Wahrscheinlichkeit einer RWA

  • Hallo,


    mein Vater lebt aktuell zuhause und er baut relativ schnell körperlich ab. Es sieht so aus, dass er evtl. bald ins Heim muss.


    Er hat schon seit Jahren eine Pflegestufe 2, wird aber daheim von mir und meinem Bruder unterstützt.


    Da er finanziell schlecht vorgesorgt hat, bekommt er schon seit ca. 15 Jahren Grundsicherung.


    Ich werde durch einen Jobwechsel in diesem Jahr die 100tsd reißen.


    Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich und mein Bruder eine RWA / Auskunftsgesuch erhalten?


    Kann es, aufgrund der schon bestehenden Grundsicherung sein, dass dort gar keine neuen Anträge ausgefüllt werden müssen und Informationen von den Kindern verlangt werden?


    Vg

    Dami

  • Kann es, aufgrund der schon bestehenden Grundsicherung sein, dass dort gar keine neuen Anträge ausgefüllt werden müssen

    Hallo DX67,


    sobald ihr einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellt, wird das Sozialamt auch einbezogen. Es kommt also schon darauf an, wer den Antrag stellt und unterschreibt. Im Heim werdet ihr bestimmt einen Ansprechpartner finden, der den Vorgang begleitet. Hier natürlich keine Angaben zum Einkommen verlauten lassen.

    Ob Ihr eine RWA erhaltet ist offen, kann aber durchaus passieren.


    Meine Mutter hatte auch GS und ich erhielt prompt eine RWA, als sie ins Heim musste. Das war aber noch vor dem AEG und ich hatte ein deutlich geringeres Einkommen.


    Gruß frase

  • Danke für die Antwort. Ich habe auch hier in den Beiträgen keine wirklichen Anhaltspunkte für ein generelles Verhalten / Muster seitens des SHT gefunden.


    In einem Beitrag wird erwähnt, dass der SHT die RWA erst nach einem Hinweis auf das Einkommen verschickt hat. In einem anderen Beitrag heißt es, dass das dort zuständige Amt generell allen Kindern eine RWA rausschickt, was ja eigentlich, laut Gesetz nicht sein sollte.


    Wäre halt wirklich ein blöder Zufall, da ich die Grenze erst in diesem Jahr reiße.


    Wäre es denn erlaubt, bevor mein Vater ins Heim kommt in TZ zu gehen, um unter der Grenze zu bleiben?


    Noch kommt er einigermaßen alleine klar.

  • Hallo DX67,


    ich bin hier vorsichtig mit einer Antwort. Bei EU ist es wohl möglich, du kannst gute Gründe dafür anführen.

    Das Amt würde es auch nicht bemerken, es geht nicht aus dem Einkommenssteuerbescheid hervor. Dann solltest du aber auch keine Lohnabrechnungen vorlegen. Hast du mal gerechnet, was auf den Vater an Kosten zukommt?


    Gruß frase

  • Hallo Frase,


    er hat nur eine sehr geringe Rente, da selbständig und nicht vorgesorgt. Daher gehe ich davon aus, dass er den Maximalbetrag Zahlen müsste.


    Ich habe gelesen, dass ein PH-Platz ca 6.000 € kostet und die PK nur 2.000 € übernimmt.


    Bedeutet dies, der Eigenanteil wäre 4.000 € (-400€ Rente, die er hat)


    Gibt es einen Maximalbetrag, den das Kind insgesamt zahlen muss, also selbst bei höherer Leistungsfähigkeit?

  • Hallo DX,


    wir weichen hier gerade von der Eingangsfrage ab, egal, ich versuche eine Erläuterung.

    Die Eigenbeteiligung setzt sich aus 3 Komponenten zusammen, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zusammen. Das ist von Heim zu Heim auch etwas unterschiedlich und liegt im Bundesdurchschnitt bei ca. 2.800 bis über 3.000 im Monat im ersten Aufenthaltsjahr. Mit zunehmendem Heimaufenthalt sinkt dieser Anteil aber etwas.

    Gibt es einen Maximalbetrag, den das Kind insgesamt zahlen muss, also selbst bei höherer Leistungsfähigkeit?

    nein, es richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des UHP.


    Du hast aber einen Bruder, der auch UHP ist. Sollte der unter der Grenze liegen, soll er den Antrag stellen und natürlich keine Angaben zu deinem Einkommen machen (woher soll er das auch kennen). Es würde in eurem Fall eine sehr komplexe Berechnung erfolgen müssen, daher rate ich dringend zu einem Fachspezialisten zu gehen, falls eine RWA eintrudelt.


    Gruß frase

  • Hallo frase,


    mein Bruder ist angestellter Automechaniker, ich weiß zwar nicht auf den Euro genau, was er verdient, aber ich denke so um die 45 tausend brutto. Also ganz weit weg von 100.000.

    Kann er bei mir auch einfach Büroangestellter schreiben, weil er die genaue Berufsbezeichnung nicht kennt oder sollte er es dann lieber ganz weglassen bzw. In welchem Fall würde der SHT Deiner Meinung nach eher nachfragen?

  • Hallo DX,


    wenn dein Bruder den Antrag ausfüllt (dem UHB dabei hilft), dann sollte er schon die Angaben zu sich korrekt erledigen. Berufsbezeichnung KFZ-Mechatroniker und gut ist. Er ist in keiner Weise verpflichtet Angaben zu dir zu machen. Wenn er Angestellter schreibt und du bist CEO, bist du ja immer noch Angestellter. Ob das Amt dann "hinreichende Anhaltspunkte" vortragen kann, das würde ich eher nicht vermuten.


    Etwa 6% der Deutschen knacken aktuell die Grenze. Nicht alle haben einen Angehörigen mit Hilfe zur Pflege im Familienverband. Es kann dir keiner sagen, ob und wann das Amt eine Nachforschung starten wird.


    Ich habe Familienangehörige, die in Ämtern tätig sind. Bei unklaren oder fehlenden Angaben gibt es da die Möglichkeit der begründeten Datenabfrage vom Finanzamt. Das muss dann aber immer ein AL freigeben und trifft oft eher Selbstständige mit schwankenden Einkünften.


    Ob durch die zunehmende Digitalisierung eh bald der gläserne Mensch zur "Normalität" wird, auch das werden wir sehen.


    Warte also erstmal ab, wie sich die Dinge entwickeln, wann dein Vater wirklich ins Heim muss, oder ob es auch weiter mit Pflege zu hause geht.


    Gruß frase