Hallo miteinander!
Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Unterhaltspflichtiger Vater, geschieden, zwei Kinder, 14 und 15 Jahre, zahlt Stufe 13 DT. Einkommen setzt sich aus beamtengehalt und Selbständigkeit zusammen, je 50:50.
Nun bezieht er ab Sommer pension mit abschlägen ab 60 Jahre, da seit 20 jahren schwerbehindert 50GdB, also kein beamtengehalt mehr.
Somit wird der Unterhalt weniger, da pension ja weniger als beamtengehalt sein wird.
Nun die fragen:
Sollte er selbständig bleiben und daraus Einkommen beziehen, wird das zu 100 Prozent auf das unterhaltsrelevante Einkommen angerechnet oder ist das überobligatorisches Einkommen, was nur zum teil angerechnet werden könnte?
Herzlichen Dank und vg
(Die Pension reicht aus für unterhalt über mindestunterhalt, dies noch zur info)