Hallo, ich habe mittlerweile nachlesen können, dass für den Zugewinnausgleich folgende Stichtage herangezogen werden: Tag der Eheschließung, Tag der Trennung, Tag der Zustellung des Scheidungsantrags bei Ex.
Nun meine Frage: bedeutet das, dass ich - sobald der Scheidungsantrag beim Anwalt meiner Ex zugestellt wurde - wieder Vermögen aufbauen kann, ohne dass es in den Zugewinn eingerechnet wird?
Wie erfahre ich, wann der Antrag zugestellt wurde? Hintergrund meiner Frage ist, dass ich für diesen Tag meine Kontostände bei der Bank anfordern würde.
Mit freundlichen Grüßen
Werner