Hallo, bezüglich eines Erbes habe ich im Rahmen einer Scheidung die Frage, wie es angerechnet wird. Ich habe es so verstanden, dass das Erbe eines Ehepartners ihm zum Anfangsvermögen zugerechnet wird. Nun sind Teile des Erbes quasi ausgegeben worden. Davon wurde ein Pferd gekauft und zudem auch etwas in die Modernisierung unserer gemeinsamen Eigentumswohnung gesteckt. Wie verhält es sich in dem Fall mit dem Erbe beim Zugewinnausgleich?
Dann habe ich in dem Zusammenhang Erbe in Ehe den Begriff Indiziert gehört und nicht verstanden. Es ging darum, dass das Erbe schon vor 10 Jahren in der Ehe erhalten wurde und diese Zeit nun irgendwie angerechnet wird...Kann das jemand hier einfach verständlich erklären?
Vielen Dank!! VG