Aufenthaltsbestimmungsrecht: Was passiert NACH dem Gerichtsbeschluss?

  • Hallo zusammen!


    Nach über 2 Jahren Rechtstreit um den gemeinsamen Sohn (mittlerweile 12 Jahre) wird nächste Woche vor dem Familiengericht endlich eine Entscheidung getroffen, ob er beim Vater bleiben wird oder ob er zu mir, der Mutter, (zurück)ziehen wird. Es sieht sehr danach aus, dass er mir zugesprochen wird.

    Mein Sohn hätte übrigens schnell gepackt, er zieht nur mit 1-2 Koffern und Schulsachen zu mir, er hat bei mir ein eingerichtetes Zimmer.


    Ich möchte wissen, wie schnell wird ein Beschluss zum Umzug zur Mutter letztendlich umgesetzt?

    Am selben Tag; einige Tage später, einige Wochen später???

    Oder (der Vater wird auf jeden Fall zum OLG gehen!) erst nach 2-3 Monaten, wenn der Einspruch geprüft wurde?


    Vielen Dank im Voraus.:thumbsup:

  • Hi,


    wenn eine Entscheidung rechtskräftig ist, obliegt es letztlich den Parteien, die Entscheidung umzusetzen. Wie und wann das passiert, kann natürlich unterschiedlich sein. Wenn der neue Wohnort weiter entfernt ist, eine Umschulung damit einher geht, kann es z.B. sinnvoll sein, den Umzug mit Abschluss des Schulhalbjahres zu vollziehen. Wenn sich das Elternteil weigert, das Kind umziehen zu lassen, kann man auch so eine Gerichtsentscheidung vollstrecken lassendi. Zuständig wäre dann der Gerichtsvollzieher. Das ist natürlich ein absoluter Albtraum. Bewährt hat sich, wenn irgend möglich, ein "schleichender" Übergang.


    Wenn sich die Rechtskraft über die Gebühr in die Länge zieht, es sehr gute Gründe gibt, den Umzug schon vorab durchzuziehen, kann man das auch noch ergänzend beantragen. Das ist dann aber eine vorläufige Maßnahme, die jederzeit durch die OLG-Entscheidung wieder rückgängig gemacht werden kann. Jedenfalls sollt ein ständiges hin und her im Interesse des Kindes vermieden werden.


    TK

  • Hi,

    danke für deine Antwort;

    meinst du mit Parteien die Eltern? Falls ja, wir entscheiden es nicht, sondern das Familiengericht (eine Partei). Ein Schulwechsel ist nicht erforderlich. Natürlich sehe ich die Bedürfnisse und Interessen meines Sohnes. Der Vater handelt da anders. Ich glaube nicht, dass es bis zum Gerichtsvollzieher bei einem Umzug käme. Aber der Vater wird bestimmt Einspruch gegen den Beschluss erheben.

    Folgendes Szenario: Die Richterin beschließt "Umzug zur Mutter". Ist der Beschluss dann sofort rechtskräftig am selben Tag oder Wann?

    Wann MUSS der Umzug erfolgen?

    Es wäre doch surreal, wenn nach dem Beschluss noch Wochen oder Monate vergehen.