Aufenthaltsbestimmungsrecht: Was passiert NACH dem Gerichtsbeschluss?

  • Hallo zusammen!


    Nach über 2 Jahren Rechtstreit um den gemeinsamen Sohn (mittlerweile 12 Jahre) wird nächste Woche vor dem Familiengericht endlich eine Entscheidung getroffen, ob er beim Vater bleiben wird oder ob er zu mir, der Mutter, (zurück)ziehen wird. Es sieht sehr danach aus, dass er mir zugesprochen wird.

    Mein Sohn hätte übrigens schnell gepackt, er zieht nur mit 1-2 Koffern und Schulsachen zu mir, er hat bei mir ein eingerichtetes Zimmer.


    Ich möchte wissen, wie schnell wird ein Beschluss zum Umzug zur Mutter letztendlich umgesetzt?

    Am selben Tag; einige Tage später, einige Wochen später???

    Oder (der Vater wird auf jeden Fall zum OLG gehen!) erst nach 2-3 Monaten, wenn der Einspruch geprüft wurde?


    Vielen Dank im Voraus.:thumbsup:

  • Hi,


    wenn eine Entscheidung rechtskräftig ist, obliegt es letztlich den Parteien, die Entscheidung umzusetzen. Wie und wann das passiert, kann natürlich unterschiedlich sein. Wenn der neue Wohnort weiter entfernt ist, eine Umschulung damit einher geht, kann es z.B. sinnvoll sein, den Umzug mit Abschluss des Schulhalbjahres zu vollziehen. Wenn sich das Elternteil weigert, das Kind umziehen zu lassen, kann man auch so eine Gerichtsentscheidung vollstrecken lassendi. Zuständig wäre dann der Gerichtsvollzieher. Das ist natürlich ein absoluter Albtraum. Bewährt hat sich, wenn irgend möglich, ein "schleichender" Übergang.


    Wenn sich die Rechtskraft über die Gebühr in die Länge zieht, es sehr gute Gründe gibt, den Umzug schon vorab durchzuziehen, kann man das auch noch ergänzend beantragen. Das ist dann aber eine vorläufige Maßnahme, die jederzeit durch die OLG-Entscheidung wieder rückgängig gemacht werden kann. Jedenfalls sollt ein ständiges hin und her im Interesse des Kindes vermieden werden.


    TK

  • Hi,

    danke für deine Antwort;

    meinst du mit Parteien die Eltern? Falls ja, wir entscheiden es nicht, sondern das Familiengericht (eine Partei). Ein Schulwechsel ist nicht erforderlich. Natürlich sehe ich die Bedürfnisse und Interessen meines Sohnes. Der Vater handelt da anders. Ich glaube nicht, dass es bis zum Gerichtsvollzieher bei einem Umzug käme. Aber der Vater wird bestimmt Einspruch gegen den Beschluss erheben.

    Folgendes Szenario: Die Richterin beschließt "Umzug zur Mutter". Ist der Beschluss dann sofort rechtskräftig am selben Tag oder Wann?

    Wann MUSS der Umzug erfolgen?

    Es wäre doch surreal, wenn nach dem Beschluss noch Wochen oder Monate vergehen.

  • Danke, aber schlauer bin ich jetzt auch nicht, da ich mit dem Juristendeutsch so meine Probleme habe. Dachte eigentlich, dass es hier klar verständliche Antworten/Tips gibt. Deshalb habe ich ja überhaupt gefragt.

  • Hi,


    Du, wenn ich juristisch schreibe, das klingt ganz anders, glaub es mir mal.


    3. Versuch: Ein Gerichtsverfahren endet mit einer Entscheidung. Urteil oder Beschluss. So, wenn das Teil schwarz auf weiß vorliegt, also du ein paar Blätter Papier hast, wo Wörter drauf stehen, dann kannst du, aber auch die andere Seite entscheiden, ob man das akzeptiert oder aber sich dagegen wehren will. Wie lange man sich wehren kann, das kannst du auf der letzten Papierseite nachlesen. Wehrt sich einer, also du oder der Ex, dann wird das vor der nächsten Instanz nochmals durchgearbeitet; allerdings nur soweit, wie man sich wehrt. Und so lange haben wir keine rechtskräftige Entscheidung. Und so lange kann man auch keine Rechte aus der ersten Entscheidung herleiten.


    So, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist, sich also niemand gewehrt hat, oder aber die 2. Instanz entschieden hat, dann ist dieser Verfahrensabschnitt abgeschlossen. Dann müssen sich die Parteien entscheiden, ob sie die Entscheidung umsetzen oder nicht. Und wie sie die umsetzen. Wenn das nicht funktioniert, beauftragt man die für die Umsetzung der Entscheidung zuständige Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichts an dem Ort, an dem vollstreckt werden soll. Die Person, die das dann tut, nennt sich Gerichtsvollzieher. Dem schickt man die rechtskräftige Entscheidung oder noch besser, bringt sie ihm persönlich vorbei und beantragt zusätzlich die Vollstreckung, bzw. eteilt schriftlich den Auftrag. Auf der Entscheidung sollte vermerkt sein, dass die Entscheidung vollstreckt werden kann. Dieses tut das Gericht, welches entschieden hat.


    TK