Kindesunterhalt/ Bei Umschulung/ Erst Ausbildung ect.

  • Guten Tag




    Ich bin Jürgen und habe 2 Kinder mit 2 verschiedenen Frauen.




    Mit der ersten Partnerin getrennt / aus der Beziehung kommt das erste Kind, heute 12 Jahre alt .




    Aus der Ehe verheiratet heute besteht auch ein Kind, das bei mir und meiner Frau lebt 1 Jahr alt .




    Ich mache gerade eine Umschulung zum Berufskraftfahrer um meinen Job in der Firma behalten zu dürfen also eine Notwendigkeit um meinen Arbeitsplatz behalten zu dürfen somit wurde diese Umschulung jetzt auch vom Arbeitsamt finanziert und ich erhalte aktuelle 1441€ Arbeitslosengeld 1 .




    Für das erste Kind besteht ein Kindesunterhalt Pflicht mit Titel.




    Nun habe ich vom Jugendamt Post bekommen, ich solle Unterhalt zahlen von 241 € weil der Selbstbehalt für Nichterwerbstätige bei 1200€ liegt.




    Wieso wurde in diesem Fall Kind Nr. 2 , was aktuell bei mir lebt, nicht berücksichtigt?




    Ist eine Umschulung keine erwerbstätig?


    Übrigens ist diese Umschulung in meinem Fall eine Erst Ausbildung die in Vollzeit läuft.

  • Hi,


    ich kann das im Augenblick nicht ganz nachvollziehen. Zwar kann man zu dem Ergebnis kommen, dass Umschulung einer Erwerbstätigkeit gleich zu setzen ist; allerdings kommt eine Herabsetzung des Selbstbehalts schon deshalb in Betracht, weil du mit der Mutter des 2. Kindes zusammen lebst. Das ist da wohl nicht berücksichtigt worden?


    TK

  • Wieso kann man hier keine Fotos Bilder von Briefen hochladen es zeigt mir immer an Datei zu Groß das ist schade für soein Forum

    das Foto/Dokument darf nur 1 MB groß sein.

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  • Hallo 18 Karat,


    Teile dem Jugendamt mit, dass du noch für eurer einjähriges Kind aufkommen musst.


    edy

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  • So heute Anwalt angerufen Plus das Jugendamt.


    Bleiben wir direkt beim Jugendamt ja das Jugendamt hat einen Fehler gemacht das 2 Kind wurde vergessen anscheinend wurde nicht ordnungsgemäß gearbeitet bei der Behörde.


    Plus ich bin in der Umschulung in Vollzeit laut Gesetz und laut meiner Erfahrung und laut der Erfahrung des Anwalt ist dieses als Erwerbstätigkeit anzuerkennen auch wen ich ARG 1 beziehe. Womit der Selbstbehalt auf 1450€ ansteigt ohne Herabsetzung eines Gerichtes natürlich beim selbstbehalt.


    Da die Behörden oft mit einer Umschulung und dem ARG 1 unerfahren sind und man dort schon sehr tief in die Materie gehen muss um richtig zu entscheiden was in den meisten Fällen ohne ein Gericht fast garnicht möglich anscheinend ist das Thema sehr Kompliziert.

  • Hallo 18 Karat,


    Bei der Unterhaltsberechnung muss das JA nicht "neutral" arbeiten.Es arbeitet fürs Kind.


    edy

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  • Hallo 18 Karat,


    Bei der Unterhaltsberechnung muss das JA nicht "neutral" arbeiten.Es arbeitet fürs Kind.


    edy

    Es hat nichts mit Neutral arbeiten zutun sondern sich an die Gesetzes Lage zu halten auch bei einer Unterhalt Zahlung gibt es Gesetze und Rechte für den Kindesvater . Und wen ich im Recht bin dan hat es nichts mehr mit dem fürs kind arbeiten zutun.


    Wie schon erwähnt sind bei dem Jugendamt Fehler in der Arbeit unterlaufen wieso sollte ich diese akzeptieren ?(


    Also das an der Berechnung etwas faul war habe ich gemerkt und bin dagegen vorgegangen

  • Hallo,


    Es hat nichts mit Neutral arbeiten zutun sondern sich an die Gesetzes Lage zu halten auch bei einer Unterhalt Zahlung gibt es Gesetze und Rechte für den Kindesvater . Und wen ich im Recht bin dan hat es nichts mehr mit dem fürs kind arbeiten zutun.

    du hast mich nicht verstanden.


    Nochmals, ich hätte auch schreiben können, das JA hat's halt mal probiert.


    edy

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  • Es hat nichts mit Neutral arbeiten zutun sondern sich an die Gesetzes Lage zu halten auch bei einer Unterhalt Zahlung gibt es Gesetze und Rechte für den Kindesvater . Und wen ich im Recht bin dan hat es nichts mehr mit dem fürs kind arbeiten zutun.

    Leider ist gerade die Berechnung des Unterhalts NICHT gesetzlich geregelt.

    Jedes JA rechnet anders, t.w. sogar jeder Mitarbeiter.

    Das hat Vor- und Nachteile.

    Man kann feilschen, muss aber auch kämpfen.


    Selbst wenn etwas gesetzlich geregelt ist, muss man immer überprüfen.

  • Kann ich in dem Thread andere Fragen stellen, die auf etwas anderes bezogen sind oder ist es besser, wenn ich ein neues Thema eröffne ?




    Für meine erste Tochter besteht ein Kindesunterhalt Titel zum Festpreis .




    Wenn ich jetzt demnächst nach meiner Umschulung einen neuen Job annehme, zahle ich den alten Titulierten Betrag einfach weiter oder hat das Jugendamt wieder das Recht auf neue Gehaltsabrechnung und können die Titel zum Beispiel einfach selbständig erhöhen?


    Muss ich dan überhaupt beim bestehendem Titel meinen neuen Arbeitsvertrag vorlegen?


    Darf ? und wird ? das Jugendamt diesen verlangen?



    Es soll nicht bedeuten das ich nach meiner Umschulung mehr verdienen werde, es könnte sogar weniger werden ,aber ich frage aus reiner Neugier.




    Ich hoffe ihr versteht was ich meine

  • Hallo 18Karat,


    bitte immer ein neues Thema in die entsprechende Forum-Kategorie.


    edy

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  • Hi,


    das Problem, das ich hier (wie so oft) sehe, dass möglicherweise der falsche Rechenweg gewählt wurde, aber das Ergebnis bei richtigem Rechenweg auch nicht oder nur so unwesentlich abweicht, dass wir keine Veränderung bei der Höhe der Verpflichtungen haben. Ich hätte hier z.B. das 2. Kind berücksichtigt, wäre aber im Selbstbehalt deutlich runter gegangen.


    TK

  • Hi,


    das Problem, das ich hier (wie so oft) sehe, dass möglicherweise der falsche Rechenweg gewählt wurde, aber das Ergebnis bei richtigem Rechenweg auch nicht oder nur so unwesentlich abweicht, dass wir keine Veränderung bei der Höhe der Verpflichtungen haben. Ich hätte hier z.B. das 2. Kind berücksichtigt, wäre aber im Selbstbehalt deutlich runter gegangen.


    TK

    Die herabsetzung unter den Gesetzlichen selbstbehalt kann laut meiner Erfahrung nur das Gericht entscheiden oder nicht?


    Und bei einer erwerbstätig unter 1450€ zu Pfänden bei den heutigen Kosten finde ich ihre Aussage schon etwas frech.


    Anscheinend verdienen Sie so gut oder leben so gut das es Ihnen noch nie Finanziel an den Kragen ging ;).


    Wie gesagt auch Väter der Kinder müssen noch irgendwie leben müssen.



    Wer Erwachsen ist und alleine lebst weißt ganz genau was für Kosten auch auf uns zu kommen.


    Wohnung Fahrzeug Tanken Versicherung mal geht das Auto kaput mal der Kühlschrank sonnst wat Miete GEZ Strom Lebenmittel .

  • Hi,


    auch Mütter von Kindern müssen leben können. Ich habe 2 Kinder ganz ohne Unterhalt und Unterhaltsvorschuss alleine aufgezogen und finanziert. Und auch meine Kinder mussten essen und trinken, da hat sich nichts geändert, glaub es mir mal. Ein Auto war kein Thema, konnte ich mir nicht leisten. Unterhaltsvorschusskasse gabs in der heutigen Ausgestaltung noch nicht, auch keine Ganztagsschulen oder Horte. Kinderfrau also privat gezahlt; und bitte nicht vergessen, die Mutter des 1. Kindes hat auch die Ausgaben für sich und das Kind.


    Ich bin nicht frech, ich weise lediglich auf die Rechtslage hin. Und, es ist nun mal so, dass man bei einem gemeinsamen wirtschaften nun mal wesentlich weniger Kosten hat, weil sich vieles teilt. Auch der Stromverbrauch der Wohnzimmerlampe wird nicht höher, wenn zwei unter der Lampe sitzen. Also, mal sauber rechnen und schauen, was bei Berücksichtigung des 2. Kindes raus kommt; auch mal schauen, ob man evtl. ein Wohngeldfall ist. Bei all dem ist enorm hilfreich, wenn man grundsätzlich mal in der finanziellen Wirklichkeit realistisch aufschlägt, auch in der des 1. Kindes.


    TK

  • Also meine innerliche Frage, die ich Ihnen nicht stellen wollte, da es mir zwar persönlich egal ist und ich diese zu Privat fand und zu Persönlich haben Sie mir von selbst beantwortet.




    Also sind Sie eine Frau aus einer getrennt lebenden Ehe oder Beziehung, aus der Kinder bestehen .


    Weil man bei solchen Frauen hört man einfach auch sehr oft den Frust heraus und man möchte irgendwo den Mann auch so tief stellen, bis es nicht mehr geht ... ;) Ego Denken




    Also man kann sich gerne weiterhin austauschen ;)Aber Sie stehen eindeutig auf der Seite der Frau :)




    Deswegen bin ich auch immer vorsichtig bei Familien Anwältinnen, die aus einer getrennt lebenden Ehe kommen aus der Kinder bestehen.




    Meine Ex Partnerin verdient um die 4000€ Netto 250€ Kindergeld plus neuen Partner, der sehr gut verdient.




    Das Kind ist 12 Jahre alt und kann schon auf sich selbst aufpassen, schließlich ist es kein Pflegefall.




    Und Sie werden sich die ausrede als recht zu Seite nehmen das Kind das Kind das arme Kind ES geht nur ums Kind den Vater sollte man selbst beim mickrigen arbeitslosengeld 1 von 1400€ bis auf 1000€ runter setzen weil Sie sich damals auch kein auto leisten konnten und sonst was möchten Sie es irgendwo den Kindesvater heim zahlen ?


    Das Kind das Kind wird missbraucht für die Gesetzes Lage die nicht richtig durchdacht ist weil jedes Kindesunterhalt Fall sollte einzel entschieden werden .


    Man sollte immer Neutral denken bleiben und von Fall zu Fall entscheiden.



    Dürfte ich von Ihnen den erfragen, ob Sie bei einer Behörde im Jugendamt arbeiten ?