Hallo zusammen,
ich brauche bei folgender Konstellation Hilfe:
Mein Partner erhält im Rahmen einer Schenkung sein Elternhaus geschenkt, in dem er auch schon seit Geburt wohnt (er oben und seine Eltern unten). Auf seine Eltern ist ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingetragen. Wie verhält es sich mit dem Wohnvorteil beim Kindesunterhalt? Wird dieser für die von uns gemeinsam bewohnte Fläche berechnet? Muss dieser Wert dann halbiert werden? Wir wohnen ja schließlich gemeinsam hier und somit entfällt doch eigentlich nicht der gesamte Wert des Wohnvorteil auf ihn.
Des Weiteren erhält mein Partner ein Haus mit drei Mietwohnungen. Werden die gesamten Mieteinnahmen zu seinem Einkommen hinzu gerechnet? Oder macht es Sinn, dass wir beide zu gleichen Teilen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden? Steht mir somit die Hälfte der Mieteinnahmen zu? Und nur "seine" Hälfte ist relevant für die Berechnung des Kinderunterhaltes?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Grüße