Kindesunterhalt für 24 jährigen Sohn

  • Hallo zusammen,

    ich möchte hier mal meinen Fall schildern. Eventuell gibt es hier ja ähnliche Fälle und oder auch Lösungen.

    Ich bin 53 Jahre alt und arbeite im öffentlichen Dienst.

    Ich habe 3 Kinder (31,28 und 24) Unterhalt bezahle ich jetzt nur noch an meinen Sohn (400 €) der im Oktober 2025 25 Jahre alt wird. Kontakt besteht leider nicht.

    Eins vorne weg: Ich finde es prima wenn Kinder etwas aus ihrem Leben machen wollen.

    Mein Sohn legte nach seinem ABI gleich erstmal zu orientierungszwecken ein “freies soziales Jahr ein“

    Im Jahr 2021 startete er ein Studium Wirtschaftspädagogik

    Nachdem ich von meinem ältesten Sohn erfahren habe, dass mein jüngster sein Studium nicht mehr richtig verfolgt und die Uni nicht mehr besucht habe ich die Gegenseite per Mail gebeten mir den aktuellen Studienfortschritt meines Sohnes zu übersenden.

    Diese Nachricht blieb unbeantwortet. Woraufhin ich in einer nächsten Mail (3 Monate später) mit etwas mehr Nachdruck ankündigte, die Unterhaltszahlungen einzustellen, falls keine Auskunft käme.

    Jetzt bekam ich endlich Antwort (siehe auch Anhang). Da hieß es wörtlich, „das ich doch bitte froh sein sollte dass mein Sohn nicht mehr Unterhalt fordert. Er hätte aufgrund einer manischen Depression das Studium im Sommersemester 24 abgebrochen.

    Nun hat er eine Ausbildung bei der Krankenkasse angefangen, wo er im 1. Lehrjahr rund 1000€ Netto verdient. Er macht Fahrkosten monatlich von 695€ geltend (Göttingen – Kassel) (ein Monatsticket bei der Bahn – gute Verbindung würde 50€ kosten).

    Des Weiteren rechnet mir der Anwalt die Miete meines Sohnes mit an (3ZKB zusammen mit Freundin) 950€.

    Was haltet Ihr davon? Gibt es Aussicht auf Erfolg dieses Schreiben anwaltlich anzugehen?

  • Hallo Thomas Wee,


    Der Unterhaltsbedarf mit eigener Wohnung ( wohnt nicht mehr bei einem Elternteil) beträgt 2024 930€, das Kindergeld (bekommt man i.d.R. bis zum 25.Geburtstag), wird voll auf den Bedarf angerechnet. Bei einem Netto von ca. 1000€ dürfte er überhaupt keinen Unterhaltsanspruch mehr haben.


    Anhang-Pdf habe ich gelöscht ( da Klarnamen angegeben ist). Bitte evtl. ohne Klarname wieder einstellen.


    edy

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  • Hallo,


    Ja es gibt einen Titel. Ich glaube mit einer 30 jährigen Gültigkeit oder so (müsste ich mal nachschauen)

    gibt es auch, aber hier verwechselst du bestimmt etwas?


    edy

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  • Hi,


    nochmals weiterführend. Es kommt nicht darauf an, wie lange aus dem Titel vollstreckt werden kann. Es kommt darauf an, für welchen Zeitraum dieser Titel ausgestellt ist. Endet der materiell-rechtliche Anspruch mit Volljährigkeit oder aber später? Da der Anwalt offensichtlich nicht von einem existierenden Titel ausgeht, gehe ich mal davon aus, dass dem so ist. Bitte such das Teil raus, sofern es existiert, das ist ganz wichtig. Es kann nämlich sein, dass bei Zahlungseinstellung der austitulierte Unterhalt ganz schnell vollstreckt werden kann.


    So, nun zur materiell-rechtlichen Seite. Die Auskunft des Anwalts, dass du laut der DT 930 € Unterhalt schuldetest, ist schlicht und ergreifend falsch. Zumindest für deinen Fall. Der genannte Betrag steht einem jungen Menschen in Ausbildung zu, aber nicht ZUSÄTZLICH zum eigenen Einkommen, sondern als Summe. Auch enthalten ist in diesem Betrag das Kindergeld, was in deinem Fall zwar demnächst ausläuft, aber immerhin.


    Der genannte Betrag ist also ein Festbetrag, der wie auch immer aufzubringen ist. Selbst wenn man die 100 € in Abzug bringt, dann wären die 250 € Kindergeld zu addieren. Und nach dem 25. Geburtstag wäre dann die Differenz zwischen zwischen dem Festbetrag abzüglich der 100 € (wobei ich mir im Augenblick nicht ganz sicher bin, ob dieser Betrag wirklich in Abzug zu bringen ist, aber gehen wir mal davon aus) von beiden Elternteilen zu tragen. Nicht von dir alleine.


    Hinsichtlich des behaupteten Mehrbedarfs gehe ich in einem gesonderten Beitrag in etwa einer Stunde ein. Hab jetzt noch was zu erledigen.


    TK

  • Hi,


    Mensch finde den Titel! Und tu diese Lücke bei dir bitte nicht dem Anwalt des Kindes mitteilen. Das Schreiben sieht so aus, als wenn der Sohn auch nicht wüsste, ob ein Titel in der Welt ist.


    Zu 2 im Anwaltsschreiben: ein Ausbildungswechsel mit der Folge der Verzögerung des Endes ist nur dann von den Verpflichteten zu finanzieren, wenn diese in akzeptablem Zeitraum nach Beginn erfolgt. Das kann sich durch Krankheit natürlich ändern, aber Krankheit allein ist kein Grund. Das Kind schafft ja auch jetzt trotz Krankheit/Behinderung eine Ausbildung. Es ist also völlig einerlei, was da die Krankenkasse oder wer auch immer diagnostiziert. Und Ausbildungen müssen nun mal zügig durchgezogen werden, um den Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren.


    Zu 3: Weder Mietkosten noch Fahrkosten interessieren hier. Es ist der Luxus des Ledigen, sich eine teure Wohnung mit wem auch immer zu teilen; angemessene Mietkosten sind in den 930 € enthalten. Auch Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle.


    Der Anwalt blufft. Er will eine Drucksituation schaffen, ohne dass irgendwelche Rechtsgrundlagen im Augenblick da bzw. erkennbar sind. Aus Gründen der Waffengleichheit würde ich überlegen, ob ich nicht einen eigenen Anwalt nehme.


    TK

  • Der Anwalt blufft. Er will eine Drucksituation schaffen, ohne dass irgendwelche Rechtsgrundlagen im Augenblick da bzw. erkennbar sind.

    Genau.


    Zu dem Schreiben:

    - Wurden zur Diagnose Belege beigefügt?

    - Fahrtkosten werden keine übernommen. Es kann erwartet werden, dass man umzieht.

    - Der Unterhaltsbedarf ist 930 € abzüglich Kindergeld also 680 €.

    - Vorrangig ist Bafög zu beantragen.

    - Wie sieht es mit der Mutter aus?


    Grundsätzlich würde ich so rechnen:

    Bedarf: 930 €

    abzüglich:

    - 250 € KG

    - 900 € = eigenes Einkommen abzgl. 100 €


    Damit bleibt nichts mehr an Unterhalt zu zahlen.

    Das würde ich so zurückschreiben.

  • Guten Morgen,


    erstmal vielen Dank für eure rege Beteiligung und die guten Tipps.


    Ich habe gestern meinen damaligen Anwalt (von dem ich damals nicht so ganz überzeugt war) angerufen und Ihm per Mail den Sachverhalt geschickt.

    Freundlicher Weise hat er mir unentgeltlich Auskunft gegeben. Er hat dieselbe Rechnung wie Ihr aufgemacht, lediglich die Fahrtkosten mit 300 € eingerechnet. Was soll ich sagen, ich würde mir natürlich gerne die Kosten eines Anwalts sparen und bin mir jetzt nicht ganz sicher wie ich vorgehen soll.


    Klar ist, wenn ich die Zahlungen einfach einstelle - wird gepfändet. Dies ist natürlich nicht hilfreich, sonst würde ich die Zahlungen einfach einstellen und die Gegenseite kommen lassen. Ich finde durch die fehlende Information seitens meines Sohnes Einkommensveränderung, habe ich bestimmt schon ein paar Monate Unterhalt zu unrecht bezahlt.


    Gebe ich es an den Anwalt, bin ich mir relativ sicher, dass wieder mindestens 10 Briefe hin und her geschrieben werden und ich am Ende 2000€ Anwaltskosten habe.

    Ich werde jetzt eure Punkte in einem Schreiben an die Gegenseite zusammenfassen und schauen was passiert. Ich befürchte nur das die Gegenseite auf ein solchen Schreiben wenn überhaupt erst Monate später wieder reagiert.


    Wie würdet Ihr vorgehen ?


    LG Thomas

  • Hi,


    das ist jetzt eine Frage der Taktik, wie man weiter vorgeht. Da ich weder den gegnerischen Anwalt kenne, noch deinen Sohn, kann ich nicht raten. Das wäre nicht seriös. Nur nochmals ganz klar, du musst aneine Abschrift des Titels kommen und zwar ganz schnell. Und du musst dich drum kümmern, dass dieser Titel nicht mehr vollstreckbar ist, sofern er über den 18. Geburtstag hinaus geht. Und ich habe so meine Zweifel, dass du das alleine schaffst. Und das alles kann wesentlich teurer werden als ein Anwalt. Wobei mir schleierhaft ist, wie du auf den Honorarbetrag kommst.


    Und ich würde nur sehr kurz antworten, nicht alles gleich schreiben, wirklich nicht. Auch das wäre doch völlig falsch.


    TK