Verfahrenskostenhilfe Scheidung Anwalt

  • Hallo zusammen,


    ich brauche eure Hilfe!!! Sonst mache ich mir das Wochenende Gedanken! :rolleyes:


    Und zwar befinde ich mit meinem Ex im Scheidungsverfahren - der Anwalt hat für mich die Verfahrenskostenhilfe letzte Woche beantragt und hat mir vorgestern auch gleichzeitig

    die Rechnung von ihm zugeschickt mit einer Frist bis zum 18.12. dieses Jahres...

    Leider kann ich ihn telefonisch nicht erreichen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.


    Ich habe doch noch gar keine Antwort vom Familiengericht bekommen, ob mir die Verfahrenskostenhilfe zu-oder abgesagt wird.

    Muss ich das Geld trotzdem überweisen an den Anwalt?

    Meine finanzielle Situation ist sehr angespannt... Wenn ich nun das Geld überweisen würde, dann sagt doch das Familiengericht "er hat das Geld".

    Ich dachte die Rechnung wird mir erst gestellt, wenn über die Verfahrenskostenhilfe entschieden ist.

    Wie würdet ihr vorgehen?

    Wäre über eine Antwort sehr dankbar!

  • Hallo Verzweifelt89,


    Dein Anwalt hat dir eine Rechnung geschickt für die eigentlich die Verfahrenskostenhilfe einspringen soll?


    Hat dein Anwalt schon etwas für dich "gearbeitet" ?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Ja, das Scheidungsverfahren wurde gestartet und nun warten wir auf den Gerichtstermin.


    Der Anwalt hat mir gesagt, dass ich sehr gute Chancen habe bei der Verfahrenskostenhilfe paar Euros zu bekommen, deshalb habe ich den Antrag mit allen meinen Unterlagen ausgefüllt.
    Mein Verständnis war aber so, dass erst die Bewilligung/Ablehnung des Antrages abgewartet wird, bevor eine Rechnung einflatert.

  • Hallo Verzweifelt89,


    du solltet deinem Anwalt nur das Mandat erteilen, wenn VKH erteilt wurde.


    Würde ihm mitteilen dass du dir die Anwaltsgebühren gar nicht leisten kannst, und dehalb ja VKH beantragst.


    edy

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  • Hi,


    sehe ich etwas anders. Zunächst einmal würde ich schauen, was überhaupt in Rechnung gestellt ist. War der Anwalt denn auch vorgerichtlich/außergerichtlich tätig? Außerdem ist das Mandat doch längst erteilt. Und - bei einem Antrag auf Ehescheidung besteht Anwaltszwang.


    Abgesehen davon kann ein Anwalt vor der Beiordnung natürlich einen Vorschuss beantragen.


    TK

  • Danke für die Antworten,

    Mir wurden die Geschäftsgebiet für Vertragsentwurf, Terminsgebühr, Post etc. + Mwst. in Rechnung gestellt.
    Versuche den Anwalt morgen nochmal telefonisch zu erreichen…

    Hat jemand Erfahrung wie lange die Beantragung beim Amtsgericht für Verfahrenskostenhilfe so dauert?


    Danke!

  • Hi,


    das ist von einer Reihe von Faktoren abhängig, die wir hier ohne hellseherische Fähigkeiten nicht abschätzen können. Ich nenne mal einige: Abwesenheit des Richters (Urlaub, Krankheit), Arbeitsbelastung des Richters, Überbelastung in der Geschäftsstelle, der Schreibstube, der Poststelle, Akte ist versandt oder aus anderen Gründen nicht greifbar, unvollständige Anträge oder solche mit ergänzendem Klärungsbedarf; zögerliche Reaktion der Gegenseite, Rückfragen nach Reaktion der Gegenseite .....


    Und nochmals, nicht alle Anwaltsgebühren sind durch Verfahrenskostenhilfe gedeckt.


    TK