Missbrauch der Vorsorgevollmacht durch Schwester – Hilfe gesucht

  • Hallo zusammen,


    ich schreibe hier stellvertretend für meine Mutter, die zusammen mit ihren Geschwistern seit längerer Zeit vergeblich versucht, den Missbrauch einer Vorsorgevollmacht durch ihre Schwester zu stoppen. Es handelt sich um meine Großeltern die betroffen sind. Trotz zahlreicher Bemühungen bei verschiedenen Behörden ist bisher keine Hilfe gekommen. Wir bitten dringend um Ratschläge, wie in dieser rechtlich und familiär schwierigen Situation vorgegangen werden kann.


    Nachfolgend gebe ich eine detaillierte Schilderung der Ereignisse und des bisherigen Verlaufs, um die Situation besser nachvollziehbar zu machen:

    Ausgangslage:
    Unsere Eltern, H. und K. B., sind beide dement. Sie haben vier Kinder: I. H., HP. B., J. W. und F. M. Im Jahr 2016 wurde unwissentlich von den Geschwistern eine Vorsorgevollmacht für unsere Schwester J. W. erteilt, da sie in der Nähe wohnte und Krankenschwester ist. Dies basierte auf dem Vertrauen in unsere Schwester. Zu diesem Zeitpunkt war unser Vater bereits nicht mehr geschäftsfähig, die Vollmacht wurde dennoch ausgestellt, um ihn abzusichern.

    2019: Einzug von J. W. ins Elternhaus:
    Im Jahr 2019 zog J. W. in das Obergeschoss des Elternhauses ein, da sie wohnungslos war und somit die Eltern besser vor Ort betreuen konnte. Es gab eine mündliche Vereinbarung, dass ein Zimmer im Obergeschoss für die Geschwister (I. H. und HP. B.), die aus dem Westerwald und Italien anreisten, zur Verfügung steht.
    Kurze Zeit später zog auch die jüngste Tochter von J. W. (26 Jahre alt) in das Haus der Eltern, ebenfalls ohne Miete oder Nebenkosten zu zahlen.
    Alle vier Geschwister pflegten die Eltern gemeinsam. I. H. und HP. B. kamen regelmäßig alle 4–6 Wochen, um die Eltern für etwa eine Woche zu versorgen. In dieser Zeit hatte J. W. frei. F. M. kam regelmäßig vorbei, um den Vater zu duschen und andere notwendige Erledigungen für die Eltern zu übernehmen oder bei Bedarf für J. W. einzuspringen.

    Erhöhter Pflegebedarf ab Januar 2023:
    Seit Januar 2023 erhöhte sich der Pflegebedarf, da auch unsere Mutter gesundheitlich stark abbaute. J. W. betonte dann wiederholt, dass sie die Pflege nicht alleine leisten wolle (trotz der Entlastung durch die anderen Geschwister) und suchte aktiv nach Immobilien, um aus dem Elternhaus auszuziehen. Die restlichen Geschwister suchten gemeinsam nach einer Lösung, um den erhöhten Pflegeaufwand zu bewältigen, da die Eltern nicht mehr allein gelassen werden konnten.

    Im April 2022 erhielt F. M. die Kündigung ihrer Wohnung wegen Eigenbedarf. Sie bot an, mit ihrem Ehemann ins Elternhaus zu ziehen, um die Pflege zu übernehmen, da sie examinierte Altenpflegerin ist und ihr Ehemann Frührentner. Somit wäre die Pflege und Betreuung der Eltern sichergestellt gewesen. Alle Geschwister begrüßten diesen Vorschlag – außer J. W.

    Boykott und Eskalation:
    Ab diesem Zeitpunkt begann J. W., die restlichen Geschwister zu boykottieren und aktiv zu bekämpfen. HP. B. suchte das Gespräch mit J. W., was jedoch in einer Eskalation endete. J. W. wurde gewalttätig und schlug ihn gegen die Brust. Anschließend rief sie die Polizei und beschuldigte HP. B., Unruhe zu stiften. Zudem meldete sie ihn beim Einwohnermeldeamt ab, obwohl er viele Jahre das Elternhaus als Zweitwohnsitz angegeben hatte.

    Es folgten sieben weitere Polizeieinsätze mit Platzverweisen, bei denen nicht nur HP. B., sondern auch andere Geschwister, Enkel und Urenkel des Hauses verwiesen wurden. J. W. durfte aufgrund ihrer Vorsorgevollmacht immer im Haus verbleiben. Alle Polizeieinsätze wurden von J. W. initiiert, und die Polizei handelte stets zu ihren Gunsten.

    Gewaltaktionen durch die Familie W.:

    Pfefferspray-Attacke durch die Tochter von J. W., was einen Notarzteinsatz erforderlich machte, da unsere
    Mutter K. B. massive Atemnot erlitt. Eine Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

    Körperlicher Angriff durch S. W., den Sohn von J. W., und seine Freundin auf HP. B., als dieser friedlich mit der Mutter Kaffee trinken wollte. Beide entfernten ihn gewaltsam aus dem Elternhaus, schmissen ihn auf den Boden, zerrten ihn auf die Terrasse und schlossen ihn aus. HP. B. wehrte sich nicht. Dieser Angriff wurde von J. W. initiiert, die ihren Sohn zu dem Zweck rief, ihren Bruder zu entfernen. J. W. schaute emotionslos zu.

    Insgesamt wurden fünf körperliche Übergriffe durch J. W. und ihre Familie gegen uns ausgelöst – von unserer Seite ging keinerlei Gewalt aus.

    Ausschluss der Geschwister:
    Sämtliche Schlösser im Haus wurden von der Familie W. ausgetauscht, sodass niemand außer ihnen Zutritt zum Elternhaus hatte. Vorher hatte jedes der vier Geschwister einen Schlüssel, da die Pflege der Eltern gemeinsam organisiert wurde. Zudem stellte die Familie W. unzumutbare Besuchsregeln auf: Besuche mussten 48 Stunden im Voraus angekündigt werden, und es durfte immer nur eine Person zu den Eltern – auch an besonderen Tagen wie Geburtstagen und Weihnachten. Diese Regeln wurden vom Amtsgericht toleriert.

    Behördliche Untätigkeit und Missachtung:
    Alle unsere Versuche, den Missbrauch der Vorsorgevollmacht zu stoppen und stattdessen einen Kontrollbetreuer zu beantragen, wurden vom Amtsgericht abgelehnt, obwohl wir unzählige Beweise für den Missbrauch der Vorsorgevollmacht vorgelegt haben. Jegliche Widersprüche, Einsprüche und Beschwerden wurden ignoriert.

    Unsere Maßnahmen:

    - Vorschlag einer Mediation, von J. W. abgelehnt.
    - Antrag auf Kontrollbetreuer durch alle drei Geschwister – vom Amtsgericht abgelehnt.
    - Befangenheitsantrag gegen die zuständige Richterin wurde von einer Kollegin derselben Dienststelle
    abgewiesen, was die Neutralität infrage stellt.
    - Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin, die unsere Anliegen ablehnt – abgelehnt.
    - Schreiben an zahlreiche Behörden und Institutionen, darunter BGH, Landgericht, Krankenkasse, Pflegekasse,
    MdK, VdK, Weißer Ring, Gesundheitsamt, Bürgermeister, Bürgerbeauftragte RLP, mehrfach an den
    Bundespräsidenten, Petitionsausschuss des Bundestags, LKA Berlin, Europaparlament,
    Bundesverfassungsgericht, mehrfacher Versuch bei der Polizei, Strafanzeige gegen J. W. und Familie zu stellen
    wurde von der Polizei nie angenommen. Online-Strafanzeigen gegen J. W. und Familie – ohne Erfolg.
    - Sieben Anwälte beauftragt, die uns jedoch nicht weiterbrachten, sondern nur hohe Kosten verursachten.
    - Güterichterverfahren beantragt – ignoriert.
    - Psychiatrisches Gutachten für unsere psychisch kranke Schwester beim Amtsgericht erbeten – ignoriert.
    - HP. B. hat eine Woche lang vor dem Amtsgericht demonstriert und Flugblätter verteilt – ohne Erfolg.

    Verstöße der Familie W.:

    - Verletzung der Fürsorgepflicht im Oktober 2021 durch einen Spontanurlaub von J. W. und ihrer Tochter nach
    Calais, ohne die Betreuung vorher sicherzustellen. HP. B. musste spontan aus Italien anreisen, um die Pflege zu
    gewährleisten.
    - J. W. hat das Amtsgericht belogen, indem sie behauptete, sie pflege die Eltern seit 2019 alleine – widerlegt
    durch WhatsApp-Verläufe. Keine Reaktion vom Gericht.
    - Eltern werden nur physisch versorgt, emotional verkümmern sie, da J. W. aufgrund ihrer Gefühlskälte nicht in
    der Lage ist, ihre emotionalen Bedürfnisse zu erfüllen. Keine Konsequenzen durch das Amtsgericht.
    - Datenschutzverletzung: Eine Videoaufzeichnung von I. H. wurde von J. W. ohne Zustimmung an das
    Amtsgericht geschickt.
    - Freiheitsberaubung: Die Eltern dürfen das Haus nicht verlassen, und außer der Familie W. dürfen die restlichen
    Geschwister die Eltern nur nach vorheriger Anmeldung besuchen.
    - Körperverletzung: Fünf körperliche Übergriffe gegen HP. B. und andere Familienmitglieder durch die Familie W.
    Pfefferspray-Attacke mit Notarzteinsatz.
    - Bei angemeldeten Besuchen (falls von J. W. genehmigt) werden wir während der Besuchszeit gegen unseren
    Willen eingeschlossen und müssen beim Verlassen des Hauses darum bitten, die Haustür aufschließen zu
    lassen.
    - J. W. verursacht hohe Kosten für den Vollmachtgeber durch Anwaltskosten, Austausch von Türschlössern,
    Anschaffung von Fensterschlössern und Videokameras – alles bezahlt vom Konto unseres Vaters und gegen
    seinen Willen.

    Fazit:
    Unser Elternhaus, einst ein offenes Heim für alle Kinder und Enkel, wurde durch die Familie W. in ein videoüberwachtes Gefängnis verwandelt. Alle Bemühungen, unsere Eltern aus der Kontrolle von J. W. zu befreien, scheiterten trotz zahlreicher Beweise für den Missbrauch der Vorsorgevollmacht. J. W. handelt eindeutig gegen den Willen des Vollmachtgebers, was Grund genug wäre, ihr die Vollmacht zu entziehen, jedoch ignoriert das Amtsgericht diese Tatsachen vollständig. Wo bleibt die Amtsermittlungspflicht? Familie geht vor!

    Frage an die Gemeinschaft:
    Was können wir tun, wenn keine Behörde oder Instanz hilft? Wie können wir unsere Eltern und unsere Familie retten? Wir kämpfen seit über einem Jahr darum, unsere Eltern wieder unter normalen Bedingungen sehen zu dürfen. Alle unsere Bemühungen wurden bisher ignoriert. Wer hilft, wenn keiner hilft?


  • Hi,


    da die Eltern nicht unter Betreuung stehen, können sie unabhängig von ihrem Geisteszustand jederzeit die Vollmacht widerrufen. Man kann außerdem eine Betreuung durch einen familienunabhängigen Betreuer anregen. Dann wird überprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen. Die können jetzt natürlich vorliegen, vor einigen Jahren noch nicht. Nur, man muss natürlich substantiiert vortragen, wie man auf die Idee kommt. Und es gibt auch Teilbetreuungen für nur bestimmte Belange, etwa die Gesundheitsvorsorge oder aber aber die finanziellen Belange.


    Ansonsten muss niemand ein Haus der offenen Tür führen. Die Verwandtschaft hat keine juristischen Rechte, deshalb kann auch niemand irgendwelche Ämter zu was auch immer bevollmächtigen.


    TK

  • Hi,


    noch in Ergänzung. Eine Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, rechtsverbindliche Erklärungen für den Vollmachtgeber abzugeben. Von solchen Erklärungen, die missbräuchlich waren, da lese ich hier nichts. Dass jemand es auch bei nahen Verwandten nicht liebt, dass die mit Schlüssel jederzeit in die Wohnung kommen können, nur weil dort auch die Eltern/Großeltern leben, das sollte sich einem eigentlich erschließen. Selbst den Großeltern könnte das ja inzwischen zu viel werden.


    Ich denke, ihr müsstet inzwischen akzeptieren, dass sich Lebensumstände ändern; eben z.B. wegen des Alters der Großeltern. Und versuchen, in den Umgang, Besuch eine akzeptable Regelung zu bekommen. Und dabei nicht vergessen, dass auch Umgang mit liebenden Verwandten für die älteren Herrschaften Stress bedeuten kann. Ganz unabhängig von dem Stress für die Mitbewohner.


    Und, wenn es denn um die Rettung der Familienzugehörigkeit geht, dann kann doch jemand anderes die Tradition der älteren Herrschaften gerne fortführen. Allen Verwandten einen Schlüssel geben, so dass die jederzeit bei einem aufschlagen können, dann ist es doch auch in Ordnung.


    TK