Unterhalt als Vater für 4 kinder

  • Hallo


    Ich hätte eine Frage. Ich bin getrennt lebend von meiner Frau seit etwa 2 Wochen. Jetzt geht es mir um den Unterhalt. Meine Frau meint ich müsste so 1600 Euro zahlen. Ich verdiene jetzt noch mit Lohnsteuerklasse 3 2700€. Davon ist noch ein Kredit für das Haus zu tilgen (650€). Das Haus ist auf sie geschrieben. Kann mir da jemand sagen was in etwa auf mich zukommt?

    Danke

  • Hallo Ben,



    Du hast einen Selbstbehalt von 1450€.


    Für den Unterhalt steht die Differenz zwischen deinem neuen Netto (Stkl 1) und dem Selbstbehalt zur Verfügung.( minus Bereinigung).


    Ob das Haus noch zu halten ist ? Versuche aus dem Hypothekenvertrag heraus zu kommen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Hi,


    Ihr habt euch den denkbar ungünstigsten Zeitpunkt zur Trennung ausgesucht. Man behält die günstige Steuerklasse für Verheiratete nämlich für das komplette laufende Jahr, in welchem die Trennung erfolgt. Wenn man sich also im Januar trennt, hat man noch ein Jahr diesen Vorteil, wenn man sich im Dezember trennt, überhaupt nicht. Bitte, bitte trennt euch erst in einem Monat, also nach den Festtagen.


    Wenn deine Frau keiner Berufstätigkeit nachgeht, dann wäre sie wohl ergänzend zu dem zu zahlenden Unterhalt ein Fall für Bürgergeld. Dadurch wäre dann auch die Hypothek abgedeckt, denn angemessene Mietzahlungen bzw. Hausabtrag wird auch übernommen, sofern Bedürftigkeit vorliegt. Aber erst einmal muss auf der Basis des bereinigten Einkommens im Januar sauber gerechnet werden.


    TK

  • Hallo,


    Trennung ist nicht Scheidung....


    Wenn ihr das Haus gehört, warum solltest Du da noch etwas zahlen?


    Du wirst eh dann für 4 Kinder genug zahlen müssen.


    Und selbst bei Deinem bescheidenen Einkommen wird ein guter (!) Anwalt (Anwältin) bestimmt mal sehr sinnvoll sein - über die nächsten 20 Jahre für Dich "gerechnet".


    Gruß Musil

  • Nun ja, Musil, es scheint ja so zu sein, dass er Kreditnehmer ist. Da ist es schon sinnvoll, seinen Kreditverpflichtungen nachzukommen, im Außenverhältnis mit der Bank. Wie man das dann im Innenverhältnis regelt, zwischen den Partnern, das ist eine ganz andere Frage. Einen möglichen Weg hatte ich ja aufgezeichnet.


    Ich habe mal unterstellt, 2 Kinder sind im Vorschulalter, 2 unter 12 Jahren und mal ganz grob den Bedarf von Frau und Kindern auf der Basis von Bürgergeld berechnet. Ich komme da auf einen Bedarf von etwa 2300 € + angemessene Warmmiete. In diesem Betrag ist das hälftige Kindergeld enthalten, auch ein pauschalierter Alleinerziehendenzuschlag.


    Damit könnte die Rate für die Hypothek m.E. als angemessener Mietzins bzw. Lastenausgleich übernommen werden.


    Etwas hatte ich weiter oben noch vergessen: das Kindergeld ist bei der Berechnung der Unterhaltsverpflichtung des Mannes hälftig zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, reduziert also den Zahlungsanspruch.


    TK