Tochter wird bald 18 und hat einen Minijob, wieviel Unterhalt muß noch gezahlt werden

  • Hallo zusammen,

    So langsam wird es ernst, meine große wird nexten Monat, genauer gesagt am 23.11.24 endlich 18 Jahre alt 😊

    Zzt. bezahle ich für meine 2 Kids, die eine ist wie erwähnt 17 Jahre alt und die kurze 14 Jahre alt.

    Laut Düsseldorfer Tabelle 520 ,- Euro pro Kind.

    Soweit so gut.

    Meine große macht zzt ihren sozial Assistent, d.h 3 Tage Schule 2 Tage in der Kita, da sie Erzieherin werden möchte.

    Theoretisch könnte sie nextes Jahr ihre Ausbildung beginnen, allerdings weiß sie noch nicht genau ob Vollzeit oder Teilzeit.

    Bei Vollzeit wäre sie 2 Jahre nochmal in der Schule ohne dafür Geld zu bekommen, bei Teilzeit hingegen gleicher Rhythmus wie jetzt plus eine Vergütung.

    Seit April dieses Jahres hat sie einen Minijob und bekommt dafür 540 Euro im Monat.

    Da sie im November 18 wird steht nun eine Berechnung an, bzw. würde ich gerne erfahren, wie sich das alles so verhält ab dem 18 ten Geburtstag.

    Habe ein wenig im Internet gelesen und da mehrere Aussagen dazu gefunden mit ein paar Beispielen.

    Wie zb.

    540 ,-bringt ihr Minijob

    100 Euro abziehen für so eine Art Selbsterhalt

    440,- bleiben übrig.

    Die Hälfte dürfte ich von dem Unterhalt abziehen, den ich leisten muß.

    Bleibt unter dem Strich 320 ,- übrig den ich zahlen müßte, soweit korrekt ?

    Sie könnte ja auch wieder den Minijob an den Nagel hängen und sich von mir „finanzieren“ lassen…..müßte ich dann wieder voll zahlen ? habe auch etwas darüber gelesen, das die Mutter mit ins „Boot“ genommen werden kann !

    Die 2 leben zzt. bei ihrer Mutter.

  • Hallo loeffel,


    Der Tochter ab 18, steht nur Unterhalt zu,wenn sie in Schule/Ausbildung ist.


    Wie hoch ist das Einkommen deiner EX ?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo loeffel,


    Wenn die Tochter 18. Jahre ist, und bei der Mutter wohnt, hat sie einen Unterhaltbedarf von 689€, hier wird das volle Kindergeld (250€) angerechnet.


    Der verbleibende Betrag von 439€, wird auf beide Elterteile gequotelt.


    Jedem Elternteil muss aber der Selbstbehalt bleiben.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo loeffel,


    Wenn die Tochter 18. Jahre ist, und bei der Mutter wohnt, hat sie einen Unterhaltbedarf von 689€, hier wird das volle Kindergeld (250€) angerechnet.


    edy

    Hi edy ,

    Rotmark: wie kommst Du auf diesen (scheinbar in Stein gemeißelten) Betrag?

    Mit Volljährigkeit des Kindes sind zunächst beide ET barunterhaltspflichtig und die Unterhaltshöhe bestimmt sich nach dem addierten Einkommen der Eltern...- oder:/

    Wobei für den TO noch zu beachten ist, das er von seinem (bereinigten) Einkommen erstmal den Unterhalt für das minderjährige Kind abziehen kann und dann mit dem verbleibenden Einkommen der Unterhalt für das vollj. Kind berechnet wird... Das alles nat. nur wenn das vollj. Kind nicht mehr privilegiert ist...

  • Hi edy ,

    da der von Dir genannte Betrag (Rotmark) für mich nicht wirklich nachvollziehbar sind, nochmal die Frage: wo kommt die Zahl her (bzw. wie kommst Du auf die 689,- €) ?

  • Hallo Exel59


    Ja die Einkommen beider Elternteile müssen addiert werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

    Einmal editiert, zuletzt von edy ()