Frage wegen Unterhalt

  • Hallo zusammen,


    es geht um die Berechnung des Kindesunterhaltes meines Partners für seinen 7-jährigen Sohn aus erster Ehe.


    Seine Exfrau und er wollen nun gemeinsam den Unterhalt neu berechnen. Bisher fand keine Bereinigung des Nettoeinkommens statt.


    Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt ist das Einkommen der letzten 12 Monate. Kann selbst entschieden werden wann das ist? Also beispielsweise Jahresanfang oder Geburtsmonat des Kindes?

    Angenommen man hat sich für Jahresanfang entschieden. So ist Berechnungsgrundlage für den Unterhalt ab Januar 2025 das Einkommen von Januar bis Dezember 2024. Wenn nun im März 2025 eine höhere Bonuszahlung zzgl. zum Gehalt gezahlt wird, wird diese erst bei der Berechnung für das Jahr 2026 (Grundlage Einkommen von Januar bis Dezember 2025) relevant oder? Die Exfrau meines Partners argumentiert, dass aufgrund der Bonuszahlung im März 2025 dann nochmal der komplette Unterhalt für 2025 neu berechnet werden muss, obwohl ja Grundlage dafür das Einkommen von 2024 ist. Sie meinte, dass sie dann sogar den Unterhalt wegen der hohen Bonuszahlung nachfordern könnte. Ist das möglich?

  • Hallo Tante Leni,


    So lange sich die Beiden einig werden, ist ziemlich alles möglich.


    Normaleweise nimmt man die letzten 12 Monate vor dem Berechnungstag. Eine jährliche Neuberechnung ist unüblich.


    Probleme könnte es bei der Bereinigung das Nettos geben. Am besten abschätzen wie die Lohnentwicklung ( inklusiv Boni) in den nächsten Jahren ist.


    edy

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  • Es wird nicht wegen jedem Pipapo neu gerechnet.

    Nur wenn es sehr deutliche Gehaltssprünge gibt, dann wäre das denkbar.

    Eine Bonuszahlung muss ja auch durch 12 geteilt werden.

    Die Gehaltsklassen in der DT sind recht breit, so dass sich der Unterhalt bei kleineren Schwankungen gar nicht ändert.

    Normalerweise rechnet man alle 2 Jahre neu.

  • Hallo Gauss,


    schön :thumbsup: dass du den Weg zurück ins Forum gefunden hast.:thumbup::thumbup::thumbup:


    edy

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  • Danke für eure Antworten.

    Es geht mir noch einmal konkret um die Frage, ob seine Exfrau das Geld bzw. den eventuell höheren Unterhalt, der durch die Bonuszahlung entsteht, nachfordern kann. Grundlage für die Höhe des Unterhalts ab Januar 2025 ist das Einkommen von Januar bis Dezember 2024. Müsste aufgrund der Bonuszahlung rückwirkend neu berechnet werden? Und mein Partner müsste dann rückwirkend ab Januar 2025 mehr bezahlen? Meiner Meinung nach ist die Bonuszahlung dann relevant für den Unterhalt ab Januar 2026. Ohne Bonuszahlung sind wir relativ nah an der nächsten Gehaltsklasse der DT.


    Noch eine weitere Frage bzgl. Fahrtkosten. Kann sich die Exfrau auf die Pauschale von 5% für berufsbedingte Aufwendungen berufen? Die Fahrtstrecke zur Arbeit beträgt einfach 27 km. Wenn per Km abgerechnet wird, sind doch auch die Kosten für eine Finanzierungsrate des Autos enthalten oder? Das Thema wird im nächsten Jahr anstehen. Können wir dann von der Pauschale auf die Km-Abrechnung wechseln? Wäre das auch unterjährig möglich oder erst bei einer Neuberechnung?

  • Hi,


    letztlich sind wesentliche Änderungen (einerlei ob positiv oder negativ) auch unter der 2 Jahre dem anderen Elternteil mitzuteilen. Aber, wie Gauss schon anmerkte, die Gehaltsgruppen sind doch recht groß. Und wenn die Prämie erst mitten des Jahres anfällt, würde ich dann mal rechnen und schauen, ob denn überhaupt ein Sprung in Betracht kommt.


    TK