Unterhalt fragen

  • mein mann hat mich gleich nach der trennung sehr unter druck gesetzt mit einem betrag den er als Unterhalt zahlen möchte und mich festgenagelt das ich dann auch dabei zu bleiben habe.. jetzt mit etwas abstand sehe ich das aber als ziemlich unfair an.. hatte absolut null ahnung von Unterhalt etc und mich nie damit beschäftigt..

    problem ist..ich möchte eigentlich schon das der unterhalt gerecht bezahlt wird..aber jetzt auch nicht damit ankommen das ich die abmachung ändern möchte.. und mein problem ist ich weiss nicht genau wie das aussieht mit dem mindestunterhalt..laut Düsseldorfer Tabelle zahlt er ca 300 euro zu wenig.. aber ich lese auch immer wieder von bereinigten Nettoeinkommen etc..

    wie berechnet man das?


    und noch eine frage.. wenn der vater den mindestunterhalt nicht zahlen könnte irgendwann bekommt man dann quasi aufstocken unterhaltsvorschuss oder garnichts wenn er nur weniger als mindestunterhalt zahlen würde ?

  • Hallo Everest,


    es geht um Kindesunterhalt?


    wie alt ist das Kind/die Kinder?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Everest,


    Wie hoch ist denn ca, sein Nettoeinkommen ( Durchschnitt aller Einkommen monatlich) ?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Everest,


    das Einkommen muss noch bereinigt werden. Man kann (geschätzt) 150-200€ abziehen, Die Düsseldorfer Tabelle geht vom "bereinigten Netto" aus.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • okay ja er zahlt mir pro kind nur 350 euro.

    ich weiss nur nicht was ich machen soll.

    ich möchte nicht mit ihm streiten und wenn ich damit anfange hab ich bedenken das alles eskaliert.

    er hatte mich damals so unter druck gesetzt mit dann nimmt er sich einen strick etc das ich zustimmte egal was kommt wir bleiben dabei bei den je 350.. nun hat er nicht annähernd die mietkosten die er mir vorjammerte. und ich scheue mich extrem davor jetzt da was zu sagen.. ich hab regelrecht angst

  • aber nochmal eine verständnisfrage... wenn jemand dann bereinigt 2100€ hätte. der Selbstbehalt 1450 euro ist. und derjenige 2 Kinder hat 8 und 14. wie soll er da denn z.b die 944Euro zahlen? da wäre er doch unter dem selbstbehalt.

    muss er dann nicht nur 650 für beide zahlen??

  • Hallo,


    Zitat:


    "er nimmt sich einen Strick, etc"


    ist doch sein Problem. Schick ihm einen hochwertigen Strick, damit das OK geht.... Er soll ja auch nicht dabei unnötig leiden.


    Dein Problem ist einfach, dass Du viel zu verängstigst bist, Dich manipulieren lässt.


    Wenn jemand die absolut harte Linie fährt (Dein Ex), dann Du auch --> heißt für Dich, Rechtsanwalt, halt.


    Und dann wird halt raus kommen, was für beide UND (!!) die Kinder fair ist - und Dein Ex wird dann auch keinen Strick nehmen - glaub es mir - und wenn doch, dann zahlt der Staat (wahrscheinlich - kenne mich in D aber nicht aus...).


    Trau Dich einfach!!


    Gruß Musil

  • Hi,


    der Einstieg in die Problematik ist doch zunächst einmal ein sauberes Erfassen der Einkünfte. Also kein "ich schätze so etwa," das hilft gar nicht weiter. Berechnungsgrundlage ist das bereinigte Einkommen der letzten 12 Monate incl. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Steuerrückzahlungen, was weiß ich.


    So, wenn man das kennt, dann kann man sauber rechnen. Und dann, aber erst dann muss man überlegen, ob eine Herabsetzung des Selbstbehaltes in Betracht kommt. Aber erst einmal benötigt man ein paar Zahlen.


    TK

  • Hallo zusammen,

    edy ,

    wie kommst Du auf diese (hohen) Abzüge:

    Hallo Everest,


    das Einkommen muss noch bereinigt werden. Man kann (geschätzt) 150-200€ abziehen, Die Düsseldorfer Tabelle geht vom "bereinigten Netto" aus.


    edy

    angesichts dieses (NETTO?)-Einkommens:

    also momentan dürfte es ca 2300 bis 2400 sein.

    Bei (möglicher) Anrechnung der 5%-Pauschale (in der Regel gedeckelt auf max 3000 € Nettoeinkommen - so zumindest mein letzter Wissensstand) wären das gerade mal 115,- bis 120,- €. Höhere Bereinigung muß explizit nachgewiesen werden. Ansonsten dürfte es bei dem Einkommen und 2 unterhaltsberechtigten minderj. Kindern relativ schwierig werden, großartig (über Gebühr) Abzüge geltend zu machen (siehe Selbstbehalt).


    Hi TO Everest ,

    eine einseitige Ansage des KV ist keine (dauerhafte) Abmachung - auch nicht wenn diese von Dir (zunächst) stillschweigend hingenommen wurde.

    Die Inanspruchnahme eines RA (wie Gauss ) anempfiehlt) halte ich noch nicht für notwendig. Wenn das Gespräch mit dem KV nichts bringt, würde ich zunächst eine Beistandschaft beim JA einrichten. Ggf. die Option eines Unterhaltsvorschusses.

    Vorher könnte man ja dem KV nochmal ein Gespräch anbieten oder ihm die Sachlage per Brief mitteilen (wegen der Angst). Man kann dem KV ja durchaus mal ein paar (kindsbezogene) Kosten vorrechnen. Vielleicht führt das ja beim KV auch zu einer gewissen Einsicht.

    Apropo Angst: die ist nat. ein schlechter Ratgeber und sollte nicht dazu führen, dass man (unter allen Umständen) den Konflikt scheut. Ein "Kopf in den Sand stecken" oder "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" hilft hier ja nicht wirklich weiter.

    aber nochmal eine verständnisfrage... wenn jemand dann bereinigt 2100€ hätte. der Selbstbehalt 1450 euro ist. und derjenige 2 Kinder hat 8 und 14. wie soll er da denn z.b die 944Euro zahlen? da wäre er doch unter dem selbstbehalt.

    muss er dann nicht nur 650 für beide zahlen??

    Naja ich sehe die Bereinigung des Einkommens noch nicht in der Größe (wie sie edy angibt).

  • Hallo Exel59,


    war nur eine Schätzung.


    Bei angenommer 12 Km einfacher Fahrtstrecke zur Arbeit z.B. : 20x24x 0,42= ca.200€


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Naja, bei dem vorgetragenen (geschätzten) Einkommen und bei der Unterhaltslast für 2 minderjährige Kinder und dem Selbstbehalt kann/ könnte es schwierig werden, soviel berufsbedingte Aufwendungen angerechnet zu bekommen. Am Ende könnte es sogar fast auf Mangelfallberechnung hinauslaufen...

    Aber wie timekeeper schon geschrieben hat: es braucht erst mal genauere Zahlen...