Unterhalt bei 2 abgebrochenen Ausbildungen

  • Hallo zusammen,


    Ich hoffe das mir jemand bei folgendem Problem helfen kann :


    Meine Sohn, 22 Jahre alt, hat nach dem Abitur ein Studium begonnen. Leider nur für ein Jahr. Im August folgte dann eine kfm Ausbildung.

    Aufgrund vieler Fehltage und mangelndem Engagement hat der Arbeitgeber ihm, zum Ende der Probezeit, die Kündigung ausgesprochen.


    Muss ich weitehin Unterhalt zahlen und wenn ja, wie oft darf er noch die Ausbildung abbrechen bzw wechseln ?

    Eine Unterhaltstitel Gibt es nicht.


    Vielen Dank im Voraus

    Jappy

  • Hallo Jappy,


    wenn er eine Ausbildung macht, bekommt er doch bestimmt einen AZUBI-Lohn? , er bekommt weiterhin Kindergeld.


    edy

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  • Hi,

    ihm wurde zum 31.01.gekündigt. Ob er noch Kindergeld bekommt oder dann wieder, weiß ich nicht. Mir geht es auch nicht darum wieviel Unterhalt er bekommt, dass habe ich mit meiner Exfrau außergerichtlich abgestimmt, sondern ob er überhaupt noch Anspruch hat.

    Gruß

    Jappy

  • Hallo jappy,


    Ja, er hat dem Grunde nach Unterhaltsanspruch.


    Wenn er arbeitsuchend gemeldet ist, bekommt er bis 25 Kindergeld.


    Unterhaltsanspruch hat er nur wenn er in Schule Ausbildung ist ( fürs Faullenzen gibt es nichts).


    Wenn er aber angestellt ist, werden Azubi-Lohn und Kindergeld auf seinen Bedarf angrechnet. Die Mutter ist natürlich auch mit im Boot.


    edy

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  • Hi,

    mir ist schon klar, dass er während der Ausbildung Unterhalt bekommt und das beide Elternteile dazu herangezogen werden.


    Mir geht es ausschließlich darum, dass er 2 Mal eine Ausbildung abgebrochen hat.

    Was passiert, wenn er im Sommer 2025 wieder irgendetwas anfängt....

    Das kann man doch nicht zig mal machen oder doch ?


    Gruß

    Timm

  • Hallo Timm,


    glaube nicht, dass ein Gericht ihm mit 22 Jahren den Unterhalt verwährt.


    edy

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  • Hi,


    die ganze Sache ist etwas komplizierter. Grundsätzlich muss die Ausbildung zügig durchgezogen werden. Aber, auf der anderen Seite wird dem jungen Menschen auch eine Orientierungsphase zugebilligt. Also es kann die Ausbildung auch mal gewechselt werden. Dabei schaut man sich nicht so sehr auf die Anzahl der Versuche; eher auf die Dauer. Ein Jahr wird (soweit ich den Überblick habe) immer zugebilligt. Allerdings gibt es auch Gerichte, die deutlich mehr zubilligen. Das OLG Stuttgart hat z.B. vor einigen Jahren auch einen Studiumswechsel nach etwa 2 Jahren als okay gefunden; die Eltern mussten das neue Studium bis zum Ende finanzieren. Du siehst, es gibt da keine festen Regeln, es ist eben eine Einzelfallentscheidung.


    Da der Rausschmiss bzw. das Ende der Ausbildung nach ein paar Monaten erfolgte, neige ich zu folgender Einschätzung: die Eltern müssen ab dem 1. Februar keinen Unterhalt mehr zahlen bzw. die Unterhaltszahlungen wieder aufnehmen, sofern sich nicht lückenlos eine neue Ausbildung/ein Studium anschliesst. Die Übergangszeit, die die Eltern finanzieren müssen, zwischen Schule und Studiumsbeginn/Ausbildungsbeginn, die hatte er schon, nochmal gibt es das nicht. Nimmt der Sohn im Laufe des Jahres 2025 eine neue Ausbildung auf, sind die Eltern wieder in der Pflicht. Klappt das nicht, so kann man nicht mehr von einer zügig absolvierten Ausbildung ausgehen, dann sind die Eltern nicht mehr in der Pflicht.


    TK