komplizierter Zugewinnausgleich - nur Notariell? Stichtag

  • Hallo zusammen, bin Neuling in Sachen Scheidung, hab einen Anwalt, der aber schlecht erklärt. Ich warte auf die Zustellung des Scheidungsantrags meiner Frau Marie und würde gern das laufende Finanzielle schnell trennen. Geht das einfach so, oder muss es notariell beglaubigt werden, was mein Anwalt sagt. Es geht um mehrere Kontos, Firmeneigentum, Eigentumswohnungen... letztere müssen ja eh erstmal geschätzt werden, was sicher dauert...Habe aber Angst, dass je länger es dauert desto mehr an die Seite geschafft wird.

    Kann mir vorstellen, dass die anfallenden Gebühren für den Notar dabei sehr hoch sind und würde es gern möglichst günstig und einvernehmlich über die Bühne bringen.

    Stimmt es, dass der Stichtag des Auseinanderechnens die Zustellung ist, oder der Scheidungstremin vor Gericht? Wenn Zustellungstag, heißt das, dass man danach danach in die eigene Tasche wirtschaften und gar nicht mehr gemeinsam?

    Noch eine Möglichkeit: Falls wir ungefähre Werte von allem haben und etwa eine schwarze Null dabei rauskommt, der Zugewinnausgleich also keine nennenswerte Diskrepanz ergibt, reicht dann eine kurze Erklärung, wir verzichten auf den Zugewinnausgleich, teilen die Immobilien und den Inhalt der Konten durch 2, und fertig? Dieser eine Satz dürfte beim Notar ja nicht die Welt kosten 😉

    Danke für eure Hilfe! VG

  • Hi,


    ich halte mich heute abend kurz, morgen ausführlich. Der Zugewinn muss überhaupt nicht Gegenstand des Scheidungsverfahrens sein. Ich würde erst einmal abwarten, ob er von der Frau überhaupt anhängig gemacht wird. Stichtag für Ende der Zugewinngemeinschaft ist der Tag der Rechtshängigkeit, das ist der Tag, an welchem der Scheidungsantrag zugestellt wird.


    Man kann sich auch außergerichtlich einigen. Und man hat auch noch viel Zeit, bis 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung. Ich würde im Augenblick einfach mal abwarten. Nur noch ein Hinweis: wenn es zum Streit kommt, ist es in der Regel wesentlich teurer, das ohne sachkundige Beratung zu machen, als einmal etwas Geld in die Hand zu nehmen.


    TK

  • So, weiter geht es.


    Die Auskunft deines Anwalts ist zutreffend. Eine Scheidungsvereinbarung bedarf der notariellen Beurkundung, ein Ehevertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen, bei euch aber schon, da auch Immobilien zu regeln sind. Man muss aber im Rahmen eines Scheidungsverfahrens das alles nicht regeln. Was im Scheidungsverfahren zu regeln ist, das richtet sich nach den Anträgen. Es ist also völlig ausreichend, den Antrag auf Ehescheidung zu stellen, von Amts wegen wird dieser Antrag seitens des Gerichts gegebenenfalls noch um die Klärung des Versorgungsausgleichs ergänzt, und das wars. Ist die preiswerteste Lösung, aber nicht unbedingt die sinnvollste. Im Raum stehen können noch (nur mal die gängigsten Probleme aufgezählt) Unterhalt für Trennungszeit, die Zeit nach der Scheidung, Unterhalt für Kinder, Sorgerecht, Umgangsrecht, wer bekommt den Hund, Hausratsaufteilung, und, und, und .......


    So, jetzt zum Zugewinnausgleich. Wann und wie ihr den durchführt, ist letztlich eure Entscheidung. Und auch die Form könnt ihr aussuchen. Es muss nicht jetzt und sofort alles geregelt werden. Es sei denn, einer von euch will das. Deshalb mein Rat von gestern Abend, erst mal abzuwarten, was jetzt gerichtshängig gemacht wird.


    Wenn der Zugewinn nicht in das Scheidungspaket genommen wird, habt ihr drei Jahre Zeit, alles zu regeln, drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung. Geschieht dann häufig etwas entspannter. Aber, wenn es um in gemeinsamen Eigentum stehende Immobilien geht, kann man das natürlich auch noch viel später trennen; dann eben nur nicht unter dem Begriff "Zugewinn," sondern als Auseinandersetzung unter Eigentümern.


    So, das mal als Einstieg.


    TK