Hallo.
Die Fakten:
- Seit 2003 geschieden
- 1 Kind ist aus der Ehezeit entstanden
- Titulierung des Kindesunterhalts, damals noch möglich zeitliche Begrenzung der Titulierung bis zur Volljährigkeit
- Fortlaufende Unterhaltszahlungen in Bezug auf Alter u. Düsseldorfer Tabelle > dynamischer Titel
Leider besteht seit 15 Jahren kein Kontakt mehr zum Kind, was den Informationsfluss auf 0 setzt. Mein Kind hat zuletzt ein Studium erfolgreich beendet. Der regelmäßige Studienverlauf pro Semester wurde durch mich angefragt und auch zu teilen mit Dokumenten belegt.
Das Studium wurde wieder erwarten um ein Semester verlängert. Es konnte durch Sozial Media Posts festgestellt werden das ein Semester ausgesetzt wurde für monatige ausgiebige Urlaubstripps. Dieses kurzfristige aussetzen des Studiums wurde mir nicht angekündigt. In dieser Zeit wurde der Unterhalt natürlich weitergezahlt.
Genau ein Studienverlauf eines Semesters konnte mir nicht dargelegt werden.
Nach mehreren Anfragen durch mich kam keine Antwort. Daher stoppte ich die Zahlung des letzten Semesters für 6 Monate.
Jetzt bekam ich Post vom Gerichtsvollzieher indem eine Lohnpfändung bei meinem Arbeitgeber beantragt wurde. Ich werde natürlich direkt Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher aufnehmen um die läppische Summe sofort zu begleichen!
Nun zu den Fragen:
> Ich wundere mich wie ein vollstreckbares Urteil vom Amtsgericht ohne gültige Titulierung (Titulierung bis Volljährigkeit begrenzt) Rechtswirksam beschlossen werden konnte?
> Sollte der "Schuldner" nicht vor Lohnpfändung eine Info vom Rechtsanwalt bekommen, ich habe keine Info's im Vorfeld erhalten um gegebenenfalls den Sachverhalt zu klären!
Grüße