Umstände des Unterhaltsberechtigten Elternteils

  • Hallo liebe Gemeinde,


    Ich bin unterhaltspflichtige Mutter seit 3 Jahren. Mein Sohn ist 11 Jahre und geht zur Schule.

    Ich zahle jeden Monat 400 Euro Unterhalt an den Kindesvater und dieser ist anwaltlich geregelt.

    Ich verdiene nicht zu wenig aber auch nicht so viel das ich sagen könnte das die monatlichen Unterhaltskosten keine Schmerzen verursachen. Ich kranke damit, denn ich finde die derzeitige Rechtslage ist sehr ungerecht. In meinem Fall ist der Kindesvater verheiratet und kann sich Haus 2 Autos und allerlei kostspielige Dinge leisten. Ich dagegen muss für größere Anschaffungen, Urlaube ( auch mit meinem Sohn) etc teils monatelang sparen. Ich würde gerne meine Fahrschule machen. Aber die kann ich mir nicht leisten geschweige denn ein Auto. Da mein Sohn außerdem in einer anderen Stadt wohnt muss ich für zusätzliche Kosten auch immer selbst aufkommen. Steuervorteile gibt es auch nicht. Kurz gesagt : ich kranke sehr damit auch wenn ich mir einrede das es ja für meinen Sohn ist. Da ich häufig nur die Sicht der Unterhaltsempfänger kenne würde ich gerne mal ein paar Eindrücke von Unterhaltspflichtigen lesen die ähnliche Thematiken haben. Ich sollte vielleicht dazu sagen das ich aufgrund der Wohnsituation meinen Sohn nur aller 2 We sehen darf. Kommunikation findet quasi keine statt da absolut keine Kooperation in irgendeiner Form möglich ist. Wie ist es zum Beispiel möglich das ich sämtliche Kosten und Einkünfte offen legen muss. Lohnzettel und sonstige Daten beim Unterhaltsempfänger landen. Aber der Unterhaltspflichtige so überhaupt keine Einsicht haben darf? Wie kann es sein das das Einkommen des Unterhaltempfängers nichts zählt? ... Wie kann es sein das man sobald man den Unterhalt anwaltlich geregelt hat... In der Zukunft vom Jugendamt aber nicht mehr geregelt werden darf?...Wie kann es sein das man sobald man in finanzielle Notlage gerät automatisch Schulden macht?... Wie kann es sein das man den Entscheidungen des Unterhaltsempfängers so schutzlos ausgeliefert ist?

    Vielleicht kann mir da jemand Input geben.

    Bitte auf einer respektvollen Art und Weise. Vielen Dank

  • Hallo Kathi13,


    So wie dir geht es den meisten Unterhaltszahlern. In D wird zwar viel für Familien getan, aber zu wenig für Familien nach Trennung/ Scheidung.


    Überschlage doch mal die Kosten, wenn das Kind bei dir wohnen würde.



    Wie kann es sein das man sobald man den Unterhalt anwaltlich geregelt hat... In der Zukunft vom Jugendamt aber nicht mehr geregelt werden darf?.

    das ist so nicht richtig.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • hallo kathi,


    400 EUR für einen 11 jährigen ist unter mindestunterhalt. mindestunterhalt sind 426 EUR für 2024 in der 1. einkommensstufe (bereinigtes nettogehalt bis 2.100 EUR) der düsseldorfer tabelle. sind diese als festbetrag vereinbart worden?


    ab 12 ist der mindestunterhalt in 2024 sogar bei 520 EUR!


    warum möchtest du eine neuberechnung? verdienst vielleicht so wenig, dass du ein mangelfall bist?


    das jugendamt unterstützt den kv, er kann eine beistandschaft für den sohn einrichten, muss es aber nicht. eine neuberechnung kann erfolgen, frühestens 2 jahre nach der letzten berechnung, auch wenn der unterhalt damals anwaltlich festgelegt wurde.

    dein ex muss muss sein gehalt offenlegen, wenn er mehrbedarf/sonderbedarf für den sohn von dir fordert, da dieser anteilig eurer beider einkommen gerechnet wird.

    sollte der ex 3x so viel netto wie du verdienen, was du beweisen müsstest, könnte sich dies auf deinen zahlbetrag auswirken.


    lg nu

  • Hi,


    ich fang mal hinten an. Das Jugendamt ist letztlich Interessenvertreter des Kindes. Es kann nur was regeln, wenn alle Beteiligten einverstanden sind; im Streitfall ist immer das Gericht zuständig. Wenn du als Unterhaltspflichtige wissen willst, wo du stehst und es nicht selbst ausrechnen kannst, dann nimm dir einen Anwalt, der das für dich tut. Keine Ahnung, wie jetzt die 400 € zustande kommen, ob der Anwalt dein Interessenvertreter ist bzw. war. Aber schau mal in die Düsseldorfer Tabelle, daraus geht einiges auch für einen Laien hervor. Zu deinem Monatseinkommen musst du auch Weihnachts- und Urlaubsgeld addieren; diesen Betrag dann richtig bereinigen und durch 12 dividieren. Die DT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus; da käme dann noch eine Höhergruppierung in Betracht. Aber, das muss der Fachmann ausrechnen.


    Unrichtig ist die Ansicht, er müsse kein Einkommen offen legen. Das muss der Vater dann, wenn auch er zur Zahlung verpflichtet ist; da sehe ich hier aber keinen Anhaltspunkt. Und es sind keine Entscheidungen des Unterhaltsempfängers, denen man schutzlos ausgeliefert ist. Was meinst du, wozu die Familiengerichte da sind?


    Der Vater leistet seinen Beitrag durch Erziehung des Kindes. Noch ein Hinweis: Ein Kind in dem Alter hätte bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Bürgergeld in Höhe von knapp 400 € + Warmmiete + Mehrbedarf wie etwa Klassenfahrten. Und Bürgergeld ist das Minimum, was man von der Höhe her benötigt; wir bewegen uns da insoweit an der absoluten Armutsgrenze. Worauf ich hinaus will: der Kindsvater bereichert sich in keinster Weise.


    Mein ganz dringender Rat: suche einen Anwalt auf, der anhand deiner Unterlagen mal sauber rechnet. Dann weißt du, wo du stehst.


    TK

  • Also prinzipiell ist die Düsseldorfer Tabelle ja nur eine Richtlinie sie unterliegt keinen gesetzlichen Regelungen. Somit ist sie rein willkürlich und auch nicht aktuell. Das sich darauf so berufen wird finde ich sowieso furchtbar.


    Außerdem bekommt der Unterhaltsberechtigte zusätzlich noch 250 Euro Kindergeld. Macht in Summe 650 Euro für das Kind jeden Monat.

    Anwaltlich wurde meine Gehaltsabrechnung ja wie geschrieben geregelt. Nur genauestens aufgeschlüsselt wurde es mir nicht. Sollte ich mir erneut einen Anwalt suchen um es berechnen zu lassen. Trage ich ja wiederum die Anwaltskosten. Auf dem Jugendamt würde es kostenlos passieren das wird aber abgelehnt. Weihnachts und Urlaubsgeld bekommen glaube die wenigsten. Ich zähle nicht dazu.


    Und meine Frage zu dem Einkommen des Berechtigten bezog sich mehr darauf das meine Einkommensnachweise inklusive Lohnzettel bei meinem Ex liegen. Datenschutz ist da anscheinend ein No Go. Also er darf alles einsehen Ich aber nichts von Ihm. Transparenz ist da ja auch nur einseitig anscheinend.

  • Hi,


    du verstehst das System nicht. Kindergeld fließt in die Unterhaltsberechnung mit ein. Da profitierst Du hälftig von. Das ist nämlich die Steuerentlastung. So, und nochmals: du hast einen Anspruch auf Auskünfte hinsichtlich des Einkommens des Kindsvaters, wenn dieses einen Einfluss auf den Kindesunterhalt haben könnte.


    Wenn seinerzeit der Unterhalt von deinem Anwalt berechnet wurde, du keine Kenntnis von der Berechnungsbasis bekommen hast, dann bitte ihn doch, dir die nachzusenden. Dann ist das vielleicht auch für dich nachvollziehbarer.


    TK

  • Hallo ,


    newuser

    Also prinzipiell ist die Düsseldorfer Tabelle ja nur eine Richtlinie sie unterliegt keinen gesetzlichen Regelungen. Somit ist sie rein willkürlich und auch nicht aktuel

    das bedeutet doch aber nur, das man von der Richtlinie abweichen " kann". Sie ist deshalb aber nicht willkürlich( ob sie damit richtig ist, steht auf einem anderen Blatt).



    Sollte ich mir erneut einen Anwalt suchen um es berechnen zu lassen. Trage ich ja wiederum die Anwaltskosten. Auf dem Jugendamt würde es kostenlos passieren das wird aber abgelehnt.

    Nach Ablauf von 2 Jahren, kann auch das JA die Berechnung wieder vornehmen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Ich verstehe nicht so ganz, wieso du dich jetzt erst, nach 3 Jahren, plötzlich aufregst?

    Klar ist so einiges am Unterhaltsrecht ungerecht, aber was soll man machen?

    Sich aufregen kostet nur unnötige Lebensenergie.


    Was genau ist denn deine Frage?

  • Hi,


    niemand hat hier behauptet, dass die DT ein Gesetz ist. Der Gesetzgeber arbeitet hier mit unbestimmten Rechtsbegriffen, die dann auszufüllen sind. Und das Geschieht durch die DT im Regelfall unter Berücksichtigung der individuellen Lage. Weicht diese Situation von der Regel ab, so kann auch individuell abgewichen werden.


    Nur, da ist hier ja nichts, wirklich gar nichts vorgetragen. Deshalb ja meine Anregung, doch mal sauber zu rechnen. Das ist die Basis für jedwedes weitere Vorgehen. Aber das will man ja auch nicht.


    TK

  • Noch ein Nachtrag: es gibt kaum Fälle, in welchen es bei Trennungen mit Kindern nicht zu wirtschaftlichen Einschränkungen kommt. Gemeinsames wirtschaften ist nun mal wesentlich preiswerter als getrenntes wirtschaften. Das ist hart; wir erleben immer wieder den Schock, weil der Lebensstandart nicht gehalten werden kann. Trotzdem, darunter dürfen die Kinder nicht leiden. Diejenigen, die relativ schnell wieder mit jemanden zusammen wirtschaften, denen fällt das alles nicht so schwer, klar. Aber, der neue Partner muss nun mal nicht für das fremde Kind aufkommen. Das muss man einfach auch sehen. Und eines der Elternteile wird in der Regel schlechter da stehen als das andere. Das nennt man "Leben." Nicht alle können die gleichen Lebensumstände haben, den gleichen Verdienst, gleiche Miete u.s.w.


    Ich kann mich nur wiederholen. Der Einstieg in die Problematik ist, sich mit den verschiedenen Zuständigkeiten befassen; dann einmal sauber rechnen, das ist ganz wichtig. Wenn das vor einigen Jahren der eigene Anwalt war, nicht der des Vaters bzw. des Kindes, dann sollte er noch eine saubere Berechnung seiner ehemaligen Mandantin nachliefern können. Und, nicht vergessen, einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht.


    TK