Kindeswohlgefährdnung, Umgang, Befangenheit des Richters

  • Wie wahrscheinlich ist es, dass der Richter gewechselt wird, wenn man einen Antrag wegen Befangenheit des Richters stellt? Soweit ich weiß gibt es keine Mitschrift mehr bei Gericht und somit auch kein Beweis.


    Letzte Woche war der Prozess zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und Anfang der Sorgerechtsverhandlung für meine Kinder.


    Der Richter hat weder die Aussagen meiner Kinder (4 und 7 Jahre alt) zu dem grob fahrlässigen Verhalten von meinem (noch) Ehemann, noch die Aussagen von der Frau vom Jugendamt, noch die meiner Anwältin und mir Aufmerksamkeit geschenkt.

    Er hat jede Lüge von meinem Mann beachtet und alle Aussagen von uns ignoriert und es waren sehr heftige Anschuldigungen.


    Zur Vorgeschichte:

    Ich bin mit beiden Kindern in die Nähe meiner Eltern gezogen. Mein Mann hatte sogar gesagt, dass ich mit den Kindern wegziehen soll, doch wollte er nun nichts mehr davon wissen, weil seine Eltern etwas dagegen haben und bei denen ist er hörig. Deshalb wurde es beinahe als Kindesentführung ausgelegt, sogar vom Richter. Mein Mann wusste wo die Kinder waren und wusste von den Umzugsplänen, jedoch war er plötzlich dagegen.


    Die Kinder möchten bei mir wohnen, es gefällt ihnen hier und ich bin von Anfang an zu Hause und die Hauptbezugsperson der beiden.

    Mein Mann hat sich wenig für sie interessiert und sich auch wenig gekümmert. Er hat Vollzeit gearbeitet, wenn auch teils von zu Hause aus. In dieser Zeit war er aber in seinem Bürozimmer und ich habe mich trotzdem voll um die Kinder gekümmert. Der Richter meinte es ändert etwas, wenn ich die Hauptbezugsperson sei, aber das wäre ja nicht so, weil mein Mann auch von zu Hause aus gearbeitet hat. Wieder war es egal, was die Kinder und ich dazu gesagt hatten.


    Beide Kinder mussten insgesamt 3 mal Aussagen. 2 mal vor den Verfahrensbeiständen, weil der die Verhandlung von Freyung nach München verlegt worden ist und ein weiteres Mal vor dem Richter, der aber ihre Aussagen als unaussagekräftig beanstandet hat und meinte, es sei nicht klar, dass sie bei mir sein wollen ohne erkennbaren Grund. Ich hatte den kleinen nur noch einmal zum Richter geschickt, weil er nicht recht wollte und dabei hat er gesagt er will nicht gleich zu mir, weil er dem Richter noch sagen sollte, was vorgefallen war, weil ich es sehr wichtig fand. Deshalb wollte er in diesem Moment noch dort bleiben. Der Richter hat das so ausgelegt, dass mein Kleiner nicht zu mir wolle, was ich eine absolute Frechheit finde.

    Der Vater von meinem Mann hat als Dolmetscher im Ministerium gearbeitet, möglicherweise haben die sich gekannt oder Ähnliches. Sogar Bestechung halte ich für möglich.



    Die Kinder mussten 3 mal erzählen, was vorgefallen ist:

    Wir habe uns seit Jahren schon gestritten. Mein Mann hat einmal meine Tochter geschlagen (mit Video direkt danach, indem sie weinend davon erzählt). Er wurde seit Anfang 2024 immer komischer und hat fast nur noch herumgebrüllt. Er hat mich im Haus verfolgt und ständig mit Streit und schreien angefangen. Ich habe mich immer mehr zurückgezogen.

    Als ich Hilfe suchend im Zuge der Trennung mehrmals bei Freunden übernachtet habe, hat er sich nachts nicht um die Kinder gekümmert!!! Er hat sie angeschrien, und die große musste dem Kleinen die Milch und Windel geben (er kann die Panty alleine anziehen). Mehrfach haben mich die Kinder nachts weinend angerufen. Seitdem trauen sie sich nicht mehr alleine im Zimmer zu schlafen, nicht mehr alleine in den Keller (dort hatte mein Mann während der Trennung sein Zimmer eingerichtet), auch nicht in dem neuen Haus, in dem wir jetzt wohnen.

    Bis vor kurzem musste ich sogar noch bei Ihnen im Zimmer schlafen.



    Außerdem hat mich mein Mann mehrmals belästigt, in der Nachbarschaft fiese Lügen verbreitet und jede vernünftige Kommunikation ist unmöglich.


    Nun hat der Richter beschlossen, dass ich die Kinder jedes Wochenende für 2 Nächte zu ihm bringen soll (üner 200km nach München). Die Große ist nicht begeistert, freut sich aber ihre Freunde dort zu sehen. Der Kleine weint oft, dass er da nicht hinwill, sondern bei mir bleiben möchte, obwohl ich ihm gutzugeredet habe, weil es so angeordnet wurde. Er weint trotzdem oft. Nun sind sie alleine bei ihm und ich kann nur warten.


    Außerdem hat mein Mann einen Drogenhaartest vorgeschlagen, dem ich erstmal zugestimmt habe, weil ich bei Gericht keinen Anklang fand und ich weiß dass er sicher konsumiert hatte und ich schon länger nicht mehr. Wir haben in den letzten Jahren ab und an gekifft, Koks kam auch manchmal vor. Jedesmal danach war mein Mann höchst aggressiv, es kam sogar zu 2 Polizeieinsätzen. Einmal hat er die Küche demoliert. Die Kinder und ich sind in den Dachboden geflohen, von wo aus ich die Polizei gerufen habe. Der Grund den er genannt hatte war, dass ich nicht mit zu Abend gegessen habe. Ich habe mich von ihm ferngehalten, weil er den ganzen Tag schon sehr aggressiv war. Bei ihm wurden dann noch 2 Promille Alkohol festgestellt.


    Nun meint die Anwältin, wenn ich den Test doch nicht mache und das nur, weil ich weiß, dass ich durch den ganzen Stress Haarausfall habe und meine Haare sehr langsam wachsen, was nicht gelogen ist, dass ich die Kinder dann ganz los bin.

    Wie gesagt, es war der Vorschlag von meinem Mann, der sich vor der Verhandlung die Haare kurz geschnitten hat. Für einen Drogentest benötigt man 6cm und er hat ca. 3-4cm.

    Also würden bei ihm 3 cm abgenommen werden und bei mir die vollen 6cm. Ich weiß dass am Ende der 6cm möglicherweise noch was zu finden ist, gerade weil die Haare nicht mehr richtig wachsen. Das hat mein Mann auch gewusst.

    Den Richter hat es nicht interessiert, ob er zu kurze Haare dafür hat und es wurde somit der Test angeordnet.


    Warum meint sie Anwältin, dass ich die Kinder los bin, wenn ich den Test doch nicht mache? Ich habe sogar noch privat einen Test gekauft, um sicherzugehen, da habe ich bisher aber kein Ergebnis. Wenn bei dem offiziellen Test etwas herauskommt, dann könnte ich die Kinder los sein, aber wegen dieser hinterhältigen Masche will ich die Kinder nicht verlieren. Ich bin nicht der aggressive Junkie, wie er war und habe schon länger damit ganz aufgehört.


    Es ist schlimm, dass die Worte meiner Kinder, die 3mal die schlimmsten Dinge über ihn Aussagen mussten, nicht gehört wurden.



    Bitte hat jemand einen Rat?

    Wie schnell muss man den Befangenheitsantrag des Richters abgeben und wie genau geht das? Die Verhandlung war am 09.10.

    Meiner Anwältin scheint es langsam zu viel zu sein und sie hat wenig Zeit für mich.



    Viele Grüße,

    Luisa

  • Hi,


    ich sehe im Moment keinen Anlass, eine Befangenheit des Richters anzunehmen. Man ist offensichtlich ganz am Anfang eines Verfahrens; im Augenblick ist lediglich über den Umgang des Vaters entschieden worden, und das ja wohl auch nur bis zur endgültigen Entscheidung. Dagegen spricht doch nichts; die Kids haben nicht nur eine Mutter; sie haben auch das Recht auf ihren Vater. Wenn es mit dem Umgang nicht klappt, dann muss man sich was anderes überlegen.


    Jedenfalls ist es immer töricht, einen Drogentest zu verweigern; man sollte mit dem Gericht zusammen arbeiten. Und, du bist anwaltlich vertreten; Alleingänge am eigenen Anwalt vorbei zu starten, das ist nicht akzeptabel. Und wird auch nicht von Erfolg gekrönt sein. Wie der Test bzw. das Ergebnis zu bewerten ist, das ist eine ganz andere Frage.


    Was mich wundert, das ist, dass die beiden Kinder wohl in der Gerichtsverhandlung überhaupt gehört worden sind. Sie sind in einem Alter, in welchem die Aussagen eigentlich keine Rolle spielen. Ich vermute, dass der Richter eher das Verhalten der Kinder beobachten wollte.



    Mein dringender Rat ist, es jetzt einfach mal auszuprobieren. Und keine Alleingänge ohne Anwältin machen. Bei der Entfernung könnte auch ein anderes Umgangsmodell sinnvoller sein; etwa seltener und dafür länger. Aber das wird dann die Zukunft bringen.


    Noch eine Anmerkung: In so Verfahren wie diesem empfinden 50% der Beteiligten die Verhandlungsführung, die Entscheidung als falsch. Woran das wohl liegen mag?


    TK

  • Hallo Luisa,


    auch bei Gericht solltest du von "unseren Kindern" reden, nicht von "meinen" Kindern.


    edy

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