Guten Tag
Ich bin Jürgen und habe 2 Kinder mit 2 verschiedenen Frauen.
Mit der ersten Partnerin getrennt / aus der Beziehung kommt das erste Kind, heute 12 Jahre alt .
Aus der Ehe verheiratet heute besteht auch ein Kind, das bei mir und meiner Frau lebt 1 Jahr alt .
Ich mache gerade eine Umschulung zum Berufskraftfahrer um meinen Job in der Firma behalten zu dürfen also eine Notwendigkeit um meinen Arbeitsplatz behalten zu dürfen somit wurde diese Umschulung jetzt auch vom Arbeitsamt finanziert und ich erhalte aktuelle 1441€ Arbeitslosengeld 1 .
Für das erste Kind besteht ein Kindesunterhalt Pflicht mit Titel.
Nun habe ich vom Jugendamt Post bekommen, ich solle Unterhalt zahlen von 241 € weil der Selbstbehalt für Nichterwerbstätige bei 1200€ liegt.
Wieso wurde in diesem Fall Kind Nr. 2 , was aktuell bei mir lebt, nicht berücksichtigt?
Ist eine Umschulung keine erwerbstätig?
Übrigens ist diese Umschulung in meinem Fall eine Erst Ausbildung die in Vollzeit läuft.