Hallo zusammen,
bevor es an meine konkreten Fragen geht, erstmal eine grobe Zusammenfassung des aktuellen Sachverhalts:
- Es gibt aktuell keinen Unterhaltstitel
- Meine Ex/Mein Kind erhält seit Feb 2022 durchgängig Unterhaltsvorschuss
- Ein Unterhaltsrückstand meinerseits besteht gem. Auflistung des Landesamt für Finanzen (=Lafin) für den Zeitraum Mai 2022 bis Aug 2023 in Höhe von knapp 5.000 Euro.
- Für den Unterhaltsrückstand habe ich eine 1-jährig laufende Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Landesamt für Finanzen getroffen (50€ mtl.). Diese Vereinbarung endete nun im August 2024.
- Für den Zeitraum ab Sep 2023 liefen keine Unterhaltsrückstände auf, da ich den laufenden Unterhalt (=395 €) immer ans Landesamt für Finanzen überwiesen habe.
- Da meine Ex/mein Kind Bürgergeldempfänger sind, hat das Jobcenter erst kürzlich geprüft, ob ich in der Lage sei, mehr als den Unterhaltsvorschuss, als Unterhalt zu zahlen. Die Prüfung ergab, dass ich nicht in der Lage bin, mehr als die 395 € Unterhaltsvorschuss mtl. An Unterhalt zu zahlen. (das nur zur Information, warum ich nur den Betrag in Höhe des Unterhaltsvorschuss zahle)
Bezüglich der Unterhaltsrückstände habe ich nun (nach dem Auslaufen der 1-jährigen Ratenzahlungsvereinbarung) eine weitere Ratenzahlungsvereinbarung beim Landesamt für Finanzen beantragt (60 € mtl.).
Diese Ratenzahlungsvereinbarung wurde mir bewilligt, jedoch unter dem Vorbehalt, dass ich den Unterhalt titulieren lasse.
Zitat aus dem Schreiben: „Die Ratenzahlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Sie den laufenden Unterhalt für das o. g. Kind und den Unterhaltsrückstand titulieren lassen. Dazu besteht für Sie die Möglichkeit, bei einem Jugendamt Ihrer Wahl eine Urkunde über die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt mindestens in Höhe der ausgezahlten Unterhaltsvorschussleistung aufnehmen zu lassen.“
Soll ich eine Jugendamtsurkunde, wie gefordert, errichten lassen?
Wieso verlangt das Lafin auf einmal eine Titulierung?
Anbei auch weitere Fragen:
- Wer sind in diesem Falle die „Beteiligten“ bei einer Jugendamtsurkunde? Wer ist dann der „Anspruchsberechtigte“ aus der Jugendamtsurkunde? Mein Kind? Oder das Lafin?
- Wer kann dann aus der Jugendamtsurkunde vollstrecken? Mein Kind? Oder das Lafin?
- Ich kann (aufgrund des weiterhin gezahlten Unterhaltsvorschusses an mein Kind) den laufenden Unterhalt nicht befreiend direkt an mein Kind zahlen, sondern ich zahle ja immer an das Lafin. Wenn ich meinem Kind/Meiner Ex nun einen „Titel“ gewähre, aus dem vollstreckt werden kann, kann meine Ex/mein Kind dann vollstrecken, auch wenn ich den laufenden Unterhalt immer ans Lafin zahle? Ich will natürlich vermeiden, dass aufeinmal „zwei Stellen“ Unterhalt für ein und den selben Monat fordern.
- Soll ich erstmal von mir aktuell gezahlten laufenden Unterhalt, bspw. ab Dez 2024 395 € mtl. titulieren lassen und schauen, ob das Lafin sich damit zufrieden gibt? Oder soll ich lieber direkt auch den Unterhaltsrückstand mit in die Jugendamtsurkunde aufnehmen/titulieren lassen?
- Wenn ich bspw. die Unterhaltsrückstände in den Titel mit aufnehmen sollte, sollte ich dann auch in der Jugendamtsurkunde „reinschreiben lassen“, dass diese Unterhaltsrückstände beim „Landesamt für Finanzen“ zurückzuzahlen sind, ggf. um zu verhindern, dass meine Ex/mein Kind versuchen den Unterhaltsrückstand zu vollstrecken, während doch eigentlich dem Lafin das Geld zusteht?
- Sollte ich den Titel bis zur Volljährigkeit (mein Kind ist aktuell 15 Jahre) befristen lassen?
- Warum verlangt das Lafin überhaupt einen Titel? (in deren Schreiben steht sowieso immer, dass die Forderung, insbesondere für den Unterhaltsrückstand vollstreckbar seien)
Vielen Dank schonmal für die Beantwortung der Fragen!