Private Krankenversicherung - bereinigtes Nettoeinkommen zur Berechnung des Unterhalts

  • Liebes Forum,


    eine kurze Frage:


    ich bin privat krankenversichert genau wie meine beiden Kids. Die sollen auch weiter diesen Vorteil genießen und ich zahle weiter ihre Beiträge. Diese kann ich ja vom Nettoeinkommen abziehen (bereinigtes NE), soweit so ziemlich sicher ;)


    Wie sieht es mit meinen eigenen Beiträgen aus? Macht ja deutlich mehr aus als die der beiden Mäuse. Werden diese zur Berechnung des KU ebenfalls vom gesetzliches Netto abgezogen? Ich gehe schwer davon aus oder? Stichwort: Sozialabgabe? Hoffe ich täusche mich nicht.


    Liebe Grüße

    Cyc90