Unterhaltsberechnung Stieftochter - Mutter verlangt, dass meine Kinder nicht berücksichtigt werden

  • Hallo an alle,


    nun traue ich mich endlich mal einen Eintrag zu verfassen.

    Zu allererst sind folgende Informationen anzubringen: Mein Ehemann hat drei Kinder. Die Tochter ist 16 Jahre und lebt wieder bei der Mutter. Wir haben zwei Kinder (9 und 7 Jahre alt). Im Frühjahr 2025 kommt unser drittes gemeinsames Kind auf die Welt.


    Nun zur Situation, welche mich sehr belastet.
    Die Kindsmutter hat eine Neuberechnung durch das Jugendamt beantragt. Mein Mann hat alles eingereicht und eines Tages erhielt er eine ziemlich schnippische Nachricht seiner Ex-Partnerin in der stand , dass er ab sofort 520Euro Mindestunterhalt zu zahlen hat (vorher knapp 350Euro). Einige Tage später schickte sie uns ein Schriftstück vom Jugendamt zu, welches an sie gerichtet war. In diesem Schreiben wurde mitgeteilt, dass die Jugendamtmitarbeiter den Unterhalt nun noch einmal berechnet haben, da die sie mit der ersten Berechnung nicht zufrieden war. Auf ihren Wunsch hin werden unsere gemeinsamen Kinder nun nicht mehr mit einem Unterhaltsbetrag berücksichtigt, sondern lediglich bei der Einordnung in der Düsseldorfer Tabelle. Des Weiteren wurden die tatsächlichen Fahrtkosten auf den Pauschalbetrag herabgesetzt (das sind knapp 150 Euro Unterschied).
    Für uns war klar, irgendwas stimmt hier nicht und fair läuft es auch nicht ab, also haben wir alle beim Jugendamt eingereichten Unterlagen an unseren Anwalt gesendet und es berechnen lassen. Da kam als Antwort: „Es handelt sich um einen Mangelfall, die erste Berechnung des Jugendamtes deckt sich mit unserer.“(Grobe Zusammenfassung 😊)


    Anschließend wurde alles wegen dem Unterhaltstitel geklärt und der alte von vor zwei Jahren blieb unverändert bestehen, da mein Mann nun gerade mal 2 Euro weniger zahlen soll und es einfach sinnlos und engstirnig wäre , wenn er deshalb den Titel abändert.

    Da erstmal zu der Situation. Die Ex-Partnerin ist sehr streitlustig und möchte uns nun vor Gericht ziehen. Meine große Angst ist nun leider , dass sie eventuell Recht bekommt und meine Kinder im Unterhalt nicht berücksichtigt werden. Hat jemand sowas schon erlebt oder anderweitig Erfahrung damit?
    ich weiß, dass der Unterhaltsbedarf meiner Kinder zumindest um die Hälfte gekürzt werden könnte, wenn ich erwerbstätig bin. Jedoch befinde ich mich auf Grund einer Risikoschwangerschaft im vollständigen Beschäftigungsverbot. Arbeiten gehe ich auch erst nach der Elternzeit wieder.
    Fraglich ist ja auch, ob der Selbstbehalt meines Mannes nun noch um 10% geschmälert werden kann , obwohl ich ja offiziell nicht erwerbstätig bin?!


    Des Weiteren geht mein Mann im Monat durchschnittlich 176 Stunden, Arbeitsweg ist nur mit Auto möglich, da der Fahrtweg mit öffentlichen zwischen 2-3 pro Tag wäre (und die Busse auch viel zu zeitig vor Arbeitsbeginn da sind und nach Arbeitsende viel später erst abfahren). Nun verlangt die Ex , dass er sich was anderes sucht. Aber er hat vor 7 Jahren den Job gewechselt (von der Tankstelle zur Lebensmittelindustrie). Er verdient etwas über das doppelte. Seither arbeitet er in Schichten. Wochenends sogar 12 Stunden. Gäbe es denn wirklich noch die Möglichkeit, dass er den Job wechseln muss ? Und wie sieht es mit den Fahrtkosten aus ? Er verbraucht diese ja tatsächlich 😐


    und nun noch eine andere Frage, welche mich beschäftigt: Der Ehemann der Kindsmutter erhält Kinderzuschlag durch die Bundeswehr. Ist das in irgendeiner Art und Weise unterhaltsrechtlich relevant ? Gibt es vielleicht auch dazu Erfahrungen?

    Ich würde mich so sehr über ein paar Erfahrungsberichte oder Urteile freuen.


    LG

  • Hi,


    herzlich willkommen bei uns hier.


    Fangen wir mal im dem Zuschlag des Stiefvaters an. Der Stiefvater ist nicht verpflichtet, irgend etwas für das fremde Kind zu leisten. Der Kinderzuschlag ist integrierter Teil seines Einkommens, welches Euch letztlich nichts angeht.


    So, nun zu Eurem Problem. Wenn das JA Euch nicht angeschrieben hat, dann haben wir keine offizielle eingerichtete Beistandsschaft (mehr), denn Kennzeichen derselben ist, dass das JA die Interessen des Kindes quasi anwaltlich vertritt. Offensichtlich hat das JA für die Mutter zwei alternative Berechnungen durchgeführt. Eine nach eigenen Kenntnissen und eine unter Herausnahme einiger Bereinigungs/Berücksichtigungsfaktoren. Irgendeine juristische Berücksichtigung entfaltet keines der Schreiben. Es existiert ein Titel, der ist zu bedienen, und damit basta. Das tut der Kindsvater wohl, wenn dann der nächste Nachwuchs da ist, muss neu gerechnet werden.


    Welche Bereinigungsfaktoren greifen, das ist individuell zu entscheiden. Das gilt insbesondere bei den Fahrtkosten zum Job. Ganz sicherlich muss er sich keinen anderen Job suchen, das interessiert bei Unterhaltsberechnungen überhaupt nicht. Es interessiert nur, was anrechenbar ist, und da muss man sich den Einzelfall genau anschauen. Du hast im Augenblick eigenes Einkommen, fällst m.E. aus der Berücksichtigung raus.


    Lasst den Anwalt seinen Job machen. Der weiß auch, wie im Streitfall das örtliche Gericht hinsichtlich der Bereinigungsfaktoren reagiert.


    TK