Jugendamt berechnet den Unterhalt seit Monaten nicht

  • Hallo,

    Mein Sohn hat am 01.08.2024 eine Ausbildung begonnen.

    Er verdient nun 937 Euro.

    Seit ein paar Wochen bekomme ich immer die Aussage man sei unterbesetzt und werde das irgendwann berechnen.

    Kann ich von mir aus den Unterhalt irgendwann kürzen? Der sollte nach meinem berechnen jetzt bei ca. 150 Euro liegen.


    vielen Dank im voraus

    Lg Alex

  • Hallo Alex,


    Wie hoch ist das Netto des Sohnes ?


    Er wohnt noch bei der Mutter ?


    Alter des Sohnes?


    edy

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  • Hallo Alex,


    gibt es eine Jugendamtsurkunde /Titel ?


    bei ca. 937€ Einkommen, dürfte er kaum noch Anspruch auf Unterhalt haben.


    edy

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  • edy - Ja es gibt einen Titel.

    timekeeper - das ist mir klar. Nur kann es ja auch nicht mein Problem sei, das ich über Monate weiter 520 pro Monat zahlen soll, nur weil die keine Zeit für eine Berechnung haben. Mein Sohn verdient ja jetzt sein eigenes Geld. Der Bedarf besteht ja so garnicht mehr. Sollte ich nicht zahlen, haben die ganz schnell Zeit für mich

  • Hi,


    das JA ist nicht verpflichtet, dir irgend etwas zu berechnen. Könnte sogar verboten sein, Stichwort Interessenkollision. Du musst dich um deinen Krempel schon alleine kümmern.


    So, solange der Titel in der Welt ist, ist der auch zu bedienen. Dein erster Schritt ist also, den Titel aus der Welt zu schaffen. Wenn denn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für diesen Titel nicht mehr vorliegen.


    TK

  • Interessenkonflikt?

    Ich verstehe das so, das sich das Jugendamt dafür einsetzt den Bedarf des Kindes sicher zu stellen. Das ist ja auch richtig.

    Wenn nun das Kind gute 900 Euro verdient und noch 520 Euro Unterhalt Plus 250 Euro Kindergeld pro Monat bekommt ist der Bedarf ja bei weitem gedeckt. Das ist ja da für mein Verständnis kein Interessenkonflikt. Schlussendlich muss die Mutter Zuviel gezahltes Geld wieder zurückzahlen.

  • Hallo Alex,


    Ich verstehe das so, das sich das Jugendamt dafür einsetzt den Bedarf des Kindes sicher zu stellen

    ja, richtig, Nur,das Jugendamt vertritt das Kind wie ein Anwalt, und der versucht immer möglichst viel für seinen Auftragsgeber heraus zu holen. Die Gegenseite ( also du, und dein Anwalt), müssen das Gegenteil nachweisen.


    edy

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  • Hallo Alex,


    nimm anwaltliche Hilfe in Anspruch,


    dann hast du einen Gegenpart zum Jugendamt.


    Die Frage ist doch auch ob das JA vorher immer richtig "gerechnet" hat?


    Vielleicht hast du immer etwas zu viel gezahlt?


    edy

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  • Hi,


    nein, die Mutter muss nichts zurück zahlen. Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht. Der Jurist nennt das "entreichert." Deshalb hast du insoweit keinen Anspruch.


    Und solange der Titel in der Welt ist, musst du den austitulierten Anspruch auch bedienen. Ich nehme edys Empfehlung auf. Jemand, der so unbelastet von jedweder Sach- und Fachkenntnis ist, der sollte fachliche Hilfe in Anspruch nehmen, also einen Anwalt mandatieren.


    TK