Frisch getrennt, KV berechnet Unterhalt selbst

  • Hallo zusammen,


    wir sind seit 4/24 getrennt, aber KV ist erst am 15.11. ausgezogen. KV ist Beamter und hat sein bereinigtes EK sowie den von ihm zu zahlenden Kindesunterhalt selbst berechnet. Der Mutter steht kein Unterhalt zu. Die beiden Kinder wohnen bei den Eltern und sind zwei WE im Monat von Fr- nachmittag - Mo morgen beim KV sowie eine zusätzliche Nacht pro Woche.


    1. Kann vom Nettoeinkommen neben der Kilometerpauschale die Kreditrate für den nach Trennung angeschafften Zweitwagen abgezogen werden?

    2. Können die Studiengebühren für ein Zweitstudium abgezogen werden (Promotionsstudium)?

    3. Müssen Kosten für Altersvorsorge belegt werden?

    4. Der KV ist kürzlich befördert worden, das Nettoeinkommen ist um ca. 15% gestiegen. Wird trotzdem das Netto der letzten 12 Monate VOR der Beförderung herangezogen?


    Für Dezember wurde nun das erste Mal Unterhalt gezahlt. Was soll die Mutter machen? Vom KV eine Neuberechnung fordern oder direkt zum Anwalt gehen?


    Danke für Eure Ideen!!

  • Hallo Alice,


    alles etwas sehr unstrukturiert...!!


    "Die beiden Kinder wohnen bei den Eltern".... Die (richtigen) Eltern sind wohl seit 4/24 getrennt - wie können da die Kinder bei den "Eltern" leben... Leben dann wohl eher bei den Großeltern,...oder??


    Alimente steht da dann wohl dann den Großeltern zu.


    Da verstehe ich dann nicht: Der KV ist Beamter, bekommt eine Gehaltserhöhung, und bezahlt keine Alimente...?? (Ach die armen Beamten - mein Mitleid hält sich da in Grenzen).


    Ein Beamter dürfte da wohl nicht unter Sozialhilfe darunter fallen --> also müsste der schon für die Kinder (an die Großeltern?) etwas bezahlen müssen.


    Du könntest da auch noch etwas bezahlen müssen, an die Großeltern? - abhängig, von Deinem Einkommen.


    Bitte sortiere mal Deine Gedanken und Deine "Eingaben" hier, im Forum, um mal Licht in die "Verhältnisse" zu bekommen...


    Alle anderen Sachen: Kilometerpauschale / Zweitwagen / Studiengebühren / Altersvorsorge, .... verwirren da um so mehr....


    Alter der Kinder fehlt hier wohl.... (bei dem Begriff "Studiengebühren" - vermute ich mal, die beiden Kinder sind schon "etwas" älter...).


    Und: So etwas regelt man wohl im Verlauf (Urteil) des Scheidungsverfahrens.


    Ansonsten - nimm Dir einen Anwalt für Familienrecht.


    So wie Du hier schreibst, kann Dir dieses Forum recht wenig helfen - sorry - Du bist da völlig daneben noch und halt "unstrukturiert" in den Rechtsfragen!


    Gruß Musil

  • Hallo Alice86,


    Nein ein Zweitwagen kann nicht zusätzlich in Anrechnung gestellt werden.


    Wer macht das Zweitstudium ?


    Gibt es bereits einen Unterhaltstitel ?


    Wer hat die Bereinigung seines EK vorgenommen ?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Guten Morgen,


    danke für Eure Nachrichten. Ich war wohl etwas zu aufgeregt, ein Forum gefunden zu haben, wo man mir möglicherweise erste Fragen beantworten kann.


    Also: Die Kinder wohnen bei der Mutter. Der Vater hat zwei Wochenenden im Monat und zusätzlich einen Tag in der Woche Umgang.


    Es gibt keinen Titel und die Berechnung seines bereinigten Nettos hat er selbst vorgenommen. Der Vater hat sich für ein Zweitstudium eingeschrieben (sagt er- keine Belege!). Die Studiengebühr hat er vom Nettoeinkommen abgezogen, um das bereinigte Netto zu errechnen.


    Die Kinder sind 4&6. Entschuldigt bitte - ich hoffe, das bringt so etwas Licht ins Dunkel.

  • Guten Morgen Alice,


    na, jetzt sehen wir etwas klarer. Es geht wohl im Augenblick nur um Kindesunterhalt? Zumindest antworte ich jetzt auf dieser Basis.


    Grundlage für Unterhalt ist das laufende Einkommen des Verpflichteten, wobei Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, auch Steuerrüczahlungen mit in die Berechnung einfließen. Da man nur schwer in die Zukunft schauen kann, nimmt man die letzten 12 Monate um das laufende Einkommen zu ermitteln. Das ist aber nur eine widerlegbare Vermutung, man vermutet also, dass es auch in der nächsten Zeit so bleibt. Wenn diese Vermutung nicht greift, positiv oder negativ (Arbeitslosigkeit, Krankheit), dann berechnet man auf der Basis der neuen Erkenntnisse indem man das erwartete Geld für die nächsten 12 Monate heranzieht.


    Wenn man so das erwartete Jahreseinkommen hat, dividiert man das durch 12, dann hat man das Monatseinkommen.


    Die Frage ist jetzt, um welche Faktoren man dieses Einkommen noch unterhaltssenkend bereinigen kann.


    Ganz sicherlich nicht um die Kreditrate für einen PKW. Unterhalt des PKWs und Anschaffungskosten sind in der Regel mit der KM-Pauschale abgegolten. Bei den Kosten für ein Zweitstudium tu ich mich auch sehr schwer. Der Verpflichtete scheint ja eine volle Ausbildung haben, sitzt beruflich fest im Sattel, da scheint mir das Studium doch eher den Charakter eines Hobbies zu haben. Abgesehen davon, so viel kann das ja nicht ausmachen. Die Gehaltsgruppen in der Düsseldorfer Tabelle sind ja doch recht groß, so dass eine minimale monatliche Reduzierung/Bereinigung nicht unbedingt relevant sein muss.


    So, bei der zusätzlichen Altersvorsorge bin ich überfragt. Bei Beamten ja etwas unüblich.


    Grundsätzlich kann natürlich jeder sein unterhaltstechnisch relevantes Einkommen selbst berechnen. Du kannst jetzt eine Gegenrechnung aufmachen; würde ich auf jeden Fall tun, unter Berücksichtigung meiner Ausführungen hier. Und was nicht nachgewiesen ist, das muss auch nicht berücksichtigt werden.


    Du kannst insoweit auch eine Beistandsschaft beim Jugendamt für die Kinder einrichten. Dann werden die quasi als Anwalt für die Kinder tätig. Ist gratis, die sorgen auch dafür, dass ein Titel erstellt wird. Allerdings - die Qualität dieses Amtes ist insoweit sehr unterschiedlich. Kann prima sein, aber eben auch nicht. Ist aber gratis und einen Versuch wert.


    Mir fällt gerade noch ein: das Kindergeld ist hälftig auf den Unterhalt anzurechnen.


    So, ich hoffe, das bringt dich jetzt etwas weiter, und bitte berichte uns, wie es weiter geht.


    TK

  • Vielen Dank für Deine Ausführungen, TK!


    Zwischenzeitlich habe ich mit meiner Anwältin telefoniert, die sich der Sache annehmen wird. Sie hat erst im Januar Zeit, hat mir aber den Hinweis gegeben, den Vater schriftlich in Verzug zu setzen und ihm mitzuteilen, dass der Unterhalt neu berechnet werden muss. Das habe ich getan, somit bekomme ich möglicherweise für die Monate November und Dezember eine Nachzahlung in Höhe der Differenz zwischen dem Betrag, den er leisten muss und dem Betrag, der er geleistet hat.


    Ich habe hin und her überlegt zwischen JA und Anwältin, mich dann aber für die Anwältin entschieden. Ich werde sie bedauerlicherweise noch öfter brauchen, es ist eine ziemlich strittige Angelegenheit.

  • Hi,


    das ist nun mal leider der übliche Gang. Die wenigsten Fälle laufen einvernehmlich ab, glaub es mir mal. Wir hier ersetzen ja keinen Anwalt, wollen und dürfen wir auch nicht. Unser Ziel ist es, zu erklären, unsere Fragesteller dahin zu führen, dass sie besser verstehen und vielleicht auch besser einschätzen können.


    Was du tun solltest, damit die Anwältin gut arbeiten kann: bereite den Termin vor; schreibe dir die Fragen auf, die dir wichtig sind. Nimm vielleicht hier deine Anfrage mit den Antworten mit.


    Wann JA, wann Anwalt? Wenn es nur um Kindesunterhalt geht, der Fall ein Standartfall ist, dann würde ich immer JA empfehlen. Schon wegen der Kosten. Wenn wir jedoch ein ganzes Paket von Problemen haben, dann macht es wenig Sinn, den Unterhalt separat bearbeiten zu lassen. Dann bitte "all in one" behandeln. Aber auch bei Unterhalt, wenn es mit dem JA nicht klappt, ab zum Anwalt.


    Bitte berichte uns weiter, damit auch andere von deinen Erfahrungen profitieren können.


    TK