Hallo zusammen,
meine noch Ehefrau und ich möchten uns einvernehmlich scheiden lassen. Wir besitzen ein gemeinsames Haus. Beide Partner sind mit 50 Prozent im Grundbuch eingetragen.
Meine Frau verbleibt mit den Zwillingstöchtern (16 Jahre alt) im Haus, rein theoretisch bis zum Auszug der Mädels. Erst dann wird entschieden was genau damit passieren soll.
Also es wird sich nicht um das Haus gestritten!
Jetzt möchte ich in Kürze zum Anwalt und die Scheidung einreichen. Ich möchte natürlich die Scheidungskosten so gering wie möglich halten.
Jetzt zu meinen Fragen.
1. Stellt das Haus, auch bei einvernehmlicher Scheidung und wenn alles geklärt ist, ein Streitwert dar was die Gerichts -und Anwaltskosten betrifft.
2. Und sollte es so sein, kann man die Verfahrenskosten minimieren wenn man vorher eine Scheidungsfolgevereinbarung notariell verfasst hat.
Vorab schon mal vielen Dank für eure Antworten.
MfG
Tom