Kindesunterhalt Wohnvorteil und Mieteinnahmen

  • Hallo zusammen,

    ich brauche bei folgender Konstellation Hilfe:

    Mein Partner erhält im Rahmen einer Schenkung sein Elternhaus geschenkt, in dem er auch schon seit Geburt wohnt (er oben und seine Eltern unten). Auf seine Eltern ist ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingetragen. Wie verhält es sich mit dem Wohnvorteil beim Kindesunterhalt? Wird dieser für die von uns gemeinsam bewohnte Fläche berechnet? Muss dieser Wert dann halbiert werden? Wir wohnen ja schließlich gemeinsam hier und somit entfällt doch eigentlich nicht der gesamte Wert des Wohnvorteil auf ihn.


    Des Weiteren erhält mein Partner ein Haus mit drei Mietwohnungen. Werden die gesamten Mieteinnahmen zu seinem Einkommen hinzu gerechnet? Oder macht es Sinn, dass wir beide zu gleichen Teilen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden? Steht mir somit die Hälfte der Mieteinnahmen zu? Und nur "seine" Hälfte ist relevant für die Berechnung des Kinderunterhaltes?


    Ich freue mich auf eure Antworten.

    Grüße

  • Hallo Taaante,


    für wie viele Kinder fällt Unterhalt an ?


    edy

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  • Hallo Taaante,


    Wie alt ist der Sohn ? ( wie lange muss denn noch Unterhalt gezahlt werden ?).


    Man sollte berechnen lassen, ob eure gedachten "Klimmzüge" sinnvoll sind.


    Der Vater muss auf jeden Fall den Mindestunterhalt zahlen. Es geht hier also um den Betrag, der über den Mindestunterhalt hinaus geht.


    Bei den vermieteten Wohnungen wird eine Überschussberechnung durchgeführt, der Überschuss zählt als Einkommen.


    Wenn dein Partner im Grundbuchm der von euch bezogenen Wohnung steht, dann kann der Wohnvorteil ( minus Kosten) als Einkommen angerechnet werden. Es ist egal ob du mit in der Wohnung wohnst oder nicht.( du könntest ja Miete zahlen).


    Von irgenwelchen weiteren Grundbucheintragungen usw, würde ich deinem Partner eher abraten,


    edy

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  • Sein Sohn ist 7 Jahre. Über den Mindestunterhalt sind wir weit hinaus, weil er relativ gut verdient.
    Das ist auch alles geklärt mit seiner Exfrau.


    Das mit der Überschussberechnung bei den Mietwohnungen ist mir klar. Es ging mir darum, dass, wenn die Wohnungen uns beiden zu gleichen Teilen gehören, kann es doch nicht sein, dass der volle Betrag der Überschussrechnung als sein weiteres Einkommen gezählt wird und damit unterhaltsrelevant ist. Wenn mir von allen drei Wohnungen, jeweils die Hälfte gehört, dann steht mir doch auch die Hälfte der Überschussrechnung zu. Sonst wird doch mit meinen Teilen der Unterhalt für seinen Sohn gezahlt. Damit habe ich doch nichts zu tun.


    Genau so verhält es sich doch auch mit unserer aktuell bewohnten Wohnung. oder? Wenn wir gemeinsam im Grundbuch stehen würden und uns die Wohnung gemeinsam gehören würde, kann ihm doch nicht der volle Wohnvorteil angerechnet werden.

  • Hallo Taaante,


    Ich würde deinem Partner empfehlen, dich nicht zu gleichen Teilen ins Grundbuch eintragen zu lassen.


    Auch bei euch könnte es zu einer Trennung kommen, dann hätte er auf einen Teil seiner Immobilien verzichtet.


    Sein Sohn ist 7 Jahre. Über den Mindestunterhalt sind wir weit hinaus, weil er relativ gut verdient.
    Das ist auch alles geklärt mit seiner Exfrau.

    Ihr könnt euch mit seiner Ex auf jegliche Unterhalshöhe einigen, nur ist es eben nicht rechtskräftig.


    Ich empfehle weiterhin. ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht ( ca. 250€).


    Sorry aber das ganze sieht mir eher unsöriös aus.


    edy

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