Unterhaltspfändung Krankenkasse

  • Guten Morgen,

    folgender Sachverhalt....


    Vor 4 Jahren habe ich einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss gegen den Arbeitgeber meines Exmann es erwirkt.

    Seit dem erhalte ich nach Jahren endlich Unterhalt für unsere gemeinsamen Söhne.


    Im März 2023 erwirkte ich ebenfalls einen Pfändungsbeschluss bei der Krankenkasse,da er in Krankengeld rutschte. Bis Dezember 2023 erhielt ich somit Unterhaltszahlungen von der Krankenkasse.

    Bis Oktober 2024 arbeitete mein wieder und es wurde wieder von seinem Lohn gepfändet.


    Nun ist mein Exmann wieder im Krankengeldbezug.

    Daher meine Frage...

    Muss morgen ich nun erneut einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss bei Gericht beantragen oder läuft der im Jahr 2023 gestellte automatisch bei der Krankenkasse weiter?

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen in unserem Forum.


    Nun zu deiner Frage. Die kann man nicht so ohne weiteres beantworten, da müsste ich mir die Akte anschauen. Ich versuche es trotzdem einmal. Grundsätzlich ist ein PfÜb so lange in der Welt, wie kein Aufhebungsbeschluss seitens des Vollstreckungsgerichts ergeht. Das ist das Prinzip des actus/actus contrarius. Eine Gerichtsentscheidung, einerlei ob Urteil oder Beschluss oder sonst was, ist so lange in der Welt, bis sie durch eine entsprechende gleichwertige Gegenentscheidung aufgehoben ist. Es sei denn, es gibt im Beschluss eine Beschränkung, sei es in zeitlicher Hinsicht oder aber hinsichtlich des gepfändeten Betrages. Du müsstest zunächst einmal schauen, ob sich aus dem Beschluss insoweit etwas ergibt.


    Leider wird gerade bei Pfändungen für laufende Beträge häufig nicht sauber gearbeitet. Deshalb meine Frage: wie habt ihr das bei den letzten Sprüngen von Arbeitsgeld zu Krankengeld und wieder zurück gehandhabt?


    TK

  • Vielen Dank für deine Antwort.


    Also nachdem ich beim ersten Mal vom Krankengeldbezug erfahren hatte habe ich bei Gericht den Pfändungsantrag gegen die Krankenkasse gestellt. Nachdem er wieder Lohn gezogen hatte lief die Pfändung automatisch weiter beim Arbeitgeber.

    Daher bin ich davon ausgegangen das es bei erneuten Krankengeldbezug eben auch so läuft. Nachdem schon längst Krankengeldzahlung gelaufen sein müssten habe ich bei der Krankenkasse angerufen und die scheinbar unwissende und zudem unfreundliche Sachbearbeiterin erklärte mir sie kenne sich auch nicht aus aber wäre der Meinung ich müsse einen neuen Antrag bei Gericht stellen.