Mann will nicht ganz heiraten, was kann man statt dessen tun

  • Hallo,


    Folgende Frage, ich würde mich für alternativen für eine standesamtliche Hochzeit interessieren. Die Probleme mit der standesamtliche Hochzeit sind : das der Mann mir wenn wir uns trennen Geld zahlen müsste und zweitens, das Kinder die nicht von ihm sind dann über mich mehr erben würden als erwünscht. Ich habe dazu die Idee, das man ja auch rein kirchlich heiraten kann, und den Rest über eine eingetragene Partnerschaft und zusätzliche priavte Verträge beim Notar regeln kann.


    Mich würde nun interessierne was da alles möglich ist und wo die Grenzen dieser Option sind. Und ob es sonstige Zweifel an der Idee gibt.


    mit freundlichen Grüßen

  • Hi,


    eine kirchliche Heirat, einerlei, in welchem Glauben, entfaltet keine juristische Wirkungen. Ausnahme: wenn eine solche Heirat im Ausland letztlich in diesem Land die reguläre Option einer staatlich anerkannten Heirat ist und auch in Deutschland als solche anerkannt wird. Sie ist aber kein Ersatz für etwas, was man eigentlich nicht will. Die eingetragene Partnerschaft wurde für gleichgeschlechtliche Verbandelungen eingeführt; heute gibt es für diese Konstellationen auch die normale standesamtliche Trauung.


    Also, ein bissele verheiratet sein, das gibt es nicht. Es bleibt allerdings unbenommen, darauf zu verzichten; lediglich eine vertragliche Vereinbarung für die Zeit des Zusammenlebens zu treffen. Der Anwalt/Notar des Vertrauens wird beraten.


    TK

  • naja wir wollen eigentlich für immer zusammenbleiben .


    was spricht denn dagegen, zusätzlich zu einer vertraglichen regelung die alle punkte des standesamtlichen vertrages bis auf den nachehelichen unterhalt erfüllt, noch zusätzlich rein kirchlich zu heiraten ?


    wir haben schon gefragt, die kirche würde es uns erlauben. immerhin kann man dann sagen "mein mann, meine frau" und hat einen ehering. irgendwie würde mir das komisch vorkommen , eine ehering zu tragen ohne zeremonie .

  • Ja, aber kann man die juristischen rechte und pflichten auch mit privaten verträgen regeln ? Nur eben indem man diese 2 punkte anders gestaltet- nachehelicher unterhalt und erbrecht ? erbrecht wäre auch nicht 100 % so wichtig, da gäbe es andere lösungen. aber der unterhalt ist wichtig.

  • Hi,


    was in diesem Gefüge sinnvoll ist, darüber kann dich bzw. euch der Anwalt des Vertrauens beraten. Aber bitte immer bedenken, man kann zwar privat vielen vereinbaren, auch Unterhaltsverzicht. Letzteres kann aber unwirksam sein. wenn Dritte beteiligt sind. also etwa gemeinsame Kinder oder aber Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Man kann sich nicht auf Kosten des Staates bedürftig machen, also auf gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Partner verzichten und beim Staat was auch immer wirksam geltend machen.


    TK

  • Ja also wir haben Kinder. Aber wenn wir zb kirchlich heiraten, alles privatrechtlich Vertraglich regeln soweit möglich, auch über gemeinsame Werte und Zugewinne, Vormundschaften und für Krankheitsfälle ect. und uns dann doch trennen, dann kann der Staat hinterher kommen und sagen dass jetzt Unterhalt gezahlt werden muss, obwohl man nie beim Standesamt war ? Verstehe ich das jetzt richtig ? Weil das ist genau der Punkt hier .

  • Hallo Gondahar,


    Als Eheleute profitiert man steuerlich vom Arbeitseinkommen. Man könnte auch diese steuerliche Ersparnis zur Seite legen.


    edy

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  • Hallo Gondahar,


    Als Eheleute profitiert man steuerlich vom Arbeitseinkommen. Man könnte auch diese steuerliche Ersparnis zur Seite legen.


    edy

    Bei uns würde eine standesamtliche Hochzeit zu gar keiner Steuererspanis führen . Es ist auch wirklich keine finanzielle Entscheidung, die Idee im Moment wäre sogar im Trennungsfall "teuerer" als die Kosten die durch eine Scheidung wo ein Richter entscheidet entstehen würden.

  • Hi @Gondohar,

    Bei uns würde eine standesamtliche Hochzeit zu gar keiner Steuererspanis führen . Es ist auch wirklich keine finanzielle Entscheidung, die Idee im Moment wäre sogar im Trennungsfall "teuerer" als die Kosten die durch eine Scheidung wo ein Richter entscheidet entstehen würden.

    Rotmark: ...keine(!?) finanzielle Entscheidung? Halte Dir doch bitte nochmal Deinen eigenen Eingangsbeitrag vor Augen. Dort liest sich das ganz anders.

    Und: man kann(!) auch eine Scheidung durchaus auf ein absolutes Kostenminimum reduzieren...:

    1. durch saubere und faire sich nicht gegenseitig übervorteilende Eheverträge regelt und/ oder

    2. im Scheidungsfall ALLE finanziellen Dinge abseits von Kanzleien und Gerichtssälen regelt...


    Ansonsten klingt das Ganze wie:

    Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass...

  • Hi,


    Excel, volle Zustimmung, was den letzten Satz angeht. Nur, der Rest geht doch etwas an der Realität vorbei. Wenn man sich in allem einig ist, braucht man überhaupt keine förmliche Regelung. Aber bei einer Trennung ist man sich doch nur in den wenigsten Fällen in allem einig. Das ist das Problem. Und wenn dann was so häufig der Fall ist, die vormals funktionierende wirtschaftliche Einheit in zwei aufgeteilt wird, plötzlich das Geld nicht mehr reicht oder man sich zumindest enorm einschränken muss, dann ändern sich die Betrachtungsweisen schlagartig. Und bei der Inanspruchnahme von Sozialgeldern ist es ohnehin einerlei, was man wann wie vereinbart hat.


    TK

  • Hallo


    ist schon etwas skurril (insbesondere wenn das eine Frau hier so anspricht - nehmen wir aber mal an, es ist eine Frau...).


    Wenn man nicht heiraten möchte, dann muss man das halt wie unter Geschäftspartnern regeln.


    Wenn da gemeinsame Kinder sind, dann wird es halt juristisch (Unterhalt).


    Erben der Dame (?): Alle Kinder erben zu gleichen Teilen - egal ob gemeinsam oder eigenes "Eigentum" an Kindern. Aber zum Erben gibt es ja auch noch die Möglichkeit eines Testaments (eigenes Thema).


    Ich finde die Idee, dass meine "eigenen" Kinder mehr erben könnten als die "gemeinsamen" Kinder, als "Gefahr" zu sehen (um zu vermeiden) schon sehr tricky gedacht.


    Mein Vorschlag: Kauf Dir nur für Dich allein einen Ehering - ein Problem schon mal behoben. Wenn der nicht gewünschte Ehemann auch einen Ehering haben möchte - kein Problem. Kirchlich heiraten löst dann das zweite Problem (ich möchte große Feier haben, in Weiß, natürlich).


    Alle anderen Probleme lösen - da hilft dann ein cleverer Anwalt / Notar (fürs Testament) - ist halt dann rein geschäftlich - außer natürlich gemeinsame Kinder.


    Bei weiteren mentalen Problemen kann man dann nur auf die Hilfe eines Psychiaters hoffen - sorry - den letzten Satz hat meine Glaskugel geschrieben - ich bin unschuldig!


    Gruß Musil

  • Hallo,


    ich finde diesen Fall auch eher als "Fiktiv",


    gleichzeitig ist aber interessant "dafür oder dagegen" zu argumentieren.


    edy





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