Hallo,
Angenommen ein Exparter und eine Mutter haben ein Kind zusammen, die beiden haben sich vor ca. Einem Jahr getrennt und er ist nach der Trennung ca 40km weggezogen, da beide kein Auto besitzen liegt die Fahrzeit aktuell bei ca 1,5 stunden mit der Bahn. Das bedeutet , dass die alleinerziehende mutter im Prinzip alles alleine und ohne Hilfe machen muss. Daher entschied sie sichnach einem Jahr dazu mit ihrem Kind ca. 160km weit weg zu ziehen zu ihren Eltern damit sie bald wieder normal arbeiten gehen kann und etwas Hilfe hat.
Der Vater von dem Kind hat das vor einer Woche Schriftlich Unterschrieben und war einverstanden.
Da er noch im Mietvertrag stand haben beide diesen auch zusammen gekündigt und die Kündigung unterschrieben.
Also hat sie den neuen Mietvertrag schon unterschrieben.
Mündlich war die mutter damit einverstanden die sich in der hälfte der strecke zu treffen.
Nun droht er dass er das Einverständnis zurückziehen will wenn die Mutter nicht Unterschreibt dass sie das kind jede woche zur hälfte des weges bringt unter SEINEN bedingungen und seinen Vorstellungen, dieser vertrag soll aber auch die klausel beinhalten ,dass das Einverständnis auch zurückgezogen werden darf wenn der umzug bereits erfolgt ist und es durch verschiedenste Umstände dazu kommt dass die fahrzeit nicht zur hälfte übernommen werden kann oder bestimmte Tage des Umgangs zwischendurch nicht möglich sind.
Kann er das Einverständnis zurückziehen oder sie zu einer unterschrift drängen?
Darf Vater Zustimmung zu Umzug zurückziehen?
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Hi,
die Eltern waren wohl nicht verheiratet? Haben sie denn das gemeinsame Sorgerecht?
Unabhängig davon, das Kind scheint noch sehr klein zu sein. Die Mutter ist im Augenblick die Hauptbezugsperson, sie arbeitet offensichtlich nicht. Da außerdem die bisherige Wohnung nicht mehr existiert, wird wohl ein Meinungswechsel des Kindsvaters kaum einen Einfluss auf den Wohnungswechsel haben. Eine ganz andere Frage ist, wie der Umgang in Zukunft zu gestalten ist. Da die Mutter die Entfernung gesetzt hat, sollte sie sich an der Organisation des Umgangs mit beteiligen; und je nach den Umständen evtl. auch an den Kosten.
Ich kann insoweit nur dringend empfehlen, fachkundige Vermittlung in Anspruch zu nehmen. Das Jugendamt, aber auch sozial orientierte Organisationen bieten da Hilfe an.
TK
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Hi,
die Eltern waren wohl nicht verheiratet? Haben sie denn das gemeinsame Sorgerecht?
Unabhängig davon, das Kind scheint noch sehr klein zu sein. Die Mutter ist im Augenblick die Hauptbezugsperson, sie arbeitet offensichtlich nicht. Da außerdem die bisherige Wohnung nicht mehr existiert, wird wohl ein Meinungswechsel des Kindsvaters kaum einen Einfluss auf den Wohnungswechsel haben. Eine ganz andere Frage ist, wie der Umgang in Zukunft zu gestalten ist. Da die Mutter die Entfernung gesetzt hat, sollte sie sich an der Organisation des Umgangs mit beteiligen; und je nach den Umständen evtl. auch an den Kosten.
Ich kann insoweit nur dringend empfehlen, fachkundige Vermittlung in Anspruch zu nehmen. Das Jugendamt, aber auch sozial orientierte Organisationen bieten da Hilfe an.
TK
Danke für die Antwort.
ja das kind ist 1,5 Jahre alt und beide haben das sorgerecht.
die mutter will wieder arbeiten aber selbst mit kitaplatz gibt es kaum die möglichkeit Hilfe zu bekommen bei 40 stunden arbeit. Daher der Umzug zu den großeltern.
außerdem hat die mutter schon zugestimmt die hälfte der Fahrten zu übernehmen, will aber keinen Vertrag Unterschreiben wo die Fahrtzeit als „Leistung“ betrachtet wird, die bei einmaligem Ausfallen direkt dafür sorgt dass der Vater die Einwilligung zurückziehen kann.
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Hi,
was ist denn eine Einigung etwas anderes als ein Vertrag? Gerade beim Start in einen geregelten Umgang ist es unglaublich wichtig und hilfreich, wenn ein festes Reglement da ist, in welchem auch das Vorgehen bei Ausfällen des Umgangs berücksichtigt ist. Das sind quasi die Korsettstangen, die beiden Elternteilen, aber auch dem Kind helfen, sich an diese Situation zu gewöhnen und mit ihr umzugehen. Wenn die Situation eingefahren ist, dann kann man das alles auch etwas relaxter sehen, klar. Und, nie vergessen, Umgangsregelungen sind immer Regelungen auf Zeit; die Bedürfnisse und auch Lebensumstände aller Betroffener ändern sich.
Was mich hier stört, ist, dass die Mutter eine für sie völlig unverbindliche Regelung anstrebt; von dem Vater aber doch gewisse Verbindlichkeiten erwartet. Das kann nicht funktionieren. Nehmt professionelle Hilfe in Anspruch, arbeitet eine für beide Seiten verbindliche Regelung aus, die auch den Umgang mit Feiertagen und Ausfallzeiten zum Inhalt hat und haltet euch beide dran. Dann wird es auch keine Probleme mit der größeren Entfernung geben.
TK
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Hallo,
Naja, eine (mündliche) "Einigung" ist halt kein Vertrag - wenn da auch keine Zeugen sind....
Wenn man sich da mündlich einigt, dann würde ich das schriftlich, in zwei Ausfertigungen, festhalten, und beide unterschreiben das jeweils.
Ob das dann rechtskräftig mal wird (bei Streit) - eine andere Geschichte - aber es ist halt eine "Dokumentation - zeigt zumindest dann den guten Willen...
Es ist doch sehr lobenswert (aus finanziellerSicht), wenn die Mutter mit Kind möglichst wieder viele Stunden arbeiten gehen möchte. Und das sollte der One-Night-Stand doch auch minimal verstehen.
Auf der anderen Seite ist es sehr lobenswert, dass der Ex Partner (Mann) sich um sein Kind kümmern möchte - eine Beziehung haben möchte.
Also, wo sind da die grundlegenden Probleme, wenn sich beide Elternteile da mal offen aussprechen - Kompromisse eingehen (!) - und das möglich rechtlich sauber dann festlegen.
Wenn das Kind mal > 8 ist, dann sollte man auch mal die Wünsche des Kindes mehr berücksichtigen.
Es geht ja auch nicht nur um "Besuchszeiten" unter der Woche / Monat, sondern auch um Urlaube mit dem Kind.
Gibt da in Deutschland bestimmt Beratungsstellen - notfalls ein gemeinsamer Besuch bei einem Anwalt für Familienrecht.
Gruß Musil
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Hi,
doch, eine mündliche Einigung ist auch ein Vertrag. Es gibt ganz wenige Vertragstypen, in welchen die Schriftform Wirksamkeitsvoraussetzung ist, und ein solcher Vertrag liegt hier nicht vor. Oder, wenn du jeden Morgen ein Brötchen bei deine Bäcker kaufst, also einen Kaufvertrag eingehst, machst du diesen Vertrag in Schriftform?
Und von einem ONS lese ich hier gar nichts. Musil, glaub es mir mal, es gibt Kinder, die nicht in einer Ehe gezeugt werden/aus keinem ONS stammen, sondern aus einer dauerhaften Beziehung.
TK
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Hallo,
Naja, eine (mündliche) "Einigung" ist halt kein Vertrag - wenn da auch keine Zeugen sind....
Wenn man sich da mündlich einigt, dann würde ich das schriftlich, in zwei Ausfertigungen, festhalten, und beide unterschreiben das jeweils.
Ob das dann rechtskräftig mal wird (bei Streit) - eine andere Geschichte - aber es ist halt eine "Dokumentation - zeigt zumindest dann den guten Willen...
Es ist doch sehr lobenswert (aus finanziellerSicht), wenn die Mutter mit Kind möglichst wieder viele Stunden arbeiten gehen möchte. Und das sollte der One-Night-Stand doch auch minimal verstehen.
Auf der anderen Seite ist es sehr lobenswert, dass der Ex Partner (Mann) sich um sein Kind kümmern möchte - eine Beziehung haben möchte.
Also, wo sind da die grundlegenden Probleme, wenn sich beide Elternteile da mal offen aussprechen - Kompromisse eingehen (!) - und das möglich rechtlich sauber dann festlegen.
Wenn das Kind mal > 8 ist, dann sollte man auch mal die Wünsche des Kindes mehr berücksichtigen.
Es geht ja auch nicht nur um "Besuchszeiten" unter der Woche / Monat, sondern auch um Urlaube mit dem Kind.
Gibt da in Deutschland bestimmt Beratungsstellen - notfalls ein gemeinsamer Besuch bei einem Anwalt für Familienrecht.
Gruß Musil
hallo,
zuerst einmal, er war 3 Jahre lang mein Partner, wir haben uns getrennt als unser sohn ca 10 monate alt war.Die Einwilligung war nicht mündlich sondern schriftlich. Er und ich haben beide eine ausführung davon.
alles andere stimmt schon.Und es wird wahrscheinlich auch so sein dass man eine beratungsstelle aufsuchen wird