Hallo zusammen,
wir sind seit 4/24 getrennt, aber KV ist erst am 15.11. ausgezogen. KV ist Beamter und hat sein bereinigtes EK sowie den von ihm zu zahlenden Kindesunterhalt selbst berechnet. Der Mutter steht kein Unterhalt zu. Die beiden Kinder wohnen bei den Eltern und sind zwei WE im Monat von Fr- nachmittag - Mo morgen beim KV sowie eine zusätzliche Nacht pro Woche.
1. Kann vom Nettoeinkommen neben der Kilometerpauschale die Kreditrate für den nach Trennung angeschafften Zweitwagen abgezogen werden?
2. Können die Studiengebühren für ein Zweitstudium abgezogen werden (Promotionsstudium)?
3. Müssen Kosten für Altersvorsorge belegt werden?
4. Der KV ist kürzlich befördert worden, das Nettoeinkommen ist um ca. 15% gestiegen. Wird trotzdem das Netto der letzten 12 Monate VOR der Beförderung herangezogen?
Für Dezember wurde nun das erste Mal Unterhalt gezahlt. Was soll die Mutter machen? Vom KV eine Neuberechnung fordern oder direkt zum Anwalt gehen?
Danke für Eure Ideen!!