Seit bereits fast 8 Jahren leben unsere beiden Enkelkinder bei uns Großeltern. Die Eltern haben sich spontan getrennt als das jüngere Enkelkind 1 Jahr war. Beide waren nicht imstande sich um die Kinder zu kümmern. Option war wir nehmen sie oder sie hätten erstmal in ein Kinderheim müssen. Wir haben von beiden Eltern eine voll umfassende Vollmacht erhalten. Diese ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Umzug in eine andere Stadt ohne Absprache zu widerrufen. Das Jugendamt meinte diese Vollmacht sei ungültig, obwohl diese vom Rechtsanwalt verfasst wurde und da die Zahlung von Unterhalt in der Vollmacht nicht vertraglich geregelt ist, hätten wir keine Ansprüche. Ich hatte mehrfache Gespräche mit dem Jugendamt betreffend einer Unterstützung, bzw. Regelung der Unterhaltspflicht. Ich habe hier sehr widersprüchliche Antworten bekommen, jeder hat etwas anderes gesagt bis hin zu wir hätten weder Rechte noch Pflichten. Ich hatte das Gefühl, alle am Jugendamt waren komplett überfordert. Ich habe irgendwann aufgegeben. Jetzt habe ich dieses Forum entdeckt und vielleicht finde ich ja hier Hilfe. Was steht uns Großeltern an Hilfen zu? Das Kindergeld erhalten wir von Beginn an, seitdem wir die Kinder bei uns angemeldet haben. Anfangs hat die andere Oma den Unterhalt für den Vater überwiesen jedoch nicht den vollen Betrag. Es war aber wenigstens etwas. Seit 2 Jahren zahlt der Vater nach Lust und Laune die Hälfte des Unterhalts was dem Kind zusteht.
Wir mussten unsere komplette Lebenssituation ändern, von einer 2-Zimmer Garten Wohnung in ein geeignetes Haus, statt einem Auto brauchten wir dann zwei Autos und vieles mehr.
Ich lese hier im Forum zu diesem Thema von Vätern, die sich Ihrer Pflicht Unterhalt an die Oma zu zahlen entziehen möchten und ich kann als betroffene Großmutter hierzu nur den Kopf schütteln.