Bürgergeld und Kindesunterhalt

  • Hallo zusammen,

    Ich habe leider nichts passendes hier gefunden.
    Deswegen mal meine Frage.


    mich habe dieses Jahr leider 5 Monate vom Amt leben müssen und habe Bürgergeld bezogen. In dieser Zeit konnte ich leider kein Kindesunterhalt zahlen.
    nun habe ich heute ein Schreiben von einem OGV bekommen in dem steht das ich den Unterhalt innerhalb von 4 Wochen nachzahlen muss. Damals wurde mir aber gesagt das ich am Existenzminimum lebe und so keine Ansprüche für diese Zeit gestellt werden.


    Nun meine Frage ist diese Aufforderung rechtens ?


    Liebe Grüße und danke im Voraus .

  • Hi,


    wenn ein Titel besteht, dann kann aus diesem auch vollstreckt werden.


    TK

    🥴😅😅😅


    Was wollen die vollstrecken aus den 520€ Bürgergeld das Sie hier als Moderatorin Unterwegs sind und so Unwahrheit verbreiten unfassbar!


    Man sollte schon Sachlich bleiben.


    Wo nichts zu holen gibt da gibt es nichts zu holen.


    Würde dir empfehlen dort anzurufen deinen Sachverhalt zu erklären und eine Stundung beantragen.


    Wen ein Titel besteht mit dem Jugendamt telefonieren welches fürs kind zuständig ist und alles klären.


    Timekeeper ich weiß nicht wer Ihnen so dad Herz gebrochen hat oder wer sie so bestraft hat in leben aber manche ihrer antworten sind unfassbar X(


    Ob sie bei einer Behörde arbeiten wurde mir immernoch nicht beantwortet sie wären ja eine regelrecht fürchterliche Mitarbeiterin .=O

  • Hi,


    ich weise auf Rechtslagen hin, ob die jemandem passen oder nicht. Klar, einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Aber, inzwischen wird ja wieder verdient, und wenn man so etwas nicht regelt, dann bauen sich Schulden auf, was sehr unschön ist. Und da hilft auch eine Stundung nicht weiter.


    TK