Scheidung, Teile vom Erbe wurden investiert und Stichwort Indiziert

  • Hallo, bezüglich eines Erbes habe ich im Rahmen einer Scheidung die Frage, wie es angerechnet wird. Ich habe es so verstanden, dass das Erbe eines Ehepartners ihm zum Anfangsvermögen zugerechnet wird. Nun sind Teile des Erbes quasi ausgegeben worden. Davon wurde ein Pferd gekauft und zudem auch etwas in die Modernisierung unserer gemeinsamen Eigentumswohnung gesteckt. Wie verhält es sich in dem Fall mit dem Erbe beim Zugewinnausgleich?

    Dann habe ich in dem Zusammenhang Erbe in Ehe den Begriff Indiziert gehört und nicht verstanden. Es ging darum, dass das Erbe schon vor 10 Jahren in der Ehe erhalten wurde und diese Zeit nun irgendwie angerechnet wird...Kann das jemand hier einfach verständlich erklären?

    Vielen Dank!! VG

  • Hi,


    was "indiziert" bedeutet, das kann man schnell herausfinden, indem man eine Suchmaschine im www benutzt und dann mal nachliest. Dann kann man sich überlegen, ob es zu dem eigenen Sachverhalt, den wir nicht kennen, passt. Wohl eher nicht. Wir wissen nicht, wo du was auch immer gehört hast, und hellseherische Fähigkeiten haben hier nicht einmal die Admins und Mods.


    TK

  • Ich habe es so verstanden, dass das Erbe eines Ehepartners ihm zum Anfangsvermögen zugerechnet wird. Nun sind Teile des Erbes quasi ausgegeben worden. Davon wurde ein Pferd gekauft und zudem auch etwas in die Modernisierung unserer gemeinsamen Eigentumswohnung gesteckt. Wie verhält es sich in dem Fall mit dem Erbe beim Zugewinnausgleich?

    Entscheidend ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen.
    Ob und wofür man dazwischen Geld ausgegeben hat, ist irrelevant.

    Die Frage ist hier, wem das Pferd und die Eigentumswohnung jetzt gehören. Beides hat einen Wert und gehört zum Endvermögen.

  • Dann habe ich in dem Zusammenhang Erbe in Ehe den Begriff Indiziert gehört und nicht verstanden

    hier ist wohl "indiziert/ indexiert" gemeint?


    Dabei wird die Inflation berücksichtig, z.B. wird der Wert (Kaufkraft) von z.B. vor 10 Jahren, auf heute hochgerechnet( indexiert) . Vor 10 Jahren konnte man für 20 000€ ein Auto kaufen, heute muss man für das gleiche Auto schon z.B 23 000€ ausgeben.


    Ja, das Erbe wird seinen Anfangsvermögen zugeschlagen.


    edy

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    2 Mal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hallo und danke für die Antworten. Stehe da leider immer noch etwas auf dem Schlauch.

    Bei unserer Ehe, seit 20 Jahre verheiratet sieht es grob so aus:


    Ehemann

    Anfangsvermögen bei Heirat 10 T€ (Konto) plus 100 T€ (Firma)

    innerhalb der Ehe ein Erbe erhalten von 100 T€ (nach 10 Jahren Ehe)

    Endvermögen ohne Berücksichtigung Erbe 150 T€ (Firma) plus 10 T€ Konto plus 300 T€ (50% Anteil der gemiensamen Eigentumswohungen)


    Ehefrau

    Anfangsvermögen 10 T€ (Konto)

    Endvermögen 10 T€ Konto plus 300 T€ (50% Anteil der Eigentumswohnungen)


    Von den 100 T € Erbe hat der Ehemann sich vor 10 Jahren ein Pferd (10 T€) gekauft (Kaufvertrag auf seinen Namen) und noch 20 T€ in die Modernisierung (Heizung) der gemeinsamen Eigentumswohnung gesteckt


    Ok, das Erbe wird zum Anfangsvermögen des Mannes hinzuaddiert. Dann wohl noch indexiert (da Kaufkraftverlust...), sagen wir, aus den 100 T€ werden 110 T€ zum Anfangsvermögen gerechnet. Richtig?


    Und beim Endvermögen? Wie verhält es sich dort mit dem Erbe in diesem speziellen Fall?:/


    Wäre echt super, wenn mir das jemand erklären kann.

    Vielen Dank

    Marie15

  • Hallo Marie15,


    Du hast ja schon für jeden das Anfangs und das Endvermögen errechnet.


    Sein Erbe wird ab Zeitpunkt des Erhaltes indexiert. Die 10 tsd. für das Pferd werden dabei nicht ausgenommen.


    Also jeweils.


    Endvermögen (Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.) minus Anfangsvermögen. ( Tag der Hochzeit).


    Die jeweilige Differenz wird mit dem Partner geteilt


    Zu deiner Sicherheit und deinem Verständnis, empfehle ich dir ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht ( Beratung ca.200-250€)


    edy.

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  • Hallo edy, ok, danke.

    Nochmal ganz konkret meine genaue Frage.

    1. Erbe 100 T kommt zu seinem Anfangsvermögen. Das Erbe wird dabei indexiert für die 10 Jahre, die es her ist. Also plus x Prozent für die 10 Jahre zum Anfangsvermögen. richtig?

    2. Die bereits ausgegebenen Kosten für das Pferd bleiben unbeachtet. Ok?

    3. Was ist mit den ausgegebenen Kosten für die Heizung der Gemeinschaftswohnung? Auch völlig unbeachtet? Oder sind die weg? Oder erhält er dafür dann nicht 50% der Wohnung, sondern etwas mehr, da er ja die Heizung "finanziert" hat??

    3. Wird das Erbe, die 100 T auch zu seinem Endvermögen addiert? Oder bleiben sie dort völlig außen vor? Oder teilweise, je nachdem ob schon ausgegeben...?? Erbe und Endvermögen verstehe ich noch überhaupt nicht.


    Ja, Anwaltstermin kommt natürlich. Dauert aber leider etwas und das hätte ich gern vorab verstanden und aus dem Kopf.

    Danke und Gruß

  • Hallo Marie 15,


    Zu 1), richtig.


    Zu 2) richtig (ok).


    Zu 3) Wenn ihr beide 50:50 im Grundbuch steht, erhöht sich für beide das Endvermögen


    Zu 4 ?) Zum Endvermögen kann nur gezählt werden was noch vorhanden ist.


    edy

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  • Hallo,


    Dieses Indexieren, wird das denn nur beim Erbe angewendet, oder bei allen Werten des Anfangsvermögens

    Beim ganzen Anfangsvermögen ( Erbe erst ab Erbzeitpunkt).


    edy

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  • Hallo und danke für die Auskunft!

    Was ich nicht verstehe ist unter 3. der Umgang mit dem Geld, was vom Erbe in die gemeinsame Wohnung investiert wurde. Das ist dann quasi weg vom Erbe? Weg vom alleinigen Endvermögen des Erbes? Ich dachte, dass das bei der Teilung der Wonhung wieder dem Erben zugute kommt. Er seine Investition quasi wieder raus kriegt durch einen entsprechend höheren Anteil am Wert der Wohnung?

    Und unter 2. Zum Pferd. Das ist jetzt ja auf Grund des Alters nicht mehr so viel Wert wie beim Kauf. Wie geht das ins Endvermögen mit rein mit seinem Wertverlust? Oder ist alles Geld, was vom Erbe ausgegeben wurde, egal wofür einfach beim Endvermögen nicht mehr da, egal ob es für einen Urlaub oder was Materielles, was noch da ist, ausgegeben wurde?

    VG

  • Hi,


    Vermögen/Werte sind nichts statisches. Das ist ständig in Bewegung, einerlei ob positiv oder negativ. Deshalb ist das relativ formalisierte Verfahren. Das was aus dem Erbe wie aus jedem anderen Anfangsvermögen während der Ehe vervielfältigt wird, wird wegen des gemeinsamen Wirtschaftens eben aufgeteilt, Also nicht nur Wertsteigerungen, auch Verluste werden geteilt. Dasselbe gilt für das Pferd. Auch wenn man zusammen geblieben wäre, hätte man einen möglichen Werteverlust von Wohnung und Pferd gemeinsam getragen.


    TK