Kindesunterhalt ab 18 mit Behinderung Pflegestufe 2

  • Hallo

    Vielleicht kennt sich jemand aus. Es geht um die Erwachsene Tochter meines Mannes. Sie ist seit Oktober 18 und besucht eine Montessori Schule um ihr Fachabitur zu machen. Sie lebt bei der Mutter die auch bis 2026 die Vormundschaft für sie übernommen hat,da diese angeblich sich nicht selbst versorgen kann. Die Tochter arbeitet auf mini job Basis 140 euro im Monat. Dieses darf sie verdienen ohne das es verrechnet wird.Sie hat Autismus ,Asberger,Depressionen und Epilepsie.(Keine Belege der Gegenseite beigefügt)


    Die Anwältin meines Mannes hat gesagt das er so oder so eine Ausbildung finanzieren muss.Egal ob sie Krankheiten hat oder nicht.Soweit ok.Er zahlt Unterhalt und die Hälfte der Schule. Auf die Frage was sie danach machen möchte kam nur das es keine Rolle spielt und Sie es noch nicht weiss. Die Anwältin meines Mannes hat gesagt das es sehr wahrscheinlich ist das er nach der schulischen Ausbildung weiter zahlen muss. Sprich egal ob sie nichts macht ,eine Ausbildung oder nochmal eine Schule besucht. Eine Klage würde wahrscheinlich abgewiesen werden und gar nicht erst zugelassen. Wir würden trotzdem gerne wissen inwieweit sie beeinträchtigt ist. Bez. hätte er gerne die Belege dafür. Jetzt spielt es anscheinend keine Rolle. Wenn nach der Kindesmutter geht soll er bis zu seinem Tod zahlen! Ich dachte das nach der Ausbildung schluss ist. Aber diese Aussichten sind schrecklich!Die Kindesmutter ist auch verheiratet . Sie wohnen in einem Haus mit Pool.& Ich möchte nur klarstellen das es ihnen finanziell gut geht. Sie hat kein zwar Einkommen, kein Bürgergeld eben weil der Ehemann gut verdient.)

    Wir haben selber eine Tochter 1 Jahr alt. Dies wird nicht berücksichtigt. Haben wir später wirklich keine Chance zu klagen? 1 dann den aktuellen Stand ihres Zustand und ob sie wirklich diese diversen Krankheiten hat. Und natürlich ob dann wirklich weiter gezahlt werden muss. Lg

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen hier bei uns.


    Nun zu Deiner Frage:


    Inwieweit die Tochter beeinträchtigt ist, spielt zunächst einmal keine Rolle. Wenn der Vater bis zur Volljährigkeit auch Inhaber des Sorgerechts war, dann hätte er eben bis dahin auch einen Anspruch auf komplette Dokumentation; jetzt aber nicht mehr. Jedenfalls bei einer Pflegestufe und einer eingerichteten Betreuung kann man davon ausgehen, dass erhebliche Beeinträchtigungen in welchen Teilbereichen auch immer vorliegen. Auch wenn die Tochter nicht behindert wäre, würde die Zukunftsplanung des Kindes den Vater letztlich nichts angehen. Rechtsgrund für den Anspruch des Kindes ist nicht die Behinderung, sondern ihr Status als Kind in Ausbildung. Zu Unterhaltsverpflichtungen wegen der Behinderung kommen wir erst, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist und sie wegen der Behinderung nicht arbeiten kann bzw. das behauptet wird.


    Im Augenblick ist also zu klären, ob der ausgerechnete Unterhalt in seiner Höhe angemessen ist. Zunächst einmal ist ab Volljährigkeit das Kindergeld voll und nicht nur hälftig in die Berechnung einzubeziehen. Der Unterhaltsanspruch der Tochter reduziert sich also auf jeden Fall. Dann ist zu schauen, ob die Mutter in die Unterhaltsberechnung mit einzubeziehen ist. Was der Ehemann verdient, das ist letztlich nur am Rand von Bedeutung, wenn es evtl. um die Pfändung des Taschengeldanspruchs gegen den Ehemann als Drittschuldner geht. Und da müsste ein Titel seitens der Tochter erstritten werden, halte ich bei der Konstellation für aussichtslos.


    Ob ein fiktives Einkommen der Mutter überhaupt zur Anrechnung kommen kann, ist aber noch von einem anderen Faktor abhängig. Normalerweise hört ja die Betreuung mit Volljährigkeit des Kindes auf; deshalb der Übergang in die auch finanzielle Form der Betreuung. Hier ist aber eben diese Betreuung weiterhin erforderlich. Dies kann zu einem Wegfall des finanziellen Anspruchs führen, das Kind ist dann einem minderjährigen Kind insoweit gleichgestellt. Warum das eigene Kind nicht berücksichtigt wird, kann ich nicht abschätzen. Die Anwältin wird es erklärt haben. Es gibt da eine Reihe von Gründen; ist natürlich auch von der Ausgestaltung des Titels abhängig, von der aktuellen Einkommenssituation; denn mit Volljährigkeit kann sich der Anspruch des Kindes ja durchaus erhöhen.


    So, dass ist erst einmal ein ganz grober Einstieg in die Materie. Jetzt musst du auf den Punkt genau weiter fragen, dann helfen wir auch gerne genauer weiter.


    TK

  • Hallo, danke für die schnelle Antwort.

    Er hatte nie das Sorgerecht, sie waren nie verheiratet. Er hatte Umgang eingeklagt, 3 mal. Immer mit dem Ende dss der Umgang von der Mutter topediert wurde. Die Anwältin hat schon klar gestellt das ihn das soweit schon was angeht wenn er mit die privat Schule zahlt. Insofern zb sie früher von der Schule geht ist dies zu melden, denn sie würde sich das sonst einstecken. Es gibt genug zum verteilen wegen unserer Tochter daher wird nichts vom Unterhalt reduziert.

    Ich habe ja bereits geschrieben das jetzt alles geklärt ist. Mir geht es um das was nach der Schule kommt. Uns wie gesagt sie hat alles erstmal nur behauptet. Damals hieß es auch sie hätte Adhs ,wurde nie von einem Arzt bestätigt. Die Kindesmutter sagte damals schon das sie uns nie in ruhe lassen wird. Zudem um den Umgang auszusetzen hatte sie behauptet ihr Kind wolle nicht mehr leben wenn sie ihren Vater treffen muss. Die treffen fanden betreut statt im Caritas mit der Mutter. Dennoch behauptet sie auch das er sein Kind sexuell missbraucht hätte,bez ihr Kind Anzeichen im Verhalten hätte... Die Anwältin von meinem Mann sagte sofort das sie sowas nie wieder behaupten sollte da er sie sonst anzeigt und wenn er im Gefängnis ist keinen Unterhalt zahlen kann. Danach hat sie nie wieder davon gesprochen. So eine Person ist das. Das zu damals..

    Da sie ihre Tochter betreut und Vormundschaft hat ist sie nicht zu Unterhalt verpflichtet laut ihrer Anwältin. Da er ihr die Ausbildung ja ermöglicht und es sein muss bringt es jetzt nichts nach Unterlagen zu fragen. Aber wenn die Ausbildung vorbei ist sollte er sich doch vorlegen lassen welche Behinderung sie wirklich hat. Denn es nur Schreiben zu lassen finde ich dürftig. Mir macht der Gedanke Angst das er ein lebenslang zahlen soll. Lg

  • Hi,


    okay, der Vater hätte sich um das Sorgerecht bemühen müssen, aber das ist ja alles Schnee von gestern. Was nach Schule + Studium oder sonstige Ausbildung kommt, keine Ahnung. Das Problem bei diesen Kindern ist doch, dass es sehr, sehr häufig keine saubere Diagnose gibt. Ich habe selbst so ein Kind, liegt irgendwo zwischen Dyspraxie und Autismus. ADHS und ich weiß nicht, was sonst noch alles, wurde irgendwann mal festgestellt; war einfach von den jeweiligen Fachleuten abhängig, bei denen er vorgestellt wurde. Mein Kind hat auch sein Abi gebaut, wenn auch mit Verzögerung, hat studiert, auch etwas länger, aber arbeitet jetzt als Wissenschaftler im medizinischen Forschungsbereich. Mir wurde, als er etwa 10 war, erklärt, ich solle doch froh sein, wenn er einen qualifizierten Hauptschulabschluss schaffen würde.


    Du siehst, man kann bei so Kindern keine Prognosen abgeben. Und man kann nicht voraussagen, ob der partielle Betreuungsbedarf irgendwelche finanziellen Folgen hat. Hinzu kommt noch, dass nach meiner Einschätzung in keinem Rechtsgebiet alles derzeit so im Fluss ist, wie im Unterhaltsrecht für erwachsene Bedürftige. Was in ca. 7 Jahren dort läuft, wir wissen es einfach nicht. Jedenfalls geht die Entwicklung in folgende Richtung: der Selbstbehalt der Verpflichteten nimmt zu; haben wir ja jetzt schon bei unseren Oldies als Anspruchsinhabern. Es gibt eine Reihe von sozialen Förderungstöpfen, und aus denen ist primär der Anspruch des erwachsenen behinderten Kindes zu befriedigen. In eurem Fall müsste man also schauen, wie die Regelungen in ca. 10 Jahren sind, wenn sich dann abzeichnet, dass die Tochter nicht für sich alleine sorgen kann. Und letzteres nur wegen der Behinderung, nicht etwa wegen der allgemeinen Arbeitsmarktlage.


    TK

  • Er hatte sich bemüht. Keine Chance, sie waren 5 Jahre ein Paar vor Gericht behauptete sie ,sie sei Single gewesen und hatte nur einen one night stand mit ihm. Aufgrund ihrer Aussagen die kleine hätte Angst vorm ihm und weitere Lügen, hatte er nicht mal Umgang. Der wurde auch immer topediert. Nur zahlen sollte er.Sue hatte nie was ärztlichlich bestätigen können. Nun jetzt werden wir sehen was kommt. 2026 wird sie die Schule beenden und die Vormundschaft endet, ob die Mutter sie erneut beantragt wissen wir nicht. Wir werden sehen, ob und wie weit sie pflegebedürftig ist. Aufgrund der Vergangenheit trauen wir den Aussagen nicht ohne Belege. Wir können nur hoffen das sie sich selbst versorgen kann. Lg

  • Hi,


    eine Vormundschaft ist nur bei minderjährigen Kindern möglich, und die brauchte die Mutter nicht, weil sie ja das Sorgerecht hatte. Sie hat jetzt offensichtlich eine vom Gericht eingerichtete Betreuung. Der festgelegte Umfang ist nicht bekannt; ebenso wenig, welche Auswirkungen die Behinderung hat. Aber, bei dieser amtlich überprüften Konstellation kann man davon ausgehen, dass derzeit die Beeinträchtigungen erheblich sind.


    Und, mal ganz klar, ohne Sorgerecht würde ich auch keine Diagnose an Dritte herausgeben. Das geht doch gar nicht. Unerheblich ist auch, ob man zusammen gelebt hatte, wie man Single definiert, was auch immer. Es ist in der Vergangenheit nicht optimal gelaufen, was ganz sicherlich beiden Elternteilen zuzurechnen ist. Ist also müßig, sich darüber jetzt auszutauschen.


    TK