Unterhalt und Steuer

  • Hallo, ich wurde vom Gericht verurteilt Unterhalt (Kind) nachzuzahlen für die Zeit von 15-18 Jahre. Ist diese Nachzahlung von der Einkommensteuer absetzbar? Kind ist jetzt 20 Jahre alt und befindet sich mit eigenem Einkommen in einer Berufsausbildung.

  • Hallo Pallmall,


    bestand in der Zeit, für die du nun nachzahlen sollst ein Titel ?


    Kindesunterhalt ist i,d,R. steuerlich nicht absetzbar.


    Zitat

    Falls du keinen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind hast, kannst du gezahlten Kindesunterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen. Kindesunterhalt ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    jetzt ist ein Titel in der Welt; der ist zu bedienen. Wie es steuerlich zu behandeln ist, wird man feststellen, wenn man im Rahmen seiner Steuererklärung eben diesen Betrag angibt. Ob das als außergewöhnliche Belastung eingestuft wird, die sich ja steuermildernd auswirkt, wird man dann feststellen.


    TK