Kann Ferienwohnung für den Elternunterhalt herangezogen werden?

  • Hallo zusammen!:S

    Inwiefern werden nicht selbst bewohnte Immobilien für die Zahlung von Pflegekosten der Eltern herangezogen? Ich besitze eine Ferienwohnung im Ausland, die ich natürlich die meiste Zeit nicht selbst bewohne. Könnte diese im Fall, dass mein Vater ins Pflegeheim kommt, belastet werden? Müsste man diese gar verkaufen? Oder sind Immobilien der Kinder kein Vermögen, auf das der Staat zurückgreifen kann? Die Immobilien handeln sich nicht um eine Schenkung des Pflegebedürftigen.


    vielen Dank schon mal für eine hilfreiche Antwort! :thumbup:

  • Hallo, ob die im Ausland liegt oder nicht ist ja erstmal zweitrangig. Es wäre noch wichtig zu wissen, ob du damit notwendige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst? Wenn nicht, dann könnte es aus meiner Sicht natürlich in die Richtung des anzurechnenden Vermögens gehen.

  • Hallo placky,


    Immobilien können in die Berechnung einfließen, wenn die Summe deiner Einkünfte die Grenze übertrifft. Das bedeutet in der Praxis, du hast ein Einkommen von 90.000€ und Immobilien oder Wertpapiere im Wert von Millionen, passiert nichts, der Staat hat keinen Zugriff.

    Hast du aber Jahreseinkünfte von über 100k werden dieses Vermögen abzüglich deines Schonbetrages mit einbezogen.


    Der BGH hat dazu etwa folgende Regelung erlassen: 5% des aktuellen Bruttojahresverdienstes x Anzahl der Berufsjahre x 4% Zins für jedes Berufsjahr.

    Diese Summe bleibt unberücksichtigt, was darüber liegt kann einbezogen werden.


    Du brauchst auch die Immos nicht verkaufen, eine Beleihung würde reichen, wenn du aus dem eigenen Einkommen die Regressforderung nicht erfüllen kannst.


    Sollte der Fall eintreten, rate ich dringend zu einer juristischen Beratung.


    Gruß frase

  • Hallo Frase,


    wird die Höhe der monatlichen Regressforderung nur durch das Einkommen oder durch Einkomnen+Vermögen (über Schonvermögen) bestimmt?


    Beispiele:


    A: Der UHP hat nach Berechnung des SHT aufgrund des Einkommens 500€ monatlich zu zahlen. Ansonsten hat er kein anrechenbares Vermögen


    B: Der o.g. UHP hst zusätzlich 100tsd anrechenbares Vermögen, über Schonvermögen. Beispielsweise die o.g. Immobilie im Thread


    Muss er im Fall B sofort mehr zahlen, oder dient das Vermögen nur dazu, die 500 monatlich zu zahlen, falls er es aus seinem Gehalt nicht schafft?

  • Hallo DX,


    in der Praxis wird es vermutlich so laufen. Man stellt fest, dein Jahreseinkommen liegt über der Grenze. Du erteilst Auskunft über alle relevanten Posten. Das Amt ermittelt deine Leistungsfähigkeit. Du lässt diese Berechnung prüfen oder zahlst halt was gefordert wird. Der Vorgang dauert oft Monate, daher laufen Forderungen ab RWA auf, die du dann begleichen darfst.


    Wird also aus regelmäßigen Einkünften ein Betrag ermittelt, erhöht sich dieser auch gleichzeitig durch die Anrechnung des "überbordenden" Vermögens.

    Wie die genaue Berücksichtigung des Vermögens erfolgt, kann ich dir nicht mitteilen.


    Du bekommst also eine Zahlungsaufforderung über (z.B. monatlich 1000€), die Bearbeitung hat seit RWA 6 Monate gedauert, dann sind 6000€ Nachzahlung und 1000€ monatlich zu zahlen.


    Einige UHP versuchen auch mit dem Amt einen Vergleich zu schließen. Spart Zeit und Nerven.


    Auch wenn Heimkosten heute sehr hoch sind, geht es oft um den sogenannten EEE. Informiere dich mal, was da mögliche monatlich Forderungen sein können, wie ein Heimplatz berechnet wird und welche Leistungen aus der Pflegekasse gezahlt werden. Es gibt dann auch noch gestaffelte Leistungszuschüsse. Gute Infos findest du bei der Verbrauerzentrale.


    Gruß frase

  • Wir weichen gerade gewaltig von der Themenfrage ab.

    Muss der UHP wirklich "nur" maximal den EEE zahlen?

    Verpflegung & Unterkunft sowie Investitionskosten werden nicht vom UHP eingefordert?

    Nein es wird zusammengerechnet. Ein Heimplatz ist heute extrem teuer geworden. Stell dir vor, der UHB muss im Heim einen Eigenanteil von 2500€ pro Monat zahlen. Seine eigene Rente liegt bei 1500€ und eigenes Vermögen ist aufgebraucht, dann würde das Amt eben 1000€ vorfinanzieren. Das wäre der Betrag, der durch das Amt gefordert werden könnte. Ist nur ein grobes Beispiel, es gibt noch kleinere Posten, wie das Taschengeld, die werden auch berücksichtigt, damit der Heimbewohner nicht vollkommen ohne Barmittel dasteht.


    Hat also ein Heimbewohner eine gute Rente, sinkt die Unterdeckung und umgekehrt.


    Damit die Kosten etwas gedämpft werden, gibt es auch noch einen Zuschuss zu den Pflegeleistungen. Dieser steigt mit der Dauer des Heimaufenthaltes.


    Gruß frase