Kinder leben bei Großeltern, wer ist Unterhaltspflichtig?

  • Hallo,

    seit bereits fast 8 Jahren leben unsere beiden Enkelkinder bei uns Großeltern. Die Eltern haben sich spontan getrennt als das jüngere Enkelkind 1 Jahr war. Beide waren nicht imstande sich um die Kinder zu kümmern. Option war wir nehmen sie oder sie hätten erstmal in ein Kinderheim müssen. Wir haben von beiden Eltern eine voll umfassende Vollmacht erhalten. Diese ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Umzug in eine andere Stadt ohne Absprache zu widerrufen. Das Jugendamt meinte diese Vollmacht sei ungültig, obwohl diese vom Rechtsanwalt verfasst wurde und da die Zahlung von Unterhalt in der Vollmacht nicht vertraglich geregelt ist, hätten wir keine Ansprüche. Ich hatte mehrfache Gespräche mit dem Jugendamt betreffend einer Unterstützung, bzw. Regelung der Unterhaltspflicht. Ich habe hier sehr widersprüchliche Antworten bekommen, jeder hat etwas anderes gesagt bis hin zu wir hätten weder Rechte noch Pflichten. Ich hatte das Gefühl, alle am Jugendamt waren komplett überfordert. Ich habe irgendwann aufgegeben. Jetzt habe ich dieses Forum entdeckt und vielleicht finde ich ja hier Hilfe. Was steht uns Großeltern an Hilfen zu? Das Kindergeld erhalten wir von Beginn an, seitdem wir die Kinder bei uns angemeldet haben. Anfangs hat die andere Oma den Unterhalt für den Vater überwiesen jedoch nicht den vollen Betrag. Es war aber wenigstens etwas. Seit 2 Jahren zahlt der Vater nach Lust und Laune die Hälfte des Unterhalts was dem Kind zusteht.

    Wir mussten unsere komplette Lebenssituation ändern, von einer 2-Zimmer Garten Wohnung in ein geeignetes Haus, statt einem Auto brauchten wir dann zwei Autos und vieles mehr.

    Ich lese hier im Forum zu diesem Thema von Vätern, die sich Ihrer Pflicht Unterhalt an die Oma zu zahlen entziehen möchten und ich kann als betroffene Großmutter hierzu nur den Kopf schütteln.

  • Hi,


    Großeltern, das ist in der Tat nicht unproblematisch. Es ist so ein wenig eine Lücke, da hat sich in letzter Zeit auch leider nicht viel geändert.


    So, nun zur Sache. Die Vollmacht ist wirksam, solange niemand sie widerruft. Also grundsätzlich alles im grünen Bereich. Diese Problematik würde ich im Augenblick vernachlässigen. Ihr braucht auch keine Pflegeerlaubnis, weil ihr nahe Verwandte seid, da ist auch kein Handlungsbedarf. Was bleibt ist der Unterhalt. Das entsprechende Gesetz (SGB VIII) ist eigentlich auf die Beratung von Eltern und Kinder ausgerichtet; nicht aber auf die Beratung/Unterstützung von anderen Personen, also etwa die Großeltern. Das gilt insbesondere, wenn es um Unterhalt geht. Und da auch die Unterhaltsvorschusskasse nur Elternteilen bei Nichtzahlung hilft, könnt ihr da auch nichts geltend machen. Das ist wirklich blöd und m.E. nicht fair.


    So, grundsätzlich sind ja Großeltern Verwandte in grader Linie, die auch ihren Enkelkindern gegenüber zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sein können. Das ist häufig ein Argument bei Eurer Konstellation und daraus wird dann hergeleitet, dass es keinen Anspruch gibt. Da Großeltern aber nur subsidiär ihre Enkel finanzieren müssen, gehe ich zumindest davon aus, dass die Eltern die Kinder auch bei euch finanziell unterhalten müssen. Erst, wenn die nicht können, wärt ihr m.E. in der Pflicht.


    Diese Rechtsansicht wird m.E. durch eine relativ neue (ein paar Jahre alt) Entscheidung aus Hessen unterstützt, welche festlegte, dass bei Bedarf Großeltern auch eine offizielle Pflegestelle bekommen können, vom Jugendamt eingerichtet, die dann ganz offiziell vom Jugendamt finanziert wird. Das Jugendamt kann sich also nicht auf den Standpunkt stellen, Großeltern seien ohnehin zur finanziellen Unterstützung der Enkelkinder verpflichtet, deshalb gäbe es, auch wenn alle Voraussetzungen für eine Finanzierung einer Fremdbetreuung da seien, kein Geld. Wenn schon diese subsidiäre Fremdfinanzierung greift, dann doch erst recht die der vorrangig zuständigen Eltern.


    Zur Berechnung wären dann die allgemeinen Grundsätze heranzuziehen; wobei es nicht nur um das Einkommen des Vaters geht, sondern auch um das der Mutter. Bei Bedarf erkläre ich das in einem gesonderten Beitrag.


    So, ich würde einen Anwalt aufsuchen, der soll überprüfen, wie hoch der Anspruch der Kinder ist, diesen bei beiden Elternteilen geltend machen. Er soll weiter überprüfen, ob die Voraussetzung für die Einrichtung von einer offiziellen Pflegestelle geboten ist. Dann würde das Jugendamt zahlen.


    So, das wäre mein Einstieg in die Problematik; ich hoffe, das hilft. Und jetzt kannst du weiter fragen, ich antworte gerne. Ich finde euer Engagement großartig.


    TK