Einige fragen ?

  • Guten Tag


    Ich habe einige Fragen zum Thema Kindesunterhalt/ Titel und so weiter.


    Frage 1 : woran erkenne ich einen Dynamisches Titel oder einen staatlichen Titel, in Netz findet man keine hilfreiche Antwort eben so wenig steht sowas auf dem Titel drauf .


    Frage 2 : Wie oft hat das Jugendamt das Recht auf eine Gehalt Auskunft während einer fest Gesetzen Zahlung eines Titels? Alle 2 Jahre Auskunft ?

  • Hi,


    ob wir einen dynamischen Titel haben, das sollte sich aus dem Wortlaut ergeben. Die Titel, die vom Jugendamt formuliert sind, sind normalerweise dynamisch. Da dieser "Automatismus" ja nicht alles erfasst, sondern nur das, was sowieso anzupassen ist, auch sehr sinnvoll.


    Alle zwei Jahre besteht unabhängig von der Entwicklung der Einkommensverhältnisse ein Anspruch auf Auskunft. Es gibt allerdings Ausnahmen, immer dann, wenn wir eine wesentliche Veränderung der finanziellen Verhältnisse haben, sei es positiv oder negativ. Angesichts der Tatsache, dass die Einkommensgruppen in der Düsseldorfer Tabelle doch sehr weit gefasst sind, ist eine Mitteilungspflicht bei positiver Veränderung doch eher selten.


    TK

  • Verstehe oft den sinn des Titels nicht es soll ein Betrag der fest zu zahlen ist tituliert werden aber dieser kann auch ständig auf oder abgeändert werden ?


    Also sollte mein Gehalt sich zum positiven oder negativen verändern besteht keine Mitteilungspflicht beim Jugendamt ? Aufgerund des Titel und festgelegt Betrags der beglichen wird ?

  • Hallo,


    Verstehe oft den sinn des Titels nicht es soll ein Betrag der fest zu zahlen ist tituliert werden aber dieser kann auch ständig auf oder abgeändert werden ?

    Ein bestehender gültiger Titel kann jederzeit vollstreckt werden. Bei Änderungen der Einkommensituation muss der Titel abgeändert werden.


    Wenn der Zahlungspflichtige aus irgend einem Grund nicht zahlt, kann also eine Pfändung eingeleitet werden, ohne nochmals ein Gericht usw. in Anspruch zu nehmen. Auch eine etwaige richtige Bergründung, verhindert die Vollstreckung nicht.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • okay also ist mein Titel ein dynamischer, ^^


    typisch behörde also hat mich die tante vom Jugendamt belogen.:cursing:


    Nochmal zu der Frage wegen der Mitteilungspflicht wen mein Gehalt steigt oder niedriger wird besteht bei einem Titel solange der Betrag im Titel bezahlt wird eine Meldepflicht?



  • Weitere Fragen



    Was ist statischer Unterhalt?

    Ein statischer Unterhaltstitel legt einen konkreten Zahlbetrag fest. Er kann nur im Wege einer Abänderungsklage abgeändert werden.





    Wie kann das Jugendamt aber ständig laut vielen Informationen ständig den Titel hoch oder runter regeln ohne das Gericht ?


    Ebenso wen ich den festgelegten Betrag zahle und das JA Auskunft von mir haben möchte bin ich doch durch einen Titel mit einem festgelegtem Betrag garnicht mehr in der Pflicht den eine Auskunft vorzuweisen. Solange ich den Betrag zahle !


    Wen sie etwas wollen und ich darauf nicht reagieren und schön fein den festgelegten Betrag zahle bekommen die überhaupt das Recht vor Gericht eine Klage zu erheben ?



    Und selbst wen Sie Klage erheben müssten wer währe in so einem fall der Kosten träger ? Der Verhandlung

  • Hi,


    Du hast das System noch nicht so ganz verstanden. Ich versuche es noch mal.


    Das Kind hat einen Anspruch auf einen Unterhaltstitel, deshalb sind zumindest in streitigen Fällen auch Unterhaltstitel in der Welt. So, da gibt es jetzt zwei Kategorien, den statischen und den flexiblen. Letzterer ist eigentlich die Regel. Da ändert sich quasi automatisch bei Änderung der Altersstufe des Kindes oder aber der Düsseldorfer Tabelle automatisch der zu zahlende Betrag; bei statischen Titeln bleibt es beim austitulierten Betrag.


    So, jetzt zum nächsten Problemkreis. Es kann sein, dass sich die Verdienstumstände ändern, dann besteht möglicherweise auch ein Anspruch auf Abänderung des Titels. Deshalb ist festgelegt, dass grundsätzlich alle zwei Jahre eine Überprüfung der finanziellen Verhältnisse stattfinden kann. Also ein Anspruch auf Offenlegung besteht. Das ist die Regel.


    Nun zur Ausnahme: es kann wesentliche Veränderungen geben, die eine vorherige Überprüfung und Abänderung sinnvoll erscheinen lassen. Aus Gründen der Rechtssicherheit auf beiden Seiten muss schon eine wesentliche Veränderung eingetreten sein, sei es positiv oder negativ. Der Klassiker ist, dass der Unterhaltszahler dauerhaft erwerbsunfähig wird, also wesentlich weniger verdient. Dann kann er den Titel auch relativ kurzfristig abändern lassen. Umgekehrt muss aber auch möglich sein, bei einer wesentlichen Verbesserung vor Ablauf der zwei Jahre eine Veränderung herbeizuführen. Bleibt die Frage, was wesentlich ist. Ganz sicherlich nicht eine Gehaltserhöhung um ein paar hundert €. Da muss schon eine ganze Menge zusammen kommen, ehe dieser Fall greift. Und eine Mitteilung, der Zahler fahre schon wieder in den Urlaub, gehe teuer essen, das langt mit Sicherheit nicht.


    Bleibt die Frage, ob der Verpflichtete eine wesentliche Veränderung mitteilen muss. Ich meine, dass ja, darüber kann man aber streiten, zumindest dann wenn es unterhaltstechnisch wirklich nicht viel ausmacht. Einzelfallentscheidung.


    Ich kenne einen Fall, da hat der Verpflichtete als Mangelfall nur 2/3 des Mindestunterhalts zahlen müssen. Und, der Typ gewann tatsächlich im Lotto, und zwar richtig. Das hätte er mitteilen müssen. Oder der "Nebenbei" Student, der nach Studienabschluss dann den Sprung ins Management seiner Firma schaffte.


    So, ich hoffe, es ist jetzt etwas klarer?


    TK