Bitte des SA, Einkommensverhältnisse bei Änderung mitzuteilen

  • Hallo Forum.


    Ich habe Mitte 2019 eine RWA in Bezug auf meine im Pflegeheim lebende Mutter bekommen. Nach Prüfung stand fest, dass ich nicht zahlungsfähig bin, da ich selbst aus gesundheitlichen Gründen Bürgergeld beziehe. Nun habe ich noch Hoffnung, irgendwann in Arbeit zu kommen.

    Über 100.000 Euro Brutto werde ich wohl nie verdienen. Mich wurmt die Bitte des SA. So eine unkonkrete Aussage. Genau genommen, wünschen die sich also, sobald ich z.B endlich mal halbtags 20 Stunden auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeite, ihnen Bescheid gebe?! Das macht doch keinen Sinn oder? Überhaupt von mir aus irgendetwas mitzuteilen, finde ich fragwürdig. Mir ist bewusst, dass man diese 100.000 Euro Grenze möglichst nicht überschreiten sollte, wenn man nicht zahlen möchte oder sich eben dort meldet, sollte man soviel verdienen, damit man eben nicht in Zahlungsverzug kommt.


    Deshalb möchte ich gern wissen, ob diese Bitte ernst zu nehmen ist, und ich meine mögliche Arbeitsaufnahme, unabhängig von der Geringfügigkeit des Verdienstes, melden muss? Dürfen die das von mir verlangen? Also mir geht es konkret um diesen einen Satz in dem Schreiben: "bitte teilen Sie uns mit, wenn sich ihre Einkommensverhältnisse ändern"? Ist das rechtens? Und wenn ich es nicht tue, ist das eine Ordnungswidrigkeit oder wie?


    Mir ist auch klar, das ich antworten muss, wenn die von sich aus Anfragen.


    Da mich das Thema unheimlich belastet, unabhängig von meiner Zahlungsunfähigkeit, werde ich mit Sicherheit noch einige Fragen stellen die mich beschäftigen.


    Soweit erstmal und vielen Dank im Voraus.


    Gruß

  • Hallo Igor,


    komm erst mal emotional etwas runter - wir sind nicht in Russland... (sorry - Spaß mit dem Namen - kann aber auch Deutsch oder Ukraine oder sonstwo sein).


    Fragen können die ja mal und Du kannst dann ganz entspannt antworten, da Du ja nicht von quasi Null auf 200.000 € Jahreseinkommen springen wirst.


    Und wenn Du auf 200.000 € Jahreseinkommen wirklich springen würdest - dann ist die Frage ja erst recht gerechtfertigt.


    Ich würde mal sagen, die Frage ist berechtigt und Du solltest da auch ganz entspannt und offen antworten.


    Es gibt halt auch genügend Menschen (sozusagen Gauner), die da tricksen und unseres (ich lebe in Österreich) und eures Sozialsystem maximal ausnutzen - da ist es doch fair und wünschenswert, wenn die zuständigen staatlichen Stellen etwas Kontrolle haben möchten. Und Geld sparen, das sie dann Dir als Bürgergeld geben können.


    Du bist etwas "angefressen", weil Du da eine Unterstellung heraus liest, das Du auf einmal Großverdiener sein wirst, wenn Du es mühsam wieder in das Arbeitsleben schaffen solltest. Nein, es ist nicht persönlich für Dich so gefragt, sondern für die echten Sozial Schmarotzer.


    Ich wünsche Dir, dass Du mal 200.000 € im Jahr Gehalt / Gewinn bekommst, und Deine Gesundheit OK ist.


    Da mich das Thema unheimlich belastet, unabhängig von meiner Zahlungsunfähigkeit, werde ich mit Sicherheit noch einige Fragen stellen die mich beschäftigen.


    Wieso belastet Dich dieses Thema denn "unheimlich", wenn es Dich doch finanziell gar nicht treffen kann - wenn Du nicht zahlen musst (so wie es aussieht), dann berührt es auch nicht Deine finanzielle Situation (Deine "Zahlungsunfähigkeit")......................


    Gruß Musil

  • Hallo Musil, danke für deine Teilnahme an meinem Thema und deine Antwort.

    Meine Frage beantwortet dies jedoch leider nicht.


    Ich möchte gern im Grunde nur wissen:


    Muss ich dem SA unaufgefordert mitteilen, sobald ich wieder in Arbeit bin (Unabhängig vom Verdienst).

    Da es mich darum ja in der Mitteilung gebeten hat, als ich damals Auskunft gab und entschieden wurde, dass ich zurzeit nicht zahlungsfähig bin.


    Und: wenn ich dazu verpflichtet bin und es nicht tue, womit muss ich dann rechnen? Ist dies dann eine Ordnungswidrigkeit oder so etwas?


    Danke und Gruß

  • Und ist der Übergang des Unterhaltsanspruches Mitte 2019 auf das SA eigentlich noch gültig, da ab 2020 ja dieser erst übergeht, wenn über 100.000 brutto im Jahr Euro verdient wird. Habe ich weder damals noch heute verdient.


    Danke im Voraus und Gruß

  • Hi,


    nun ja das Einkommen kann ja auch woanders herkommen, nicht nur aus unselbständiger Arbeit. Es ist doch ganz klar festgelegt; gem. § 1605 BGB ist der Auskunftsanspruch jedenfalls alle zwei Jahre zu geben, im Minimum, darüber hinaus bei einer Veränderung der persönlichen Verhältnisse oder eben auf Aufforderung durch den Leistungsträger, siehe auch §§ 94 ff SGB XII.


    Wir als Steuerzahler erwarten, dass man mit den Steuergeldern sorgsam umgeht, und das aus gutem Grund. Was ist denn so entsetzlich, bei einer Änderung der Verhältnisse den nachfolgenden Zweizeiler an das Amt zu senden, ohne jetzt hier noch ein Fass aufzumachen: "Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich in Zukunft XY € monatlich verdienen werde; eine weitere Veränderung der Vermögens/Einkommensverhältnisse hat nicht statt gefunden."


    Du lebst nun mal eingebettet in ein Sozial/Finanzsystem, deren Vorteile du ja auch durchaus in Anspruch nimmst. Da kommt es nun mal unvermeidbar zu Unbequemlichkeiten; z.B. der Pflicht zu einer Steuererklärung, Antrag auf neuen Personalausweis, Antrag auf Bürgergeld u.s.w. Wenn dich schon so ein lächerlicher Zweizeiler, der allen die Arbeit erleichtert, aus der Bahn wirft, na ja ......


    TK