Hallo zusammen!
Inwiefern werden nicht selbst bewohnte Immobilien für die Zahlung von Pflegekosten der Eltern herangezogen? Ich besitze eine Ferienwohnung im Ausland, die ich natürlich die meiste Zeit nicht selbst bewohne. Könnte diese im Fall, dass mein Vater ins Pflegeheim kommt, belastet werden? Müsste man diese gar verkaufen? Oder sind Immobilien der Kinder kein Vermögen, auf das der Staat zurückgreifen kann? Die Immobilien handeln sich nicht um eine Schenkung des Pflegebedürftigen.
vielen Dank schon mal für eine hilfreiche Antwort!