Hallo zusammen,
Ich habe leider nichts passendes hier gefunden.
Deswegen mal meine Frage.
mich habe dieses Jahr leider 5 Monate vom Amt leben müssen und habe Bürgergeld bezogen. In dieser Zeit konnte ich leider kein Kindesunterhalt zahlen.
nun habe ich heute ein Schreiben von einem OGV bekommen in dem steht das ich den Unterhalt innerhalb von 4 Wochen nachzahlen muss. Damals wurde mir aber gesagt das ich am Existenzminimum lebe und so keine Ansprüche für diese Zeit gestellt werden.
Nun meine Frage ist diese Aufforderung rechtens ?
Liebe Grüße und danke im Voraus .