Frohes neues Jahr!
Ich hätte eine Frage, genau zum Thema TZ.
Wie sieht es aus, wenn man vor der RWA eine TZ beim AG schriftlich ankündigt weil man dem AG früh genug Bescheid geben will. Also z.B. dass man für im Herbst 2026 plant für Zeitraum x in TZ zu gehen.
Wenn jetzt in der Zwischenzeit eine RWA einttifft, kann man sich dann auf die geplante TZ berufen?
Oder greift trotzdem die Erwerbsobliegtheit, weil die TZ noch nicht angetreten wurde?