Vermögenszuwachs vor und während der Ehe mit Immobilien und Erbe

  • Guten Tag zusammen,


    ich habe zwei Fragen zum Vermögenszuwachs vor und während der Ehe und der Rechtslage im Scheidungsfall.



    Bei dem ersten Beispiel geht es um ein Haus welches neun Monate vor der Ehe von mir erworben wurde und wo ich alleinig im Grundbuch stehe. Die Finanzierung läuft über ein Annuitätendarlehnen von 15 Jahren Laufzeit und die Folgefinanzierung ist mittels eines Bausparvertrages abgesichert. Beides ist im Zuge des Kaufes von mir abgeschlossen worden und wird seitdem auch nur von mir bespart bzw. abgezahlt. In beiden Fällen besteht für meine Partnerin eine Vollmacht, jedoch ist Sie keine Vertragspartnerin.


    Nun meine Frage hierzu:


    a)      Ist die Wertsteigerung der Immobilie ein Vermögenszuwachs während der Ehe?

    b)     Ist das Tilgen von Schulden ein Vermögenszuwachs während der Ehe?

    c)      Ist das Besparen des Bausparvertrages ein Vermögenszuwachs während der Ehe?




    Der zweite Fall betrifft das Erbe meiner Frau, welches Sie in einen extra dafür abgeschlossenen ETF angelegt hat und diesen nicht weiter bespart.

    Ist die Wertsteigerung des ETF ein Vermögenszuwachs während der Ehe oder ist die Wertsteigerung durch das Erbe bedingt und damit Teil des Erbes.



    Darauf, dass die Ehe ewig hält.



    Vielen Dank für eure fachkundige Meinung.

    Vielen Grüße

    Toni

  • Ich versuche mich einmal:


    1a) Ja, der Wert des zum Zeitpunkt Eheschließung würde in das Anfangsvermögen eingehen. Der Wert am Ende in das Endvermögen. Differenz ist Zugewinn

    1b) Ja, deine Schulden zur Eheschließung würden in das Anfangsvermögen eingehen (und eventuell den Hauswert aufheben). Im Endvermögen würde der Schuldenbetrag reduziert stehen, die Differenz ist Zugewinn.

    1c) Ja, Vermögen, das während der Ehe entsteht fällt in den Zugewinn. Eigentlich das gleiche wie 1b, nur mit Sparen statt tilgen


    Die Annahme dahinter ist, dass jeder Cent, der während einer Ehe erwirtschaftet wird, von Euch beiden erwirtschaftet wird und entsprechend von Dir und Deiner Frau zweckbestimmt wird. Insofern gibt es kein "nur von mir bespart" oder "nur von mir abgezahlt" - außer dies wurde entsprechend vertraglich geregelt.


    Der ETF Deiner Frau verhält sich exakt genau so.