Trennungs-Scheidungsfolgevereinbarung Unterhalt

  • Hallo in die Runde,


    ich habe eine Frage, ich habe eine vor 2 Jahren abgeschlossene Trennungs- und Scheidungsvereinbarung, notariell beglaubigt.

    In dieser Vereinbarung ist der Kinderunterhalt sowie der Ehegattenunterhalt geregelt.


    Heute habe ich eine Aufforderung von einem Anwalt meiner Ex Frau erhalten, meine Einnahmen und mein Vermögen offenzulegen. (Auf die Scheidung warten wir noch)


    Darf der Anwalt das , bzw. ist das was notariell Vereinbart wurde anfechtbar bzw. muss das regelmäßig geprüft werden.


    Vielen Dank für eure Kommentare


    MaWo

  • Hi,


    natürlich darf der Anwalt das. Die Frage ist, ob du der Aufforderung nachkommen musst.


    Ich habe eine etwas kritische Einstellung zu Vereinbarungen dieser Art. Die meisten nutzen aber jedenfalls dem Konto des Notars. Wir hier kennen weder den Inhalt noch den Hintergrund. War denn seinerzeit auch dein Anwalt beteiligt an der Abfassung dieses Dokuments? Was war die Funktion des Notars? Nur beglaubigt, oder aber selbst verfasst?


    TK

  • Mein Anwalt hat den Entwurf gemacht, der Notar hat in dann in seien "Sprache " übersetzt...


    Andere Frage, ich habe 1 Jahr nach der Trennung eine neben meinem 100% Hauptjob mich zusätzlich selbstständig gemacht. Findet dieses Einkommen da jetzt Berücksichtigung ?


    MaWo

  • Hallo MaWo,


    Deine Ex hat da wohl von Deiner zusätzlichen selbstständigen Tätigkeit "Wind" bekommen..... Und dann kommt halt die Reaktion.


    Das wird wohl "angerechnet" werden müssen... Halt alles, was es so in Deine Kasse "spült".


    Ansonsten, meine Zustimmung zu TK: Solche Vereinbarungen, sind "Vereinbarungen".... Und damit halt Auslegungssache --> Anwalt hilft... eventuell.


    Gruß Musil

  • Der Vater meiner Kinder möchte auch, dass ich eine solche Vereinbarung unterschreibe, für die er den zu zahlenden Unterhalt selbst berechnet hat (2-3 Stufen zu niedrig!!). Da es sich um die Rechte der Kinder handelt, also die Rechte Dritter, scheint eine solche Vereinbarung nicht bindend zu sein, außer ich verzichte ausdrücklich und die Kinder bekommen den Rest von mir.


    So hab ich es verstanden, einen solchen Verzicht werde ich nicht unterschreiben. Ich bleib hier mal dran. Was war denn der Inhalt Eurer Vereinbarung?

  • Hallo Alice,


    ich würde da einen Anwalt nehmen!!


    Der Vater der Kinder möchte (natürlich) - natürlich: hier falsches Wort - aber trifft halt öfter zu - Geld sparen. Und da mit windigen Vereinbarungen (die der Kindesvater für sich "optimieren" wird / möchte) zu hantieren, ist für die Kinder nicht ratsam.


    Der Anwalt kostet zwar etwas, aber schafft Rechtsklarheit. Ansonsten zahlst Du über Jahre (es summiert sich da halt sehr viel > als Anwaltskosten) viel mehr für Deine Kinder, denen ja dann das Geld vom Vater fehlt.


    Gruß Musil


    (Vater, der selber Unterhalt, usw., gezahlt hat, aber eventuell zu viel in der Höhe und Dauer....).... Hätte mir schon vor > 20 Jahren einen Anwalt nehmen sollen.

  • Hi,


    Musil, das hier ist MaWos Anfrage. Alice hat einen eigenen Thread. Bitte die beiden Anfragen nicht vermischen. Bei MaWo ist einfach zu überprüfen, ob die getroffene Vereinbarung Einfluss auf die jetzige Situation hat. Ob also eine Abänderung der Unterhaltsvereinbarung durch den Vertrag ausgeschlossen ist, ob durch eine Änderung der Lebensumstände die seinerzeitige Geschäftsgrundlage weggefallen ist, ob das Konstrukt mit dem Kindesunterhalt überhaupt wirksam ist. Das sind die drei vorrangigen Punkte, die mir da einfallen.


    Ja, ich staune auch immer, dass man lieber vor sich hin wurschtelt, dadurch die Grundlage für einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden legt, nur um die paar Kröten für den Anwalt zu sparen, der ja nur einen Bruchteil davon kostet. Und, in diesem Zusammenhang ganz interessant: Deutschland (keine Ahnung wie es in Österreich ist) ist im Vergleich zu anderen EU-Ländern insoweit extrem preiswert. Also, Anwälte im Ausland verdienen mehr. Sogar in Rumänien sind Anwälte deutlich teurer, immer bezogen auf die Kaufkraft und andere wirtschaftliche Faktoren.


    TK

    (die keine Anwältin ist, also keine Schleichwerbung macht)