Hallo das Bundessozialgericht hat ganz aktuell klargestellt, dass Auskunft erst bei hinreichenden Anhaltspunkten beim UHP eingeholt werden dürfen und dann zunächst in der ersten Stufe auch nur über die Einkünfte und nicht direkt über das Vermögen.
https://www.bsg.bund.de/Shared…1_21_B_08_SO_05_23_R.html
BSG v 21.11.2024
Urteil zu B 8 SO 5/23 R
Viele Grüße
cookie 😀