Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage, ich habe eine vor 2 Jahren abgeschlossene Trennungs- und Scheidungsvereinbarung, notariell beglaubigt.
In dieser Vereinbarung ist der Kinderunterhalt sowie der Ehegattenunterhalt geregelt.
Heute habe ich eine Aufforderung von einem Anwalt meiner Ex Frau erhalten, meine Einnahmen und mein Vermögen offenzulegen. (Auf die Scheidung warten wir noch)
Darf der Anwalt das , bzw. ist das was notariell Vereinbart wurde anfechtbar bzw. muss das regelmäßig geprüft werden.
Vielen Dank für eure Kommentare
MaWo