Unterhalt Neugeborenes

  • Kurz und knapp


    Ich bin Mitte 30, ungelernt.

    Seit Ende letzten Jahres Vater eines Sohnes.

    Toller Sohn aber die Beziehung.....


    Hab seit diesem Jahr ein kleines Einkommen von 2500 brutto.


    Wenn ich mich jetzt trenne, was muss ich zahlen bzw was darf ich behalten.


    Gibt es dann noch die Möglichkeit auf ein Leben danach?

    Darf die Kindesmutter mit dem Geld machen was sie möchte?

    (Zb überteuerte Wohnung)


    So lief auch ihre letzte Beziehung ab.

    Kindergeld sowie Kindesunterhalt...

    Hat sich dann alles leisten können.

    Dies fiel weg weil ihr Kind sie verlassen hat.

    Nun hab ich nicht nachgedacht und hab ein Kind mit ihr.


    Die Regel gibt es nicht, oder, dass sie auflistet was sie für meinen SOHN braucht und ich dies erstatte?

    Selbst ein Vertrag darüber wäre unzulässig oder?


    Wäre ich nicht so dumm in meiner Kindheit und hätte was gelernt.....

    Und wäre ich nicht noch dümmer gewesen und wäre diese Beziehung anders angegangen....



    Wie sieht es eigentlich aus wenn ich wieder bürgergeld Empfänger wäre?

    Müsste ich dann uvg zurückzahlen??


    Danke....

  • Hallo Fragender,


    Dein Selbstbehalt beträgt 1450€ ( den darfst du behalten).


    Nein, die Mutter kann das Geld verwenden wie sie will.


    Die Rückzahlung des UvG hängt davon ab, ob du in der Zeit als Bürgergeldempfänger "Leistungsfähig" warst ( einen Job mutwillig kündigen?,geht nicht).


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • edy

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Sowas hört man nicht gerne, dass die Mutter mit dem Geld machen kann was sie möchte.


    Da würde wohl dann nur anschwärzen helfen WENN das Kind wirklich darunter leiden würde.

    Aber dies ist eine andere Sache.


    Wir gehen aber bei den 1.45 selbstbehalt von brutto aus, oder?


    Vielen Dank

  • Hallo


    Wir gehen aber bei den 1.45 selbstbehalt von brutto aus, oder?

    nein vom Netto


    Da würde wohl dann nur anschwärzen helfen WENN das Kind wirklich darunter leiden würde.

    Aber dies ist eine andere Sache.

    anschwärzen? warum?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    das Einkommen muss erst einmal ermittelt werden. Also, Einnahmen der letzten 12 Monate inkl. Weihnachts/Urlaubsgeld, Steuerrückzahlungen u.s.w., diesen Betrag durch 12 dividieren. Dann das monatliche Einkommen bereinigen, z.B. um berufsbedingte Aufwendungen, Steuern, Sozialabgaben. So, jetzt kennen wir das berücksichtigungsfähige Netto-Einkommen. Jetzt kann man in der Düsseldorfer Tabelle ablesen, was zu zahlen ist. Der Selbstbehalt ist ja schon genannt. Davon ist die Hälfte des Kindergeldes in Anzug zu bringen. Das Kindergeld kommt also beiden Elternteilen zugute.


    Angesichts des dann ermittelten Betrages ist es mir wirklich schleierhaft, wie man davon ein sorgloses Leben führen soll. Wenn wir mal die Bürgergeldzahlen hinzuziehen, dann kommen wir zu nachfolgendem Mindestbedarf für ein Kind in dem Alter: 357 € + anteilige Warmmiete + sonstige verdeckte Nebenkosten. Wenn nicht mehr zur Verfügung steht, lebt dieses Kind dann in Armut, aber eben so gerade noch akzeptabel. Wie um des Himmels Willen soll sich von diesem Betrag dann noch die Mutter ein Leben in Saus und Braus leisten?


    Monatliche Rentenzahlungen, und die Unterhaltszahlung fällt unter diese Definition, werden nun mal verbrauchsunabhängig ausgezahlt. Auch der Altersrentenempfänger muss ja der Rentenkasse nicht erklären, warum er in diesem Monat 3x 1/2 Pfund Butter gekauft hat. Und, wie sollte denn die Abrechnung aussehen? Etwa so: 3 Gläser Möhrenbrei, 2 Pakete Windeln, 1 Paket Griesbrei? Zumal ja vom Unterhalt auch noch für größere Anschaffungen angespart werden muss. Etwa die neue Karre, das größere Bett, das Kind ist aus seiner Schuhgröße rausgewachsen, u.s.w.


    Also, sauber rechnen, das der Kindsmutter zukommen lassen, und gut ist.


    TK

  • timekeeper

    Ist doch logisch dass man sein erarbeitetes Geld nicht jemanden geben möchte, welcher es nutzt für künstliche Fingernägel, Luxusartikel oder oder oder


    Das Geld ist ja dann fürs Kind da und nicht für Luxus.

    Dann muss man halt in eine Wohnung ziehen welche KEINE elektronischen Rolläden, privat Parkplatz etc

    Kann mir keiner erzählen dass sowas nötig ist.

  • Hi,


    ja und den Betrag, den du zahlen kannst, den verbraucht das Kind, glaub es mir mal. Und keine Mutter muss nur, weil der Vater seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, sich selbst in Lumpen hüllen und sich Asche aufs Haupt streuen. Was ist das denn für eine Haltung? Der Betrag, der hier zur Debatte steht, den verbraucht das Kind. Und das wird das Geld ja kaum in künstlichen Fingernägeln anlegen.


    TK