Unterhaltsvorschusskasse fordert Titulierung

  • Hallo zusammen,


    bevor es an meine konkreten Fragen geht, erstmal eine grobe Zusammenfassung des aktuellen Sachverhalts:


    • Es gibt aktuell keinen Unterhaltstitel
    • Meine Ex/Mein Kind erhält seit Feb 2022 durchgängig Unterhaltsvorschuss
    • Ein Unterhaltsrückstand meinerseits besteht gem. Auflistung des Landesamt für Finanzen (=Lafin) für den Zeitraum Mai 2022 bis Aug 2023 in Höhe von knapp 5.000 Euro.
    • Für den Unterhaltsrückstand habe ich eine 1-jährig laufende Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Landesamt für Finanzen getroffen (50€ mtl.). Diese Vereinbarung endete nun im August 2024.
    • Für den Zeitraum ab Sep 2023 liefen keine Unterhaltsrückstände auf, da ich den laufenden Unterhalt (=395 €) immer ans Landesamt für Finanzen überwiesen habe.
    • Da meine Ex/mein Kind Bürgergeldempfänger sind, hat das Jobcenter erst kürzlich geprüft, ob ich in der Lage sei, mehr als den Unterhaltsvorschuss, als Unterhalt zu zahlen. Die Prüfung ergab, dass ich nicht in der Lage bin, mehr als die 395 € Unterhaltsvorschuss mtl. An Unterhalt zu zahlen. (das nur zur Information, warum ich nur den Betrag in Höhe des Unterhaltsvorschuss zahle)


    Bezüglich der Unterhaltsrückstände habe ich nun (nach dem Auslaufen der 1-jährigen Ratenzahlungsvereinbarung) eine weitere Ratenzahlungsvereinbarung beim Landesamt für Finanzen beantragt (60 € mtl.).


    Diese Ratenzahlungsvereinbarung wurde mir bewilligt, jedoch unter dem Vorbehalt, dass ich den Unterhalt titulieren lasse.


    Zitat aus dem Schreiben: „Die Ratenzahlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Sie den laufenden Unterhalt für das o. g. Kind und den Unterhaltsrückstand titulieren lassen. Dazu besteht für Sie die Möglichkeit, bei einem Jugendamt Ihrer Wahl eine Urkunde über die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt mindestens in Höhe der ausgezahlten Unterhaltsvorschussleistung aufnehmen zu lassen.“


    Soll ich eine Jugendamtsurkunde, wie gefordert, errichten lassen?

    Wieso verlangt das Lafin auf einmal eine Titulierung?


    Anbei auch weitere Fragen:


    1. Wer sind in diesem Falle die „Beteiligten“ bei einer Jugendamtsurkunde? Wer ist dann der „Anspruchsberechtigte“ aus der Jugendamtsurkunde? Mein Kind? Oder das Lafin?
    2. Wer kann dann aus der Jugendamtsurkunde vollstrecken? Mein Kind? Oder das Lafin?
    3. Ich kann (aufgrund des weiterhin gezahlten Unterhaltsvorschusses an mein Kind) den laufenden Unterhalt nicht befreiend direkt an mein Kind zahlen, sondern ich zahle ja immer an das Lafin. Wenn ich meinem Kind/Meiner Ex nun einen „Titel“ gewähre, aus dem vollstreckt werden kann, kann meine Ex/mein Kind dann vollstrecken, auch wenn ich den laufenden Unterhalt immer ans Lafin zahle? Ich will natürlich vermeiden, dass aufeinmal „zwei Stellen“ Unterhalt für ein und den selben Monat fordern.
    4. Soll ich erstmal von mir aktuell gezahlten laufenden Unterhalt, bspw. ab Dez 2024 395 € mtl. titulieren lassen und schauen, ob das Lafin sich damit zufrieden gibt? Oder soll ich lieber direkt auch den Unterhaltsrückstand mit in die Jugendamtsurkunde aufnehmen/titulieren lassen?
    5. Wenn ich bspw. die Unterhaltsrückstände in den Titel mit aufnehmen sollte, sollte ich dann auch in der Jugendamtsurkunde „reinschreiben lassen“, dass diese Unterhaltsrückstände beim „Landesamt für Finanzen“ zurückzuzahlen sind, ggf. um zu verhindern, dass meine Ex/mein Kind versuchen den Unterhaltsrückstand zu vollstrecken, während doch eigentlich dem Lafin das Geld zusteht?
    6. Sollte ich den Titel bis zur Volljährigkeit (mein Kind ist aktuell 15 Jahre) befristen lassen?
    7. Warum verlangt das Lafin überhaupt einen Titel? (in deren Schreiben steht sowieso immer, dass die Forderung, insbesondere für den Unterhaltsrückstand vollstreckbar seien)


    Vielen Dank schonmal für die Beantwortung der Fragen!

  • Moin


    Da viele Forum und auch einige Anwälte , besonders das Jugendamt im öfteren immer gegen die kindesväter vorgehen würde ich dir selber als Unterhalt zahlen etwas mitteilen.


    Wen du Rechtschutz versichert bist würde ich mich vom Anwalt beraten lassen diese sind oft bei der Rechtschutz sehr neutral.


    Zu deinen Fragen würde ich auf jeden Fall keinen Titel für dieses Amt oder die behörde ausstellen lassen weil für sowelche Angelegenheiten ist das Jugendamt sowie die kindes Mutter zuständig ist.


    Sollte von dort nichts kommt niemals Titel austellen.


    Genau das Lafin wiel das du dem Lafin Kohle zahlst plus das dass Jugendamt aus dem Titel vollstrecken kann .


    Oft hilft sich ein Ausland konto zu eröffnen wie in der Schweiz. ;)

    Den kindesunterhalt solltest du versuchen zu zahlen das Lafin würde ich erstmal auf heiße Kohlen setzen..


    Vom Anwalt sich anständig Beraten lassen weil ich glaube nicht das hier im Forum Jemand dir hilfe stellung geben wird .

    Ich denke eher.man wird dich ins Messer laufen lassen.


    Die Forum.betreiber sind allein erziehende Mütter die aus einer Trennung kommen viel.mehr muss man dazu nicht sagen . ^^Nur mal so für dich als Tipp

  • Hallo 18 Karat,


    Oft hilft sich ein Ausland konto zu eröffnen wie in der Schweiz.


    Vom Anwalt sich anständig Beraten lassen weil ich glaube nicht das hier im Forum Jemand dir hilfe stellung geben wird .

    Ich denke eher.man wird dich ins Messer laufen lassen.


    Die Forum.betreiber sind allein erziehende Mütter die aus einer Trennung kommen viel.mehr muss man dazu nicht sagen . ^^ Nur mal so für dich als Tipp


    letzte Warnung ( vor einer Sperre) für dich.


    edy

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  • Hallo Piepmann555,


    Diese Ratenzahlungsvereinbarung wurde mir bewilligt, jedoch unter dem Vorbehalt, dass ich den Unterhalt titulieren lasse.


    geht es hier um die Ratenzahlung =Rückzahlung geleisteter Unterhaltsvorschuss ? oder um den laufenden Unterhalt?


    Wir werden versuchen die einzelnen Fragen zu beantworten.


    Den laufenden Unterhalt musst du titulieren lassen ( das Kind hat einen Anspruch auf Titulierung). Wenn du nicht freiwillig unterschreibst, wird es vom Gericht aus ein Urteil/Titel erstellt.



    edy

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  • Ja, die Ratenzahlung bezieht sich auf den rückständigen Unterhalt, welcher halt dadurch entstanden ist, dass meine Ex/mein Kind Unterhaltsvorschuss erhalten hat, ich aber nicht in voller Höhe zahlen könnte zu der Zeit.


    Beim "laufenden" Unterhalt ist es aktuell so: Aktuell erhält meine Ex/mein Kind monatlich den Unterhaltsvorschuss. Allerdings entsteht hier derzeit kein Rückstand für mich, weil ich den "laufenden" Unterhaltsvorschuss-Betrag monatlich an die Unterhaltsvorschusskasse zahle. Das heißt den laufenden Unterhalt zahle ich, wenn man so will, über Umwege (hier das Lafin/Unterhaltsvorschusskasse) an meine Ex/mein Kind.


    Falls noch Rückfragen sind, gerne fragen!

    Und danke schonmal für die Hilfe.


    Lg

  • Hallo Piepmann555,

    Ja, die Ratenzahlung bezieht sich auf den rückständigen Unterhalt, welcher halt dadurch entstanden ist, dass meine Ex/mein Kind Unterhaltsvorschuss erhalten hat, ich aber nicht in voller Höhe zahlen könnte zu der Zeit.

    also um den Rückständige Unterhaltsvorschuss?


    Warst du zu dieser Zeit leistungsfähig ? hättest du arbeiten können, hättest du mehr arbeiten können ?


    edy

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