Hallo zusammen,
es geht um die Berechnung des Kindesunterhaltes meines Partners für seinen 7-jährigen Sohn aus erster Ehe.
Seine Exfrau und er wollen nun gemeinsam den Unterhalt neu berechnen. Bisher fand keine Bereinigung des Nettoeinkommens statt.
Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt ist das Einkommen der letzten 12 Monate. Kann selbst entschieden werden wann das ist? Also beispielsweise Jahresanfang oder Geburtsmonat des Kindes?
Angenommen man hat sich für Jahresanfang entschieden. So ist Berechnungsgrundlage für den Unterhalt ab Januar 2025 das Einkommen von Januar bis Dezember 2024. Wenn nun im März 2025 eine höhere Bonuszahlung zzgl. zum Gehalt gezahlt wird, wird diese erst bei der Berechnung für das Jahr 2026 (Grundlage Einkommen von Januar bis Dezember 2025) relevant oder? Die Exfrau meines Partners argumentiert, dass aufgrund der Bonuszahlung im März 2025 dann nochmal der komplette Unterhalt für 2025 neu berechnet werden muss, obwohl ja Grundlage dafür das Einkommen von 2024 ist. Sie meinte, dass sie dann sogar den Unterhalt wegen der hohen Bonuszahlung nachfordern könnte. Ist das möglich?