Hallo Forum.
Ich habe Mitte 2019 eine RWA in Bezug auf meine im Pflegeheim lebende Mutter bekommen. Nach Prüfung stand fest, dass ich nicht zahlungsfähig bin, da ich selbst aus gesundheitlichen Gründen Bürgergeld beziehe. Nun habe ich noch Hoffnung, irgendwann in Arbeit zu kommen.
Über 100.000 Euro Brutto werde ich wohl nie verdienen. Mich wurmt die Bitte des SA. So eine unkonkrete Aussage. Genau genommen, wünschen die sich also, sobald ich z.B endlich mal halbtags 20 Stunden auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeite, ihnen Bescheid gebe?! Das macht doch keinen Sinn oder? Überhaupt von mir aus irgendetwas mitzuteilen, finde ich fragwürdig. Mir ist bewusst, dass man diese 100.000 Euro Grenze möglichst nicht überschreiten sollte, wenn man nicht zahlen möchte oder sich eben dort meldet, sollte man soviel verdienen, damit man eben nicht in Zahlungsverzug kommt.
Deshalb möchte ich gern wissen, ob diese Bitte ernst zu nehmen ist, und ich meine mögliche Arbeitsaufnahme, unabhängig von der Geringfügigkeit des Verdienstes, melden muss? Dürfen die das von mir verlangen? Also mir geht es konkret um diesen einen Satz in dem Schreiben: "bitte teilen Sie uns mit, wenn sich ihre Einkommensverhältnisse ändern"? Ist das rechtens? Und wenn ich es nicht tue, ist das eine Ordnungswidrigkeit oder wie?
Mir ist auch klar, das ich antworten muss, wenn die von sich aus Anfragen.
Da mich das Thema unheimlich belastet, unabhängig von meiner Zahlungsunfähigkeit, werde ich mit Sicherheit noch einige Fragen stellen die mich beschäftigen.
Soweit erstmal und vielen Dank im Voraus.
Gruß