Unterhaltsvorschusskasse fordert Titulierung

  • Hallo zusammen,


    bevor es an meine konkreten Fragen geht, erstmal eine grobe Zusammenfassung des aktuellen Sachverhalts:


    • Es gibt aktuell keinen Unterhaltstitel
    • Meine Ex/Mein Kind erhält seit Feb 2022 durchgängig Unterhaltsvorschuss
    • Ein Unterhaltsrückstand meinerseits besteht gem. Auflistung des Landesamt für Finanzen (=Lafin) für den Zeitraum Mai 2022 bis Aug 2023 in Höhe von knapp 5.000 Euro.
    • Für den Unterhaltsrückstand habe ich eine 1-jährig laufende Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Landesamt für Finanzen getroffen (50€ mtl.). Diese Vereinbarung endete nun im August 2024.
    • Für den Zeitraum ab Sep 2023 liefen keine Unterhaltsrückstände auf, da ich den laufenden Unterhalt (=395 €) immer ans Landesamt für Finanzen überwiesen habe.
    • Da meine Ex/mein Kind Bürgergeldempfänger sind, hat das Jobcenter erst kürzlich geprüft, ob ich in der Lage sei, mehr als den Unterhaltsvorschuss, als Unterhalt zu zahlen. Die Prüfung ergab, dass ich nicht in der Lage bin, mehr als die 395 € Unterhaltsvorschuss mtl. An Unterhalt zu zahlen. (das nur zur Information, warum ich nur den Betrag in Höhe des Unterhaltsvorschuss zahle)


    Bezüglich der Unterhaltsrückstände habe ich nun (nach dem Auslaufen der 1-jährigen Ratenzahlungsvereinbarung) eine weitere Ratenzahlungsvereinbarung beim Landesamt für Finanzen beantragt (60 € mtl.).


    Diese Ratenzahlungsvereinbarung wurde mir bewilligt, jedoch unter dem Vorbehalt, dass ich den Unterhalt titulieren lasse.


    Zitat aus dem Schreiben: „Die Ratenzahlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Sie den laufenden Unterhalt für das o. g. Kind und den Unterhaltsrückstand titulieren lassen. Dazu besteht für Sie die Möglichkeit, bei einem Jugendamt Ihrer Wahl eine Urkunde über die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt mindestens in Höhe der ausgezahlten Unterhaltsvorschussleistung aufnehmen zu lassen.“


    Soll ich eine Jugendamtsurkunde, wie gefordert, errichten lassen?

    Wieso verlangt das Lafin auf einmal eine Titulierung?


    Anbei auch weitere Fragen:


    1. Wer sind in diesem Falle die „Beteiligten“ bei einer Jugendamtsurkunde? Wer ist dann der „Anspruchsberechtigte“ aus der Jugendamtsurkunde? Mein Kind? Oder das Lafin?
    2. Wer kann dann aus der Jugendamtsurkunde vollstrecken? Mein Kind? Oder das Lafin?
    3. Ich kann (aufgrund des weiterhin gezahlten Unterhaltsvorschusses an mein Kind) den laufenden Unterhalt nicht befreiend direkt an mein Kind zahlen, sondern ich zahle ja immer an das Lafin. Wenn ich meinem Kind/Meiner Ex nun einen „Titel“ gewähre, aus dem vollstreckt werden kann, kann meine Ex/mein Kind dann vollstrecken, auch wenn ich den laufenden Unterhalt immer ans Lafin zahle? Ich will natürlich vermeiden, dass aufeinmal „zwei Stellen“ Unterhalt für ein und den selben Monat fordern.
    4. Soll ich erstmal von mir aktuell gezahlten laufenden Unterhalt, bspw. ab Dez 2024 395 € mtl. titulieren lassen und schauen, ob das Lafin sich damit zufrieden gibt? Oder soll ich lieber direkt auch den Unterhaltsrückstand mit in die Jugendamtsurkunde aufnehmen/titulieren lassen?
    5. Wenn ich bspw. die Unterhaltsrückstände in den Titel mit aufnehmen sollte, sollte ich dann auch in der Jugendamtsurkunde „reinschreiben lassen“, dass diese Unterhaltsrückstände beim „Landesamt für Finanzen“ zurückzuzahlen sind, ggf. um zu verhindern, dass meine Ex/mein Kind versuchen den Unterhaltsrückstand zu vollstrecken, während doch eigentlich dem Lafin das Geld zusteht?
    6. Sollte ich den Titel bis zur Volljährigkeit (mein Kind ist aktuell 15 Jahre) befristen lassen?
    7. Warum verlangt das Lafin überhaupt einen Titel? (in deren Schreiben steht sowieso immer, dass die Forderung, insbesondere für den Unterhaltsrückstand vollstreckbar seien)


    Vielen Dank schonmal für die Beantwortung der Fragen!

  • Moin


    Da viele Forum und auch einige Anwälte , besonders das Jugendamt im öfteren immer gegen die kindesväter vorgehen würde ich dir selber als Unterhalt zahlen etwas mitteilen.


    Wen du Rechtschutz versichert bist würde ich mich vom Anwalt beraten lassen diese sind oft bei der Rechtschutz sehr neutral.


    Zu deinen Fragen würde ich auf jeden Fall keinen Titel für dieses Amt oder die behörde ausstellen lassen weil für sowelche Angelegenheiten ist das Jugendamt sowie die kindes Mutter zuständig ist.


    Sollte von dort nichts kommt niemals Titel austellen.


    Genau das Lafin wiel das du dem Lafin Kohle zahlst plus das dass Jugendamt aus dem Titel vollstrecken kann .


    Oft hilft sich ein Ausland konto zu eröffnen wie in der Schweiz. ;)

    Den kindesunterhalt solltest du versuchen zu zahlen das Lafin würde ich erstmal auf heiße Kohlen setzen..


    Vom Anwalt sich anständig Beraten lassen weil ich glaube nicht das hier im Forum Jemand dir hilfe stellung geben wird .

    Ich denke eher.man wird dich ins Messer laufen lassen.


    Die Forum.betreiber sind allein erziehende Mütter die aus einer Trennung kommen viel.mehr muss man dazu nicht sagen . ^^Nur mal so für dich als Tipp

  • Hallo 18 Karat,


    Oft hilft sich ein Ausland konto zu eröffnen wie in der Schweiz.


    Vom Anwalt sich anständig Beraten lassen weil ich glaube nicht das hier im Forum Jemand dir hilfe stellung geben wird .

    Ich denke eher.man wird dich ins Messer laufen lassen.


    Die Forum.betreiber sind allein erziehende Mütter die aus einer Trennung kommen viel.mehr muss man dazu nicht sagen . ^^ Nur mal so für dich als Tipp


    letzte Warnung ( vor einer Sperre) für dich.


    edy

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  • Hallo Piepmann555,


    Diese Ratenzahlungsvereinbarung wurde mir bewilligt, jedoch unter dem Vorbehalt, dass ich den Unterhalt titulieren lasse.


    geht es hier um die Ratenzahlung =Rückzahlung geleisteter Unterhaltsvorschuss ? oder um den laufenden Unterhalt?


    Wir werden versuchen die einzelnen Fragen zu beantworten.


    Den laufenden Unterhalt musst du titulieren lassen ( das Kind hat einen Anspruch auf Titulierung). Wenn du nicht freiwillig unterschreibst, wird es vom Gericht aus ein Urteil/Titel erstellt.



    edy

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  • Ja, die Ratenzahlung bezieht sich auf den rückständigen Unterhalt, welcher halt dadurch entstanden ist, dass meine Ex/mein Kind Unterhaltsvorschuss erhalten hat, ich aber nicht in voller Höhe zahlen könnte zu der Zeit.


    Beim "laufenden" Unterhalt ist es aktuell so: Aktuell erhält meine Ex/mein Kind monatlich den Unterhaltsvorschuss. Allerdings entsteht hier derzeit kein Rückstand für mich, weil ich den "laufenden" Unterhaltsvorschuss-Betrag monatlich an die Unterhaltsvorschusskasse zahle. Das heißt den laufenden Unterhalt zahle ich, wenn man so will, über Umwege (hier das Lafin/Unterhaltsvorschusskasse) an meine Ex/mein Kind.


    Falls noch Rückfragen sind, gerne fragen!

    Und danke schonmal für die Hilfe.


    Lg

  • Hallo Piepmann555,

    Ja, die Ratenzahlung bezieht sich auf den rückständigen Unterhalt, welcher halt dadurch entstanden ist, dass meine Ex/mein Kind Unterhaltsvorschuss erhalten hat, ich aber nicht in voller Höhe zahlen könnte zu der Zeit.

    also um den Rückständige Unterhaltsvorschuss?


    Warst du zu dieser Zeit leistungsfähig ? hättest du arbeiten können, hättest du mehr arbeiten können ?


    edy

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  • Richtig, es geht um den rückständigen Unterhaltsvorschuss.


    Ich war zu der Zeit Leistungsfähig und hätte (im Nachhinein betrachtet) auch zahlen können/ müssen.


    Es geht mir auch garnicht darum, die Forderung für den rückständigen Unterhalt anzuzweifeln.

    Es geht mir halt eher darum ob und in wie weit ich den rückständigen Unterhalt mit in die Jugendamtsurkunde aufnehmen muss/sollte. Oder ob ich halt erstmal nur den laufenden Unterhalt titulieren lassen soll.


    LG.

  • Hallo Piepmann555,


    Bitte immer genau schreiben, ob es um den laufenden Unterhalt, oder um die Rückzahlung des Unterhaltvorschusses geht.


    Meiner Meinung nach sollten die beiden vertschiedenen Sachen auch verschieden ( also jedes für sich) behandelt werden.


    Es sollten also zwei Titulierungen vorgenommen werden.


    Du wirst dich m.E nach nicht dagegen währen können.


    Bei der Titulierung des laufenden Unterhalt, bitte auf eine Begrenzung bis zum 18 Lebensjahr hinwirken.


    edy

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  • Hallo Edy,


    vielen Dank schonmal für die Antworten.

    Ich habe aber noch Rückfragen.


    Zwei Titulierungen...


    Also eine Titulierung für den laufenden Unterhalt. Ganz konkret würde ich das so machen dann: Eine Jugendamtsurkunde für den Zeitraum ab Dezember 2024 erstellen lassen, woraus mein Kind/meine Ex dann 395 € (=Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses) vollstrecken kann. Befristet bis zur Volljährigkeit.

    ...dennoch kommt es mir halt "komisch" vor, einen Titel errichten zu lassen, aus dem meine Ex/mein Kind vollstrecken kann, obwohl ich garnicht mit befreiender Wirkung an meine Ex zahlen darf (aufgrund des Unterhaltsvorschusses).


    Und eine zweite Jugendamtsurkunde für die Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses. Kann man sich denn bei einer Jugendamtsurkunde dann "aussuchen" wer vollstrecken darf?

    Kann ich da dann das Lafin/Unterhaltsvorschusskasse als "Gegenpart" in die Urkunde nehmen. Weil auch dort würde es mir halt komisch vorkommen, wenn ich meinem Kind/meiner Ex einen Titel ausstellen, für Ansprüche die ja eigentlich die Unterhaltsvorschusskasse gegen mich geltend macht.


    LG.

  • Hallo Piepmann555,


    möglich dass wir uns gegenseitig nicht richtig verstehen?


    Beim einen Titel laufender Unterhalt ist m.E das Kind der "Gläubiger",


    beim anderen Titel ( Rückzahlung Unterhaltsvorschuss), ist die Vorschusskasse der "Gläubiger".


    Jeder Gläubiger kann nur für seine Forderungen "vollstrecken".


    edy

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  • Okay. Was soll ich deiner Meinung nach dann tun?


    Es ist ja nicht mein Kind/meine Ex, die den Titel verlangen. Die Unterhaltsvorschusskasse verlangt einen Titel, sowohl für den "laufenden" Unterhalt, als auch für den Rückstand. (Siehe erster Post, Zitat aus dem Schreiben)


    Soll ich dann eine Jugendamtsurkunde über den laufenden Unterhalt errichten lassen in der die Unterhaltsvorschusskasse als "Gläubiger" drin steht?


    Lg

  • Hallo Piepmann555,


    Titel für laufenden Unterhalt

    Es ist ja nicht mein Kind/meine Ex, die den Titel verlangen

    Na ja, wenn Kind/Ex Gelder vom Jugendamt bekamen, und das JA sich nun um die weitere Sache kümmert, sind sie schon dem Jugendamt "verpflichtet" .


    Titel für laufenden Unterhalt ausstellen lassen auf den Namen des "Kindes" (vertreten durch z.B. Namen der Mutter).

    Beachte: Ich gebe hier nur meine unverbindliche Meinung weiter. Du kannst dich gerne weiter juristisch beraten lassen.


    edy

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  • Hallo zusammen,


    aktueller Stand in dieser Sache ist:

    Ich habe nun einen Termin beim Jugendamt für die Beurkundung.


    Jetzt wäre meine Frage, ob es bei einer solchen Beurkundung sinnvoll wäre, eine Vertrauensperson mitzunehmen.


    Im Internet steht, dass man gem. §13 SGB X einen "Beistand" mitnehmen kann und das dies auch ein Freund/Kumpel sein kann.


    Mir wäre das persönlich ganz Recht, wenn jemand dabei wäre.


    Wie seht ihr das?

    Ist das möglich?

    Wird das Jugendamt ggf. sauer sein?

    Und/oder sogar Terz machen?

    Habt ihr Erfahrungen?


    Danke&

    Lg

  • Hi,


    ich würde mir vorab einen Entwurf vom Jugendamt zukommen lassen und diesen überprüfen; wenn der in Ordnung ist, kannst du natürlich jemanden zur Beurkundung mitnehmen. Bitte nicht vergessen: das Kind hat zwar einen Anspruch auf einen Titel; aber was austituliert wird, das ist auch von dir abhängig, oder, wenn man sich nicht einigen kann, muss eine Gerichtsentscheidung her. Rechtsdogmatisch ist der vom Jugendamt ausgestellte Titel ein Schuldanerkenntnis des Verpflichteten mit einer Unterwerfung zur Vollstreckung.


    TK

  • Ohne anwalt einfach selbst in messer rennen viel Erfolg dabei ^^

  • Hallo 18 Karat,

    Ohne anwalt einfach selbst in messer rennen viel Erfolg dabei ^^

    TK schrieb doch,

    ich würde mir vorab einen Entwurf vom Jugendamt zukommen lassen und diesen überprüfen; wenn der in Ordnung ist,

    kann er doch vom Anwalt überprüfen lassen ?


    edy

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