Lohnpfändung durch aussetzen des Kindesunterhalts

  • Hallo.


    Die Fakten:

    • Seit 2003 geschieden
    • 1 Kind ist aus der Ehezeit entstanden
    • Titulierung des Kindesunterhalts, damals noch möglich zeitliche Begrenzung der Titulierung bis zur Volljährigkeit
    • Fortlaufende Unterhaltszahlungen in Bezug auf Alter u. Düsseldorfer Tabelle > dynamischer Titel


    Leider besteht seit 15 Jahren kein Kontakt mehr zum Kind, was den Informationsfluss auf 0 setzt. Mein Kind hat zuletzt ein Studium erfolgreich beendet. Der regelmäßige Studienverlauf pro Semester wurde durch mich angefragt und auch zu teilen mit Dokumenten belegt.

    Das Studium wurde wieder erwarten um ein Semester verlängert. Es konnte durch Sozial Media Posts festgestellt werden das ein Semester ausgesetzt wurde für monatige ausgiebige Urlaubstripps. Dieses kurzfristige aussetzen des Studiums wurde mir nicht angekündigt. In dieser Zeit wurde der Unterhalt natürlich weitergezahlt.

    Genau ein Studienverlauf eines Semesters konnte mir nicht dargelegt werden.

    Nach mehreren Anfragen durch mich kam keine Antwort. Daher stoppte ich die Zahlung des letzten Semesters für 6 Monate.

    Jetzt bekam ich Post vom Gerichtsvollzieher indem eine Lohnpfändung bei meinem Arbeitgeber beantragt wurde. Ich werde natürlich direkt Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher aufnehmen um die läppische Summe sofort zu begleichen!


    Nun zu den Fragen:


    > Ich wundere mich wie ein vollstreckbares Urteil vom Amtsgericht ohne gültige Titulierung (Titulierung bis Volljährigkeit begrenzt) Rechtswirksam beschlossen werden konnte?

    > Sollte der "Schuldner" nicht vor Lohnpfändung eine Info vom Rechtsanwalt bekommen, ich habe keine Info's im Vorfeld erhalten um gegebenenfalls den Sachverhalt zu klären!


    Grüße

  • Hi,


    finde heraus, auf welcher Basis die Pfändung erfolgte. Titel kommen ja nicht nur durch Gerichtsurteile zustande. No, ein Rechtsanwalt setzt sich nur mit dir in Verbindung, wenn er mandatiert wurde und der Auftraggeber auch das will. Pfändungen haben die dumme Angewohnheit, unangemeldet herein zu schneien, schon damit man das Konto nicht leer räumt, vorab, oder andere Maßnahmen ergreift, um die Vollstreckung zu verhindern.


    Noch eine Anmerkung zu dem einen Semester ohne Nachweis. Eine Hochschule ist keine Schule. Wird zwar leider immer mehr verschult, leider. Trotzdem, gewisse Gestaltungsfreiheiten hat der Student immer noch. Deshalb gibt es ja auch so was wie Mindeststudienzeit, Regelstudienzeit u.s.w. Und eine Verzögerung muss nicht am Studenten liegen. Wirklich nicht. Der Prüfungsprof. kann ein Forschungssemester haben; es gibt auch genug semesterübergreifende Projekte u.s.w. War bei nur einem Semester schon sehr mutig, einfach die Zahlungen einzustellen.


    Aber, jetzt einerlei; ergründe mal, was die Basis der Vollstreckung ist.


    TK

  • Die Basis ist ein Unterhaltstitel mit Datum zum Beginn der Volljährigkeit, so steht es zumindest in dem Schreiben. Der Titel wurde aber nie erneuert und wurde seinerzeit in 2002 erstellt mit zeitlicher Begrenzung zum 18..

    Alles was ich im Netz finde ist das die Titulierung dann nicht mehr gilt. Daher bin ich sehr Stutzig auf dessen Grundlage.

  • Hi,


    es scheint ein neuer Titel in der Welt zu sein. Wie der zustande gekommen ist, das können wir hier nicht abschätzen. Der GV hat ihn aber vorliegen. Kann auch ein öffentlich-rechtlicher Titel sein. Das einfach mal klären; denn eines ist ganz klar, nach dem, was du hier schreibst, aus dem alten Titel wird nicht vollstreckt.


    TK

  • Hallo, Meisenmann ,

    vielleicht nochmal genauer in den eigenen Unterlagen nachschauen, ob da nicht doch was anderes drinsteht bezüglich des Unterhaltstitels, oder aber ein Folgetitel (wie von timekeeper vermutet) vorhanden ist..:/:/

    Auf welcher Grundlage wurde denn - mit Beginn der Volljährigkeit (ich gehe mal davon aus, dass das betroffene Kind volljährig ist;)) - überhaupt deine (weitere) Unterhaltsplicht festgestellt bzw. berechnet?

    Auch ein (ggf. vorhandenes/er) Gerichtsurteil/ -beschluss ist - gleichzusetzen mit einem Titel - vollstreckbar (und in der Regel unbefristet).

    Hast Du schon mal versucht, mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt aufnehmen, um den der Pfändung zugrunde liegenden Unterhaltstitel(?) in Augenschein nehmen zu können?

    Was heißt bzw. bedeutet der Satz (aus #1) hier:

    Fortlaufende Unterhaltszahlungen in Bezug auf Alter u. Düsseldorfer Tabelle > dynamischer Titel

    :/:/

  • Hallo,


    mal etwas abseits vom "rechtlichen":


    Wenn ein Kind brav studiert und da ein Semester länger braucht, dann ist das doch für heutige Verhältnisse hervorragend...!!


    Du sponserst da halt ein wenig DEIN Kind.


    Ich kenne Fälle, wo Studenten 30 Semester an die Uni "angebunden" waren.... 5 mal die Fachrichtung gewechselt haben und dann am Ende bei Afrikanismus gelandet sind (bestimmt auch sehr wichtig ... aber die Berufsaussichten....??).


    Zum rechtlichen: Natürlich sollte man genau wissen, warum man was, wie lange zahlt.


    Gruß Musil

  • Hi,


    die "ewigen Studenten" sind ja eher in der absoluten Minderheit. In vielen Studienfächern gibt es inzwischen auch in so Fällen eine Zwangsexmatrikulation. Das ist kein Thema. Es gibt aber unzählig viele Fälle, eher die Regel, wo eben nicht alles jedes Semester angeboten wird; wo die Aufnahme in Pflichtveranstaltungen zahlenmäßig begrenzt wird; und vieles andere mehr. Deshalb gibt es ja auch die feine Unterscheidung zwischen Mindest- und Regelstudienzeit. Hochschulen haben sich ja inzwischen zu Betrieben mit Massenveranstaltungen entwickelt. Und trotzdem gibt es Wartezeiten ..... Und in der Hochschule, in welcher ich mich sehr gut auskenne, fehlt es auch an Räumen, so dass auch deshalb nicht alles angeboten werden kann.


    Der von dir genannte Fall, da sind die Eltern doch schon ewig aus irgend welchen Zahlungsverpflichtungen raus.


    TK